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   VGH Bayern, 12.05.2015 - 10 ZB 13.629   

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VGH Bayern, 12.05.2015 - 10 ZB 13.629 (https://dejure.org/2015,12201)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.05.2015 - 10 ZB 13.629 (https://dejure.org/2015,12201)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Mai 2015 - 10 ZB 13.629 (https://dejure.org/2015,12201)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen am Flughafen gegenüber einer als Gewalttäter erfassten Person

  • rewis.io

    Erfolglose Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von Maßnahmen der Ausreisekontrolle an einem Flughafen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen am Flughafen gegenüber einer als Gewalttäter erfassten Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2015 - 10 ZB 13.629
    Dieses Feststellungsinteresse setzt unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr die hinreichend bestimmte Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut eine gleichartige Maßnahme ergehen wird (vgl. BVerwG, U.v. 12.10.2006 - 4 C 12.04 - juris Rn. 8; U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - juris Rn. 21; U.v. 20.6.2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 20).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kläger durch die streitige Maßnahme in seinem Persönlichkeitsrecht objektiv beeinträchtigt ist (vgl. BVerwG, U.v. 4.3.1976 - 1 WB 54.74 - BVerwGE 53, 134/138; B.v. 4.10.2006 - 6 B 64.06 - juris Rn. 10), weil diese geeignet ist, sein Ansehen in der Öffentlichkeit oder in seinem sozialen Umfeld herabzusetzen (vgl. BVerwG, U.v. 4.3.1976 - 1 WB 54.74 - BVerwGE 53, 134/138 f.; U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - juris Rn. 25; U.v. 20.06.2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 24).

    Dabei müssen die das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigenden Wirkungen noch in der Gegenwart fortbestehen (vgl. BVerwG, U.v. 4.3.1976 - 1 WB 54.74 - BVerwGE 53, 134/138 f.; U.v. 19.3.1992 - 5 C 44.87 - juris Rn. 9; B.v. 4.10.2006 - 6 B 64.06 - juris Rn. 10; U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - juris Rn. 25; U.v. 20.06.2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 24).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 39.12

    Ausgestaltung, normative; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2015 - 10 ZB 13.629
    Dieses Feststellungsinteresse setzt unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr die hinreichend bestimmte Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut eine gleichartige Maßnahme ergehen wird (vgl. BVerwG, U.v. 12.10.2006 - 4 C 12.04 - juris Rn. 8; U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - juris Rn. 21; U.v. 20.6.2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 20).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kläger durch die streitige Maßnahme in seinem Persönlichkeitsrecht objektiv beeinträchtigt ist (vgl. BVerwG, U.v. 4.3.1976 - 1 WB 54.74 - BVerwGE 53, 134/138; B.v. 4.10.2006 - 6 B 64.06 - juris Rn. 10), weil diese geeignet ist, sein Ansehen in der Öffentlichkeit oder in seinem sozialen Umfeld herabzusetzen (vgl. BVerwG, U.v. 4.3.1976 - 1 WB 54.74 - BVerwGE 53, 134/138 f.; U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - juris Rn. 25; U.v. 20.06.2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 24).

    Dabei müssen die das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigenden Wirkungen noch in der Gegenwart fortbestehen (vgl. BVerwG, U.v. 4.3.1976 - 1 WB 54.74 - BVerwGE 53, 134/138 f.; U.v. 19.3.1992 - 5 C 44.87 - juris Rn. 9; B.v. 4.10.2006 - 6 B 64.06 - juris Rn. 10; U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - juris Rn. 25; U.v. 20.06.2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 24).

  • BVerwG, 04.10.2006 - 6 B 64.06

    Voraussetzungen für die Bejahung eines berechtigten Interesses an der

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2015 - 10 ZB 13.629
    Ein Rehabilitierungsinteresse begründet ein Feststellungsinteresse dann, wenn es bei vernünftiger Würdigung der Umstände des Einzelfalls als schutzwürdig anzusehen ist (vgl. BVerwG, B.v. 4.10.2006 - 6 B 64.06 - juris Rn. 10).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kläger durch die streitige Maßnahme in seinem Persönlichkeitsrecht objektiv beeinträchtigt ist (vgl. BVerwG, U.v. 4.3.1976 - 1 WB 54.74 - BVerwGE 53, 134/138; B.v. 4.10.2006 - 6 B 64.06 - juris Rn. 10), weil diese geeignet ist, sein Ansehen in der Öffentlichkeit oder in seinem sozialen Umfeld herabzusetzen (vgl. BVerwG, U.v. 4.3.1976 - 1 WB 54.74 - BVerwGE 53, 134/138 f.; U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - juris Rn. 25; U.v. 20.06.2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 24).

