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   VGH Bayern, 10.04.2014 - 10 ZB 14.79   

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https://dejure.org/2014,8129
VGH Bayern, 10.04.2014 - 10 ZB 14.79 (https://dejure.org/2014,8129)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.04.2014 - 10 ZB 14.79 (https://dejure.org/2014,8129)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. April 2014 - 10 ZB 14.79 (https://dejure.org/2014,8129)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abschleppmaßnahme; Taxenstandplatz; Verhältnismäßigkeit; allgemeine Wartezeit vor Benachrichtigung des Abschleppdienstes; Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs

  • verkehrslexikon.de

    Abschleppmaßnahmen bei Parken in einem Taxistand

  • ra.de
  • RA Kotz

    Taxistand - Falschparken und Zulässigkeit des Abschleppens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 16.05.2013 - 10 ZB 10.3162

    Zur Haftung des Störers für die Kosten (Vergütungsanspruch des

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2014 - 10 ZB 14.79
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann erfüllt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist und ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.5.2012 - 10 ZB 11.2512 - juris Rn. 12; B.v. 16.5.2013 - 10 ZB 10.3162 - juris Rn. 18; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 17).
  • VGH Hessen, 31.01.2013 - 8 A 1667/12

    Abschleppkosten (Taxenstand)

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2014 - 10 ZB 14.79
    Zur Begründung bezieht sie sich auf eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Januar 2013 (Az. 8 A 1667/12), in der dieser davon ausgeht, dass zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine Wartezeit von einer halben Stunde einzuhalten sei, bevor ein auf einem Taxenstand verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug abgeschleppt werden dürfe.
  • BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2014 - 10 ZB 14.79
    In der die Zulässigkeit von Abschleppmaßnahmen nach Landesrecht betreffenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 18.2.2002 - 3 B 149/01 - juris Rn. 3 f.) ist geklärt, dass sich mit der Frage, ob insoweit der bundesverfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist, regelmäßig keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung verbinde.
  • VGH Bayern, 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390

    Niederlassungserlaubnis; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; keine

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2014 - 10 ZB 14.79
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann erfüllt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist und ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.5.2012 - 10 ZB 11.2512 - juris Rn. 12; B.v. 16.5.2013 - 10 ZB 10.3162 - juris Rn. 18; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 17).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2014 - 10 ZB 14.79
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils, die die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO rechtfertigen könnten, lägen nur vor, wenn die Beklagte einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hätte (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 16.05.2012 - 10 ZB 11.2512

    Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende Gründe der öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2014 - 10 ZB 14.79
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann erfüllt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist und ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.5.2012 - 10 ZB 11.2512 - juris Rn. 12; B.v. 16.5.2013 - 10 ZB 10.3162 - juris Rn. 18; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 17).
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