Rechtsprechung
VGH Bayern, 07.08.2013 - 10 B 13.1231 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Chiemsee Reggae Summer ohne zwei Meter hohe Zäune
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Pressemitteilung)
Chiemsee Reggae Summer ohne zwei Meter hohe Zäune
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schutzzäune beim Musikfestival
- Jurion (Kurzinformation)
Chiemsee Reggae Summer ohne zwei Meter hohe Zäune
- bayrvr.de (Pressemitteilung)
Chiemsee Reggae Summer ohne zwei Meter hohe Zäune
Verfahrensgang
- VG München, 26.07.2012 - M 22 K 11.3861
- VGH Bayern, 07.08.2013 - 10 B 13.1231
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 04.06.1996 - 4 C 15.95
Bauordnungsrecht: Begriff der ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung, …
Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2013 - 10 B 13.1231
Grundsätzlich besteht daher kein Erfordernis, einen Bescheidungsantrag hilfsweise neben dem Verpflichtungsantrag zu stellen, wenngleich ein solcher Hilfsantrag üblich ist (BVerwG, U.v. 4.6.1996 - 4 C 15/95 - juris Rn. 31).
- VGH Bayern, 16.07.2019 - 15 ZB 17.2529
Prüfung Zumutbarkeitsschwelle bei angezeigter Lärmbelästigung
Etwas anderes gilt nur, wenn ein Kläger mit Bindungswirkung für das Gericht seinen Antrag bewusst und gezielt auf einen Verpflichtungsausspruch beschränkt und für den Fall des Bestehens eines Ermessens- oder Beurteilungsspielraums einen Bescheidungsausspruch ausschließt (…vgl. BVerwG, U.v. 31.3.2004 - 6 C 11/03 - BVerwGE 120, 263 = juris Rn. 43;… B.v. 24.10.2006 - 6 B 47.06 - NVwZ 2007, 104 = juris Rn. 13; BayVGH, U.v. 7.8.2013 - 10 B 13.1231 - juris Rn. 26, 27). - VGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 4 S 169/13
An die Deutsche Botschaft in Bagdad zum Personenschutz abgeordneter …
Sie ist, soweit der Kläger die Gewährung weiteren Freizeitausgleichs und - auf das Verpflichtungsbegehren beschränkt (vgl. dazu Bayerischer VGH, Urteil vom 07.08.2013 - 10 B 13.1231 -, Juris) - seine erneute Abordnung an das Auswärtige Amt begehrt, als Verpflichtungsklage im Sinn des § 42 Abs. 1 VwGO statthaft; denn beide Begehren sind auf den Erlass eines Verwaltungsaktes gerichtet. - VG Augsburg, 16.01.2014 - Au 5 K 13.1508
Fortsetzungsfeststellungsklage; Erledigung durch Zeitablauf; örtliche …
Das berechtigte Interesse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass auch in Zukunft unter im wesentlichen unveränderten Umständen die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. BayVGH, U.v. 7.8.2013 - 10 B 13.1231 - juris Rn. 32). - VGH Bayern, 16.04.2018 - 10 ZB 18.310
Nachbarschutz bei Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung
Dies bedeutet, dass die Erlaubnisbehörde bei ihrer Gefahrenprognose nur solche Verhaltensweisen von Veranstaltungsbesuchern oder Geschehensabläufe berücksichtigen muss, die nach allgemeiner Lebenserfahrung zu erheblichen Nachteilen bei den betroffenen Nachbarn führen können (BayVGH, U. v. 7.8.2013 - 10 B 13.1231 - juris Rn. 36). - VG Berlin, 15.04.2014 - 22 K 50.12
Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Besuchs-Visums
Das berechtigte Interesse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage wegen - wie hier geltend gemacht - Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass auch in Zukunft unter im wesentlichen unveränderten Umständen die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 7. August 2013 - 10 B 13.1231 - juris Rn. 32).