    Dabei müssen die das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigenden Wirkungen noch in der Gegenwart fortbestehen (vgl. BVerwG, U.v. 4.3.1976 - 1 WB 54.74 - BVerwGE 53, 134/138 f.; U.v. 19.3.1992 - 5 C 44.87 - juris Rn. 9; B.v. 4.10.2006 - 6 B 64.06 - juris Rn. 10; U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - juris Rn. 25; U.v. 20.06.2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 24).

  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2015 - 10 ZB 13.629
    Dabei hat der Kläger die Umstände darzulegen, aus denen sich sein Feststellungsinteresse ergibt (vgl. BVerwG, U.v. 4.3.1976 - 1 WB 54.74 - BVerwGE 53, 134/137 f.; U.v. 15.11.1990 - 3 C 49.87 - juris Rn. 25).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kläger durch die streitige Maßnahme in seinem Persönlichkeitsrecht objektiv beeinträchtigt ist (vgl. BVerwG, U.v. 4.3.1976 - 1 WB 54.74 - BVerwGE 53, 134/138; B.v. 4.10.2006 - 6 B 64.06 - juris Rn. 10), weil diese geeignet ist, sein Ansehen in der Öffentlichkeit oder in seinem sozialen Umfeld herabzusetzen (vgl. BVerwG, U.v. 4.3.1976 - 1 WB 54.74 - BVerwGE 53, 134/138 f.; U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - juris Rn. 25; U.v. 20.06.2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 24).

    Dabei müssen die das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigenden Wirkungen noch in der Gegenwart fortbestehen (vgl. BVerwG, U.v. 4.3.1976 - 1 WB 54.74 - BVerwGE 53, 134/138 f.; U.v. 19.3.1992 - 5 C 44.87 - juris Rn. 9; B.v. 4.10.2006 - 6 B 64.06 - juris Rn. 10; U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - juris Rn. 25; U.v. 20.06.2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 24).

  • BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04

    Voraussetzungen der Erteilung einer Außenstarterlaubnis nach § 25 Abs. 1 S. 3 Nr.

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2015 - 10 ZB 13.629
    Dieses Feststellungsinteresse setzt unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr die hinreichend bestimmte Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut eine gleichartige Maßnahme ergehen wird (vgl. BVerwG, U.v. 12.10.2006 - 4 C 12.04 - juris Rn. 8; U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - juris Rn. 21; U.v. 20.6.2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 20).

    Ist ungewiss, ob in Zukunft noch einmal die gleichen tatsächlichen Verhältnisse eintreten wie im Zeitpunkt der betreffenden Maßnahme, so kann ein Feststellungsinteresse nicht aus einer Wiederholungsgefahr hergeleitet werden (vgl. BVerwG, U.v. 12.10.2006 - 4 C 12.04 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 16.03.2011 - 6 B 47.10

    Organisatorische Unterstützung eines Hochschullehrers durch die Hochschule

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2015 - 10 ZB 13.629
    Außerdem muss der Kläger darlegen, welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Aufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer für ihn günstigen Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerwG, B.v. 16.3.2011 - 6 B 47.10 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 21.3.2012 - 10 ZB 10.100 - juris Rn. 22; B.v. 18.10.2013 - 10 ZB 11.618 - juris Rn. 25; B.v. 25.8.2014 - 10 ZB 12.2673 - juris Rn. 16; B.v. 8.10.2014 - 10 ZB 12.2742 - juris Rn. 52).
  • VGH Bayern, 06.03.2014 - 10 ZB 11.2854

    Spezialpräventive Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende Gründe

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2015 - 10 ZB 13.629
    Denn ist dieses wie hier hinsichtlich der Frage der Wiederholungsgefahr auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so kommt eine Zulassung der Berufung nur dann in Betracht, wenn Zulassungsgründe wegen eines jeden die Entscheidung tragenden Grundes dargelegt werden und vorliegen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 3.6.2014 - 10 ZB 12.2312 - juris Rn. 16; B.v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 8; B.v. 10.10.2013 - 10 ZB 11.607 - juris Rn. 22; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 12; B.v. 6.3.2014 - 10 ZB 11.2854 - juris Rn. 27; B.v. 29.7.2014 - 10 ZB 12.2448 - juris Rn. 9; B.v.16.12.2014 - 10 ZB 14.1741 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390

