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   VGH Bayern, 17.09.2019 - 10 ZB 18.1990   

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VGH Bayern, 17.09.2019 - 10 ZB 18.1990 (https://dejure.org/2019,38028)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.09.2019 - 10 ZB 18.1990 (https://dejure.org/2019,38028)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. September 2019 - 10 ZB 18.1990 (https://dejure.org/2019,38028)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 124 Abs. 2 Nr. 1; Nr. 2; VwGO Nr. 4; AufenthG § 53 Abs. 1, Abs. 3; AufenthG § 11 Abs. 3, Abs. 5
    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung und Abschiebung in die Türkei - Verurteilung wegen auf einer Suchterkrankung beruhenden Straftat

  • rewis.io

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung und Abschiebung in die Türkei - Verurteilung wegen auf einer Suchterkrankung beruhenden Straftat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung; Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots; Gefahrenprognose bei noch laufender Drogentherapie

  • rechtsportal.de

    Ausweisung eines Ausländers aufgrund der Verurteilung wegen einer Anzahl von Betäubungsmittel-Straftaten; Gefahrenprognose bei noch laufender Drogentherapie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 26.07.2019 - 10 ZB 19.1207

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2019 - 10 ZB 18.1990
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend auf die ständige Rechtsprechung des Senats (vgl. B.v. 26.7.2019 - 10 ZB 19.1207 - juris Rn. 25; B.v. 14.6.2019 - 10 ZB 19.826 - juris Rn. 6; B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12) abgestellt, wonach gerade bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung beruhen oder mit einer Suchtproblematik in Zusammenhang stehen, von einem Entfallen der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden kann, solange nicht der Ausländer eine entsprechende Therapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat.

    Der Kläger hat auch keinen Anspruch darauf, im Rahmen des Strafvollzugs bzw. in der Therapieeinrichtung so lange therapiert zu werden, bis ihm möglicherweise schließlich eine günstige Sozialprognose im Hinblick auf eine Rückfallgefährdung bescheinigt werden kann (BayVGH, B.v. 26.7.2019 - 10 ZB 19.1207 - juris Rn. 17; OVG Saarl, B.v. 28.5.2019 - 41/19 - juris Rn. 13 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 08.04.2019 - 10 ZB 18.2284

    Entzug des Freizügigkeitsrechts wegen Straftat gegen das BtMG - Erfolgloser

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2019 - 10 ZB 18.1990
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend auf die ständige Rechtsprechung des Senats (vgl. B.v. 26.7.2019 - 10 ZB 19.1207 - juris Rn. 25; B.v. 14.6.2019 - 10 ZB 19.826 - juris Rn. 6; B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12) abgestellt, wonach gerade bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung beruhen oder mit einer Suchtproblematik in Zusammenhang stehen, von einem Entfallen der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden kann, solange nicht der Ausländer eine entsprechende Therapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat.
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2019 - 10 ZB 18.1990
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung kann er damit jedoch nicht darlegen; er räumt selbst ein, dass ihm die entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 22.2.2017 - 1 C 27.16 - juris Rn. 18) und des Senats (U.v. 12.7.2016 - 10 BV 14.1818 - juris Rn. 63 ff) bekannt ist.
  • VGH Bayern, 12.07.2016 - 10 BV 14.1818

    Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots - statthafte Klageart

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2019 - 10 ZB 18.1990
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung kann er damit jedoch nicht darlegen; er räumt selbst ein, dass ihm die entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 22.2.2017 - 1 C 27.16 - juris Rn. 18) und des Senats (U.v. 12.7.2016 - 10 BV 14.1818 - juris Rn. 63 ff) bekannt ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2015 - 11 S 1857/15

    Befristung des Einreise-, Aufenthalts- und Erteilungsverbots bleibt gebundene

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2019 - 10 ZB 18.1990
    Der Kläger ist der Meinung, bei der Bestimmung der Frist handele es sich entgegen der gesetzlichen Regelung des § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG a.F. bzw. § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG n.F. nicht um eine Ermessensentscheidung, sondern um eine gebundene Entscheidung; er beruft sich hierzu auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 9. Dezember 2015 (11 S 1857/15 - juris).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 6 B 35.16

