Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 07.08.2013

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.08.2013 - 10 B 13.1231   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31835
VGH Bayern, 07.08.2013 - 10 B 13.1231 (https://dejure.org/2013,31835)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.08.2013 - 10 B 13.1231 (https://dejure.org/2013,31835)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. August 2013 - 10 B 13.1231 (https://dejure.org/2013,31835)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,31835) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Chiemsee Reggae Summer ohne zwei Meter hohe Zäune

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schutzzäune beim Musikfestival

  • Jurion (Kurzinformation)

    Chiemsee Reggae Summer ohne zwei Meter hohe Zäune

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Chiemsee Reggae Summer ohne zwei Meter hohe Zäune

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 04.06.1996 - 4 C 15.95

    Bauordnungsrecht: Begriff der ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung,

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2013 - 10 B 13.1231
    Grundsätzlich besteht daher kein Erfordernis, einen Bescheidungsantrag hilfsweise neben dem Verpflichtungsantrag zu stellen, wenngleich ein solcher Hilfsantrag üblich ist (BVerwG, U.v. 4.6.1996 - 4 C 15/95 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 15 ZB 17.2529

    Prüfung Zumutbarkeitsschwelle bei angezeigter Lärmbelästigung

    Etwas anderes gilt nur, wenn ein Kläger mit Bindungswirkung für das Gericht seinen Antrag bewusst und gezielt auf einen Verpflichtungsausspruch beschränkt und für den Fall des Bestehens eines Ermessens- oder Beurteilungsspielraums einen Bescheidungsausspruch ausschließt (vgl. BVerwG, U.v. 31.3.2004 - 6 C 11/03 - BVerwGE 120, 263 = juris Rn. 43; B.v. 24.10.2006 - 6 B 47.06 - NVwZ 2007, 104 = juris Rn. 13; BayVGH, U.v. 7.8.2013 - 10 B 13.1231 - juris Rn. 26, 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 4 S 169/13

    An die Deutsche Botschaft in Bagdad zum Personenschutz abgeordneter

    Sie ist, soweit der Kläger die Gewährung weiteren Freizeitausgleichs und - auf das Verpflichtungsbegehren beschränkt (vgl. dazu Bayerischer VGH, Urteil vom 07.08.2013 - 10 B 13.1231 -, Juris) - seine erneute Abordnung an das Auswärtige Amt begehrt, als Verpflichtungsklage im Sinn des § 42 Abs. 1 VwGO statthaft; denn beide Begehren sind auf den Erlass eines Verwaltungsaktes gerichtet.
  • VG Augsburg, 16.01.2014 - Au 5 K 13.1508

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Erledigung durch Zeitablauf; örtliche

    Das berechtigte Interesse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass auch in Zukunft unter im wesentlichen unveränderten Umständen die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. BayVGH, U.v. 7.8.2013 - 10 B 13.1231 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 16.04.2018 - 10 ZB 18.310

    Nachbarschutz bei Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung

    Dies bedeutet, dass die Erlaubnisbehörde bei ihrer Gefahrenprognose nur solche Verhaltensweisen von Veranstaltungsbesuchern oder Geschehensabläufe berücksichtigen muss, die nach allgemeiner Lebenserfahrung zu erheblichen Nachteilen bei den betroffenen Nachbarn führen können (BayVGH, U. v. 7.8.2013 - 10 B 13.1231 - juris Rn. 36).
  • VG Berlin, 15.04.2014 - 22 K 50.12

    Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Besuchs-Visums

    Das berechtigte Interesse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage wegen - wie hier geltend gemacht - Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass auch in Zukunft unter im wesentlichen unveränderten Umständen die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 7. August 2013 - 10 B 13.1231 - juris Rn. 32).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.08.2013 - 10 B 13.1234   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31875
VGH Bayern, 07.08.2013 - 10 B 13.1234 (https://dejure.org/2013,31875)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.08.2013 - 10 B 13.1234 (https://dejure.org/2013,31875)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. August 2013 - 10 B 13.1234 (https://dejure.org/2013,31875)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,31875) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 04.06.1996 - 4 C 15.95

    Bauordnungsrecht: Begriff der ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung,

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2013 - 10 B 13.1234
    Grundsätzlich besteht daher kein Erfordernis, einen Bescheidungsantrag hilfsweise neben dem Verpflichtungsantrag zu stellen, wenngleich ein solcher Hilfsantrag üblich ist (BVerwG, U.v. 4.6.1996 - 4 C 15/95 - juris Rn. 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2020 - 15 A 2100/18