    Niederlassungserlaubnis; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; keine

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2015 - 10 ZB 13.629
    Denn ist dieses wie hier hinsichtlich der Frage der Wiederholungsgefahr auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so kommt eine Zulassung der Berufung nur dann in Betracht, wenn Zulassungsgründe wegen eines jeden die Entscheidung tragenden Grundes dargelegt werden und vorliegen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 3.6.2014 - 10 ZB 12.2312 - juris Rn. 16; B.v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 8; B.v. 10.10.2013 - 10 ZB 11.607 - juris Rn. 22; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 12; B.v. 6.3.2014 - 10 ZB 11.2854 - juris Rn. 27; B.v. 29.7.2014 - 10 ZB 12.2448 - juris Rn. 9; B.v.16.12.2014 - 10 ZB 14.1741 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 18.10.2013 - 10 ZB 11.618

    Ausweisung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2015 - 10 ZB 13.629
    Außerdem muss der Kläger darlegen, welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Aufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer für ihn günstigen Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerwG, B.v. 16.3.2011 - 6 B 47.10 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 21.3.2012 - 10 ZB 10.100 - juris Rn. 22; B.v. 18.10.2013 - 10 ZB 11.618 - juris Rn. 25; B.v. 25.8.2014 - 10 ZB 12.2673 - juris Rn. 16; B.v. 8.10.2014 - 10 ZB 12.2742 - juris Rn. 52).
  • BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2015 - 10 ZB 13.629
    Zwar kommt ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG dann in Betracht, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, B.v. 15.2.2011 - 1 BvR 980/10 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 34.00

    Beförderung eines Soldaten - Vernichtung eines in rechtswidriger Weise zustande

  • VGH Bayern, 16.12.2014 - 10 ZB 14.1741

    Eine Verpflichtung des Gerichts, die mündliche Verhandlung zu vertagen anstatt

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

  • VGH Bayern, 09.10.2013 - 10 ZB 13.1725

    Physische und psychische Gewalt des Ehegatten (hier: verneint)

  • VGH Bayern, 08.10.2014 - 10 ZB 12.2742

    Befristung der Ausweisung eines Unionsbürgers; ernstliche Zweifel an der

  • VGH Bayern, 03.06.2014 - 10 ZB 12.2312

    Aufenthaltserlaubnis; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils;

  • VGH Bayern, 25.08.2014 - 10 ZB 12.2673

    Anordnungen zur Hundehaltung; Leinenzwang; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 3.99

    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung; Fortsetzungsfeststellungsklage,

  • VGH Bayern, 21.03.2012 - 10 ZB 10.100

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Vermitteln im Internet; Bemessung der Gebühren

  • VGH Bayern, 29.07.2014 - 10 ZB 12.2448

    Aufenthaltserlaubnis nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft; ernstliche

  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 10 ZB 11.607

    Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts

  • BVerwG, 19.03.1992 - 5 C 44.87

    Rechtfertigung einer Fortsetzungsfeststellungsklage durch das Vorliegen eines

  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer

  • OVG Niedersachsen, 06.10.2020 - 11 LC 149/16

    Anknüpfungstatsachen; Aufkleber; Bestimmtheit; Bildaufzeichnung; Bildübertragung;

    Eine Wiederholungsgefahr liegt vor, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut eine gleichartige Maßnahme ergehen wird (BVerwG, Urt. v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 -, juris, Rn. 20; Senatsurt. v. 22.9.2005 - 11 LC 51/04 -, NordÖR 2005, 536, juris, Rn. 32; BayVGH, Beschl. v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 -, juris, Rn. 8; Sodan, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 43, Rn. 91).
  • VG München, 14.04.2021 - M 23 K 19.927

    Polizeirecht, Sicherstellung einer Musikanlage, Lärmbelästigung,

    Erforderlich wäre eine hinreichend bestimmte Gefahr, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut eine gleichartige Maßnahme ergehen wird (BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - NJW 2004, 2510; BayVGH, B.v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Die objektive Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts müsste dabei geeignet sein, das Ansehen eines Betroffenen in der Öffentlichkeit oder in seinem sozialen Umfeld herabzusetzen und in der Gegenwart noch fortbestehen (vgl. BayVGH, B.v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 - juris Rn. 13 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 18.11.2016 - 11 LC 148/15