    Berufungsbegründungsfrist; Verschulden des Bevollmächtigten; rechtliches Gehör;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2019 - 10 ZB 18.1990
    Es genügt nicht, wenn in der angegriffenen Entscheidung ein in der Rechtsprechung der übergeordneten Gerichte aufgestellter Grundsatz lediglich übersehen, übergangen oder in sonstiger Weise nicht richtig angewandt worden ist (BVerwG, B.v. 20.7.2016 - 6 B 35.16 - juris Rn. 12 m.w.N).
  • EGMR, 01.03.2018 - 58681/12

    T.C.E. v. GERMANY

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2019 - 10 ZB 18.1990
    b) Bezüglich der Bemessung der Frist des Einreise- und Aufenthaltsverbots beruft sich der Kläger auf das Urteil des Senats vom 27. Juni 2011 (10 B 10.1976 - juris) und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 1. März 2018 (58681/12, Ejimson/Deutschland - NVwZ 2019, 945); in dem diesen Entscheidungen zugrunde liegenden Fall sei lediglich eine Frist von fünf Jahren bestimmt worden.
  • EuGH, 17.04.2018 - C-316/16

    Der verstärkte Schutz vor Ausweisung ist u. a. an die Voraussetzung geknüpft,

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2019 - 10 ZB 18.1990
    a) Der Kläger beruft sich hinsichtlich der Möglichkeit, ihn auszuweisen, auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 17. April 2018 (C-316/16, C-424/16 - juris), aus dem er ausführlich zitiert.
  • VGH Bayern, 09.05.2019 - 10 ZB 19.317

    Ausweisung wegen Betäubungsmitteldelikten

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2019 - 10 ZB 18.1990
    Es ist eine Begründung dafür zu geben, weshalb die Rechtssache an den entscheidenden Richter (wesentlich) höhere Anforderungen stellt als im Normalfall (BayVGH, B.v. 9.5.2019 - 10 ZB 19.317 - juris Rn. 9; B.v. 20.2.2019 - 10 ZB 18.2343 - juris Rn. 18; Roth in BeckOK Posser/Wolff, VwGO, Stand: 1.7.2019, § 124a Rn. 75 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2019 - 10 ZB 18.1990
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne dieser Bestimmung bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 22.03.2019 - 10 ZB 18.2598

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag bzgl. einer Ausweisung

  • VGH Bayern, 27.06.2011 - 10 B 10.1976

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Sperrwirkung bei offensichtlich

  • VGH Bayern, 14.06.2019 - 10 ZB 19.826

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag nach Entzug des Freizügigkeitsrechtes

  • VGH Bayern, 18.04.2019 - 10 ZB 18.2660

    Kein Wegfall der Wiederholungsgefahr nach Begehung erheblicher Straftaten

  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • VGH Bayern, 20.02.2019 - 10 ZB 18.2343

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein die Ausweisung eines

  • VGH Bayern, 27.09.2019 - 10 ZB 19.1781

    Klage auf Aufhebung der Ausweisungsverfügung

    Denn mit der Ausweisung und Abschiebung eines suchtmittelabhängigen Straftäters muss nicht so lange gewartet werden, bis seine Therapie beendet ist und ihm womöglich nach einer ausreichenden Bewährung in Freiheit eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann (OVG Saarland, B.v. 5.12.2018 - 2 B 287/18 - juris Rn. 10; OVG Bln-Bbg, B.v. 3.5.2019 - 11 N 123.16 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 1.2.2019 - 10 ZB 18.2455 - juris Rn. 7; B.v. 26.7.2019 - 10 ZB 19.1207 - juris Rn. 17; B.v. 17.9.2019 - 10 ZB 18.1990 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.04.2021 - 19 ZB 20.3171

    Beurteilungskompetenz des Gerichts über Prozess- bzw. Geschäftsfähigkeit eines

    Gerade bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung beruhen oder mit einer Suchtproblematik in Zusammenhang stehen, kann von einem Entfallen der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange nicht der Ausländer eine entsprechende Therapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 3.4.2019 - 19 ZB 18.1011 - juris Rn. 14; B.v. 17.9.2019 - 10 ZB 18.1990 - juris Rn. 7 jeweils m.w.N.).
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