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   VGH Bayern, 14.06.2019 - 10 ZB 19.826   

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VGH Bayern, 14.06.2019 - 10 ZB 19.826 (https://dejure.org/2019,19624)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.06.2019 - 10 ZB 19.826 (https://dejure.org/2019,19624)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Juni 2019 - 10 ZB 19.826 (https://dejure.org/2019,19624)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO §§ 124 Abs. 2 Nr. 1, 166 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 114 Abs. 1 Satz 1; FreizügG/EU § 6 Abs. 1 - 3
    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag nach Entzug des Freizügigkeitsrechtes

  • rewis.io

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag nach Entzug des Freizügigkeitsrechtes

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 06.06.2019 - 10 C 19.1081

    Verlust des Freizügigkeitsrechts wegen Gefährdung eines Grundinteresses der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2019 - 10 ZB 19.826
    Gerade bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs von einem Wegfall der erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.1081 - B.v. 7.3.2019 - 10 ZB 18.2272 - juris Rn. 7 jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2019 - 10 ZB 19.826
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2019 - 10 ZB 19.826
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 07.03.2019 - 10 ZB 18.2272

    Ausweisung eines irakischen Flüchtlings wegen Drogendelikten

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2019 - 10 ZB 19.826
    Gerade bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs von einem Wegfall der erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.1081 - B.v. 7.3.2019 - 10 ZB 18.2272 - juris Rn. 7 jew. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.07.2019 - 10 ZB 19.1207

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    In diesem Zusammenhang hat das Verwaltungsgericht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt: BayVGH, B.v. 14.6.2019 - 10 ZB 19.723 - juris Rn. 8; B.v. 14.6.2019 - 10 ZB 19.826 - juris Rn. 6 jew. m.w.N.) berücksichtigt, dass eine therapeutische Aufarbeitung der deliktsursächlichen Defizite bislang noch nicht erfolgt ist.

    Im Übrigen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofs, dass bei auf deliktsspezifischen Defiziten beruhenden Straftaten von einem Wegfall der für die Ausweisung erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden kann, solange der Ausländer nicht die erforderliche Therapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (zuletzt: BayVGH, B.v. 14.6.2019 - 10 ZB 19.723 - juris Rn. 8; B.v. 14.6.2019 - 10 ZB 19.826 - juris Rn. 6 jew. m.w.N.; bei Suchterkrankungen: B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 10 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 11.09.2019 - 10 C 18.1821

    Anforderungen an hinreichende Erfolgsaussichten

    Denn solange er sich nicht außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzugs bewährt hat, kann nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung geschlossen werden, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würde (stRspr des Senats, vgl. B.v. 26.7.2019 - 10 ZB 19.1207 - juris Rn. 25; B.v. 14.6.2019 - 10 ZB 19.826 - juris Rn. 6; B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 17.09.2019 - 10 ZB 18.1990

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung und Abschiebung in die Türkei - Verurteilung

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend auf die ständige Rechtsprechung des Senats (vgl. B.v. 26.7.2019 - 10 ZB 19.1207 - juris Rn. 25; B.v. 14.6.2019 - 10 ZB 19.826 - juris Rn. 6; B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12) abgestellt, wonach gerade bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung beruhen oder mit einer Suchtproblematik in Zusammenhang stehen, von einem Entfallen der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden kann, solange nicht der Ausländer eine entsprechende Therapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat.
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