    Arbeitsdatei Szenekundige Beamte; Eintrag; Gefahrenabwehr; Gefährderansprache;

    Das Feststellungsinteresse setzt unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr die hinreichend bestimmte Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut eine gleichartige Maßnahme ergehen wird (BVerwG, Urt. v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 -, a.a.O., juris, Rn. 20; Senatsurt. v. 22.9.2005 - 11 LC 51/04 -, NordÖR 2005, 536, juris, Rn. 32; BayVGH, Beschl. v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 -, juris, Rn. 8).
  • VG München, 23.03.2016 - M 7 K 15.479

    Fehlendes Interesse an nachträglicher Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Denn die Zulässigkeit der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO erfordert ebenso wie die der Fortsetzungsfeststellungsklage in entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung (vgl. BayVGH, B.v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 - juris Rn. 7).

    Das bloße Interesse an der Klärung der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme, ohne Rücksicht darauf, ob abträgliche Nachwirkungen fortbestehen, reicht nicht aus (BayVGH, B.v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 - juris Rn. 12 ff. m. w. N.; BVerwG, U.v.16.5.2013 - 8 C 38/12 - juris Rn. 16).

    Ist ungewiss, ob in Zukunft noch einmal die gleichen tatsächlichen Verhältnisse eintreten wie im Zeitpunkt der betreffenden Maßnahme, so kann ein Feststellungsinteresse nicht aus einer Wiederholungsgefahr hergeleitet werden (BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 38/12 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 - juris Rn.6 ff. m. w. N.).

  • VG München, 06.02.2019 - M 7 K 17.2116

    Polizeiliche Aufforderung zur Löschung von Lichtbildern

    Damit ist es auch nicht entscheidungserheblich, ob gegenüber dem Kläger - was vorliegend streitig ist - eine polizeiliche Anordnung in Form eines Verwaltungsaktes ergangen ist (vgl. auch BayVGH, B.v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 - juris Rn. 7).

    Ist ungewiss, ob in Zukunft noch einmal die gleichen tatsächlichen Verhältnisse eintreten wie im Zeitpunkt der betreffenden Maßnahme, so kann ein Feststellungsinteresse nicht aus einer Wiederholungsgefahr hergeleitet werden (vgl. BayVGH, B.v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Die objektive Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts muss dabei geeignet sein das Ansehen des Klägers in der Öffentlichkeit oder in seinem sozialen Umfeld herabzusetzen und in der Gegenwart noch fortbestehen (vgl. BayVGH, B.v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 - juris Rn. 13 m.w.N.).

  • VG München, 18.02.2020 - M 7 K 18.5065

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Gefährderansprache (Anforderungen an das

    Die objektive Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts muss dabei geeignet sein, das Ansehen des Klägers in der Öffentlichkeit oder in seinem sozialen Umfeld herabzusetzen und in der Gegenwart noch fortbestehen (vgl. BayVGH, B.v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Ist ungewiss, ob in Zukunft noch einmal die gleichen tatsächlichen Verhältnisse eintreten wie im Zeitpunkt der betreffenden Maßnahme, so kann ein Feststellungsinteresse nicht aus einer Wiederholungsgefahr hergeleitet werden (vgl. BayVGH, B.v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 - juris Rn. 8 m.w.N.).

  • VG München, 14.04.2021 - M 23 K 19.12

    Gefährderansprache

    Die objektive Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts muss dabei geeignet sein, das Ansehen des Klägers in der Öffentlichkeit oder in seinem sozialen Umfeld herabzusetzen und muss in der Gegenwart noch fortbestehen (vgl. BayVGH, B.v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Ist ungewiss, ob in Zukunft noch einmal die gleichen tatsächlichen Verhältnisse eintreten wie im Zeitpunkt der betreffenden Maßnahme, so kann ein Feststellungsinteresse nicht aus einer Wiederholungsgefahr hergeleitet werden (vgl. BayVGH, B.v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 - juris Rn. 8 m.w.N.).

  • VG München, 24.01.2018 - M 7 K 16.5096

    Klage gegen Ausreisekontrolle durch die Bundespolizei - Unzulässige

    Die objektive Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts muss dabei geeignet sein das Ansehen des Klägers in der Öffentlichkeit oder in seinem sozialen Umfeld herabzusetzen und in der Gegenwart noch fortbestehen (vgl. BayVGH, B.v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Selbst wenn einzelnen Mitreisenden aufgefallen wäre, dass der Kläger intensiver als andere Reisende kontrolliert wurde, wäre es äußerst unwahrscheinlich, dass diese Fluggäste ohne Weiteres hätten überblicken können, ob sich der ihnen bis dahin unbekannte Kläger an Bord ihres Flugzeugs befand und dass ihnen daher dessen Fehlen mit der Folge bewusst geworden wäre, dass das Ansehen des Klägers herabgesetzt gewesen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 - juris Rn. 17).

    Denn erforderlich ist eine hinreichend bestimmte Gefahr, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut eine gleichartige Maßnahme ergehen wird (vgl. BayVGH, B.v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 - juris Rn. 8 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 13.03.2017 - 10 ZB 16.965

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Fahrzeugdurchsuchung

    Das berechtigte Interesse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass auch in Zukunft unter im Wesentlichen unveränderten Umständen die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass der Kläger erneut einer gleichartigen Polizeimaßnahme unterzogen wird (vgl. BVerwG, U.v. 12.10.2006 - 4 C 12.04 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 - juris; OVG NW, B.v. 5.7.2012 - 12 A 1423/11 - juris Rn. 37; Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 113 Rn. 271; BeckOK VwGO/Decker VwGO § 113 Rn. 87.2).
  • VG Würzburg, 25.01.2019 - W 9 K 17.703

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen (Platzverweis,

    Die objektive Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts muss dabei geeignet sein, das Ansehen des Klägers in der Öffentlichkeit oder in seinem sozialen Umfeld herabzusetzen - also Außenwirkung erlangt haben -, und in der Gegenwart noch fortbestehen (BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 - juris Rn. 13 m.w.N.; OVG Nds, U.v. 26.4.2018 - 11 LC 288/16 - juris Rn. 28).
  • VG München, 14.04.2021 - M 23 K 19.911

    Erfolglose Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Zuordnung zur sog.

  • VG München, 31.07.2019 - M 7 K 18.3255

    Zulässigkeit temporärer Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen

  • VG München, 21.07.2021 - M 23 K 20.1748

    Zollrecht, Sicherstellung von Bargeld, (kein) Fortsetzungsfeststellungsinteresse

  • VG München, 07.03.2018 - M 7 K 16.4201

    Polizeiliche Maßnahmen aufgrund eines vermeintlichen Hausverbots

  • VGH Bayern, 11.10.2022 - 19 ZB 20.2139

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt für die Bundesrepublik Deutschland

  • VGH Bayern, 13.01.2020 - 10 ZB 19.1599

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein die Ausweisung nach

  • VG München, 12.10.2016 - M 7 K 14.2128

    Anwendung polizeilichen Zwangs bei Ausschreitungen nach einem Fußballspiel

  • VGH Bayern, 29.06.2023 - 19 ZB 19.2109

    Festsetzung des Abschussplans für Gamswild

  • VGH Bayern, 29.06.2023 - 19 ZB 19.2107

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen erledigten Jahresabschussplan

  • VG Berlin, 07.02.2017 - 23 K 524.15

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen ein passrechtliches Ausreiseverbot gegen

  • VGH Bayern, 10.06.2015 - 10 C 15.880

    Polizeiliche Nachschau, Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr;

  • VGH Bayern, 18.11.2022 - 22 ZB 22.799

    Lärmeinwirkungen aus Freibad

  • VGH Bayern, 06.05.2022 - 10 ZB 22.827

    Unzulässigkeit des Antrags auf Zulassung der Berufung wegen Verletzung der

  • VGH Bayern, 03.01.2023 - 10 ZB 22.285

    Allgemeinverfügung zum Gebrauch pyrotechnischer Gegenstände ("Böllerverbot") zum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2018 - 6 A 187/16

    Antrag einer Stadtoberinspektorin a.D. auf Zulassung der Berufung bzgl. der

  • VG München, 24.10.2016 - M 26 K 16.1226

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG München, 23.06.2016 - M 17 K 14.2634

    Umstellung einer Verpflichtungsklage auf Auskunftserteilung nach dem IFG in eine

  • VG München, 01.02.2022 - M 23 K 20.2415

    Fortsetzungsfeststellungsklage, berechtigtes Interesse (verneint)

  • VG München, 16.02.2022 - M 23 K 20.1983

    Fortsetzungsfeststellungsklage: Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

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