Rechtsprechung
VGH Bayern, 07.08.2013 - 10 B 13.1234 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Chiemsee Reggae Summer ohne zwei Meter hohe Zäune
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Pressemitteilung)
Chiemsee Reggae Summer ohne zwei Meter hohe Zäune
- bayrvr.de (Pressemitteilung)
Chiemsee Reggae Summer ohne zwei Meter hohe Zäune
Verfahrensgang
- VG München, 26.07.2012 - M 22 K 11.3863
- VGH Bayern, 07.08.2013 - 10 B 13.1234
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 04.06.1996 - 4 C 15.95
Bauordnungsrecht: Begriff der ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung, …
Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2013 - 10 B 13.1234
Grundsätzlich besteht daher kein Erfordernis, einen Bescheidungsantrag hilfsweise neben dem Verpflichtungsantrag zu stellen, wenngleich ein solcher Hilfsantrag üblich ist (BVerwG, U.v. 4.6.1996 - 4 C 15/95 - juris Rn. 31).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2020 - 15 A 2100/18
Versammlung Anspruch auf Einschreiten Beeinträchtigungen Dritter
vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 12. März 2015 - 3 C 28.13 -, juris Rn. 29; OVG NRW, Urteil vom 10. Dezember 2019 - 13 A 254/17 -, juris Rn. 65; so auch Bay. VGH, Beschluss vom 7. August 2013 - 10 B 13.1234 -, juris Rn. 26. - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2022 - 15 A 2100/18
Anspruch eines Dritten auf Einschreiten der Versammlungsbehörde auf der Grundlage …
vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 12. März 2015 - 3 C 28.13 -, juris Rn. 29; OVG NRW, Urteil vom 10. Dezember 2019 - 13 A 254/17 -, juris Rn. 65; so auch Bay. VGH, Beschluss vom 7. August 2013 - 10 B 13.1234 -, juris Rn. 26. - VG München, 11.07.2016 - M 17 K 16.1200
Keine Aufhebung der Umzugskostenvergütungszusage
Der Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung bewirkt also im Ergebnis eine Einengung der Bandbreite, die die Verwaltungsbehörde bei der Ermessensbetätigung hat (BayVGH, U.v. 7.8.2013 - 10 B 13.1234 - juris Rn. 44;… Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 114 Rn. 27).
- VG München, 30.01.2014 - M 17 K 11.5502
Untersagung von Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel
Der Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung bewirkt also im Ergebnis eine Einengung der Bandbreite, die die Verwaltungsbehörde bei der Ermessensbetätigung hat (BayVGH, U.v. 7.8.2013 - 10 B 13.1234 - juris Rn. 44;… Rennert in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 114 Rn.27). - VG München, 12.10.2017 - M 17 K 17.2247
Trennungsübernachtungsgeld - Kein Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen für …
Der Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung bewirkt also im Ergebnis eine Einengung der Bandbreite, die die Verwaltungsbehörde bei der Ermessensbetätigung hat (BayVGH, U.v. 7.8.2013 - 10 B 13.1234 - juris Rn. 44;… Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 114 Rn. 27). - VG Würzburg, 30.05.2016 - W 5 E 16.483
Antrag auf einstweilige Anordnung: Anspruch auf Lärmschutzauflagen für Festspiele
So steht der Sicherheitsbehörde bei der Auswahl des Mittels, dessen sie sich zur Abwehr der drohenden erheblichen Nachteile für die Nachbarn bedienen will, ein im Rahmen des § 114 Satz 1 VwGO gerichtlich beschränkt überprüfbarer Ermessensspielraum zu (vgl. BayVGH, U. v. 7.8.2013 - 10 B 13.1234 - juris;… Schenk in Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Art. 19 Rn. 136). - VG München, 21.04.2016 - M 17 K 15.5869
Kein Anspruch auf Zustimmung für den Geschäftsführer des Einrichtungsträgers zur …
Der Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung bewirkt also im Ergebnis eine Einengung der Bandbreite, die die Verwaltungsbehörde bei der Ermessensbetätigung hat (BayVGH, U. v. 7.8.2013 - 10 B 13.1234 - juris Rn. 44;… Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 114 Rn. 27). - VG Münster, 08.05.2014 - 8 K 2350/13
Rechtmäßigkeit einer Versagung der Sondernutzungserlaubnis für eine …
Deshalb muss das Gericht nicht darüber entscheiden, ob die Beklagte durch die Versagung der Sondernutzungserlaubnis den Anspruch der Klägerin auf ermessensfehlerfreie Entscheidung verletzt hat, sondern nur darüber befinden, ob der Klägerin ein Anspruch auf Erteilung der begehrten Sondernutzungserlaubnis zustand, ähnlich Bayerischer VGH, Urteil vom 7. August 2013- 10 B 13.1234 -, Juris Rdnrn. 26, 27. - VG Bayreuth, 30.07.2014 - B 4 K 12.944
Keine Beschäftigungserlaubnis für geduldete Ausländer, wenn aufenthaltsbeendende …
Er besagt, dass eine Behörde vergleichbare Sachverhalte gleich behandeln muss, weil sonst ihre Entscheidung alleine wegen der Ungleichbehandlung rechtswidrig wäre, selbst wenn sie isoliert betrachtet rechtmäßig wäre Der Grundsatz bewirkt eine Einengung der Bandbreite, die eine Behörde bei der Ermessensbetätigung hat (BayVGH, U. v. 07.08.2013 - 10 B 13.1234 - juris Rn. 44).