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VGH Bayern, 10.04.2014 - 10 ZB 14.79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Abschleppmaßnahme; Taxenstandplatz; Verhältnismäßigkeit; allgemeine Wartezeit vor Benachrichtigung des Abschleppdienstes; Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs
- verkehrslexikon.de
Abschleppmaßnahmen bei Parken in einem Taxistand
- ra.de
- RA Kotz
Taxistand - Falschparken und Zulässigkeit des Abschleppens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 16.05.2013 - 10 ZB 10.3162
Zur Haftung des Störers für die Kosten (Vergütungsanspruch des …
Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2014 - 10 ZB 14.79
Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann erfüllt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist und ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (…vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.5.2012 - 10 ZB 11.2512 - juris Rn. 12; B.v. 16.5.2013 - 10 ZB 10.3162 - juris Rn. 18;… B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 17). - VGH Hessen, 31.01.2013 - 8 A 1667/12
Abschleppkosten (Taxenstand)
Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2014 - 10 ZB 14.79
Zur Begründung bezieht sie sich auf eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Januar 2013 (Az. 8 A 1667/12), in der dieser davon ausgeht, dass zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine Wartezeit von einer halben Stunde einzuhalten sei, bevor ein auf einem Taxenstand verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug abgeschleppt werden dürfe. - BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01
Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für …
Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2014 - 10 ZB 14.79
In der die Zulässigkeit von Abschleppmaßnahmen nach Landesrecht betreffenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 18.2.2002 - 3 B 149/01 - juris Rn. 3 f.) ist geklärt, dass sich mit der Frage, ob insoweit der bundesverfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist, regelmäßig keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung verbinde.
- VGH Bayern, 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390
Niederlassungserlaubnis; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; keine …
Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2014 - 10 ZB 14.79
Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann erfüllt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist und ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (…vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.5.2012 - 10 ZB 11.2512 - juris Rn. 12;… B.v. 16.5.2013 - 10 ZB 10.3162 - juris Rn. 18; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 17). - BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der …
Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2014 - 10 ZB 14.79
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils, die die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO rechtfertigen könnten, lägen nur vor, wenn die Beklagte einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hätte (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11). - VGH Bayern, 16.05.2012 - 10 ZB 11.2512
Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende Gründe der öffentlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2014 - 10 ZB 14.79
Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann erfüllt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist und ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.5.2012 - 10 ZB 11.2512 - juris Rn. 12;… B.v. 16.5.2013 - 10 ZB 10.3162 - juris Rn. 18;… B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 17).