    Versammlung Anspruch auf Einschreiten Beeinträchtigungen Dritter

    vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 12. März 2015 - 3 C 28.13 -, juris Rn. 29; OVG NRW, Urteil vom 10. Dezember 2019 - 13 A 254/17 -, juris Rn. 65; so auch Bay. VGH, Beschluss vom 7. August 2013 - 10 B 13.1234 -, juris Rn. 26.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2022 - 15 A 2100/18

    Anspruch eines Dritten auf Einschreiten der Versammlungsbehörde auf der Grundlage

    vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 12. März 2015 - 3 C 28.13 -, juris Rn. 29; OVG NRW, Urteil vom 10. Dezember 2019 - 13 A 254/17 -, juris Rn. 65; so auch Bay. VGH, Beschluss vom 7. August 2013 - 10 B 13.1234 -, juris Rn. 26.
  • VG München, 11.07.2016 - M 17 K 16.1200

    Keine Aufhebung der Umzugskostenvergütungszusage

    Der Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung bewirkt also im Ergebnis eine Einengung der Bandbreite, die die Verwaltungsbehörde bei der Ermessensbetätigung hat (BayVGH, U.v. 7.8.2013 - 10 B 13.1234 - juris Rn. 44; Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 114 Rn. 27).
  • VG München, 30.01.2014 - M 17 K 11.5502

    Untersagung von Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel

    Der Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung bewirkt also im Ergebnis eine Einengung der Bandbreite, die die Verwaltungsbehörde bei der Ermessensbetätigung hat (BayVGH, U.v. 7.8.2013 - 10 B 13.1234 - juris Rn. 44; Rennert in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 114 Rn.27).
  • VG München, 12.10.2017 - M 17 K 17.2247

    Trennungsübernachtungsgeld - Kein Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen für

    Der Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung bewirkt also im Ergebnis eine Einengung der Bandbreite, die die Verwaltungsbehörde bei der Ermessensbetätigung hat (BayVGH, U.v. 7.8.2013 - 10 B 13.1234 - juris Rn. 44; Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 114 Rn. 27).
  • VG Würzburg, 30.05.2016 - W 5 E 16.483

    Antrag auf einstweilige Anordnung: Anspruch auf Lärmschutzauflagen für Festspiele

    So steht der Sicherheitsbehörde bei der Auswahl des Mittels, dessen sie sich zur Abwehr der drohenden erheblichen Nachteile für die Nachbarn bedienen will, ein im Rahmen des § 114 Satz 1 VwGO gerichtlich beschränkt überprüfbarer Ermessensspielraum zu (vgl. BayVGH, U. v. 7.8.2013 - 10 B 13.1234 - juris; Schenk in Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Art. 19 Rn. 136).
  • VG München, 21.04.2016 - M 17 K 15.5869

    Kein Anspruch auf Zustimmung für den Geschäftsführer des Einrichtungsträgers zur

    Der Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung bewirkt also im Ergebnis eine Einengung der Bandbreite, die die Verwaltungsbehörde bei der Ermessensbetätigung hat (BayVGH, U. v. 7.8.2013 - 10 B 13.1234 - juris Rn. 44; Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 114 Rn. 27).
  • VG Münster, 08.05.2014 - 8 K 2350/13

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Sondernutzungserlaubnis für eine

    Deshalb muss das Gericht nicht darüber entscheiden, ob die Beklagte durch die Versagung der Sondernutzungserlaubnis den Anspruch der Klägerin auf ermessensfehlerfreie Entscheidung verletzt hat, sondern nur darüber befinden, ob der Klägerin ein Anspruch auf Erteilung der begehrten Sondernutzungserlaubnis zustand, ähnlich Bayerischer VGH, Urteil vom 7. August 2013- 10 B 13.1234 -, Juris Rdnrn. 26, 27.
  • VG Bayreuth, 30.07.2014 - B 4 K 12.944

    Keine Beschäftigungserlaubnis für geduldete Ausländer, wenn aufenthaltsbeendende

    Er besagt, dass eine Behörde vergleichbare Sachverhalte gleich behandeln muss, weil sonst ihre Entscheidung alleine wegen der Ungleichbehandlung rechtswidrig wäre, selbst wenn sie isoliert betrachtet rechtmäßig wäre Der Grundsatz bewirkt eine Einengung der Bandbreite, die eine Behörde bei der Ermessensbetätigung hat (BayVGH, U. v. 07.08.2013 - 10 B 13.1234 - juris Rn. 44).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht