Rechtsprechung
   BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63, 1 BvL 1/64, 1 BvL 10/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,51
BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63, 1 BvL 1/64, 1 BvL 10/66 (https://dejure.org/1969,51)
BVerfG, Entscheidung vom 03.06.1969 - 1 BvL 1/63, 1 BvL 1/64, 1 BvL 10/66 (https://dejure.org/1969,51)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juni 1969 - 1 BvL 1/63, 1 BvL 1/64, 1 BvL 10/66 (https://dejure.org/1969,51)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,51) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1708 Abs. 1 S. 1; GG Art. 6 Abs. 5
    Verfassungsmäßigkeit des Unterhaltsanspruchs eines unter 16jährigen nichtehelichen Kindes gegen seinen Vater ohne Rücksicht auf dessen Leistungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 26, 44
  • NJW 1969, 1339
  • Rpfleger 1969, 288
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.03.1964 - 1 BvL 4/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 1708 Abs. 1 S. 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63
    In der Entscheidung vom 11. März 1964 (BVerfGE 17, 280 ) hat das Bundesverfassungsgericht jedoch festgestellt, daß § 1708 Abs. 1 Satz 1 BGB , soweit er dem unehelichen Kind einen Unterhaltsanspruch auch für das 17. und 18. Lebensjahr gewährt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

    Ob die zur Prüfung stehende Norm verfassungsmäßig ist, obwohl sie das uneheliche Kind gegenüber dem ehelichen Kind begünstigt (und entsprechend den unehelichen Vater gegenüber dem ehelichen Vater benachteiligt), läßt sich daher nicht aus einer isolierenden Betrachtung dieser Einzelregelung beurteilen, sondern nur unter Würdigung des aufgezeigten Systems (vgl. BVerfGE 17, 280 (284)).

    Das Ziel, die Gesamtsituation des unehelichen Kindes der des ehelichen nach Möglichkeit anzugleichen, kann im einzelnen auf verschiedene Weise erreicht werden; namentlich kann die verschiedene Ausgangslage es rechtfertigen oder sogar geboten erscheinen lassen, das uneheliche Kind in einzelnen Beziehungen anders und günstiger zu behandeln als das eheliche Kind, um dem Verfassungsauftrag gerecht zu werden (vgl. BVerfGE 17, 280 (284); 22, 163 (173); 25, 167 (183, 195 ff.)).

    Daraus folgt, daß Art. 6 Abs. 5 GG das Verhältnis zwischen der bürgerlich-rechtlichen Rechtsstellung der unehelichen Kinder und der der ehelichen Kinder im Grundsatz selbst bestimmt hat und daher für diesen Bereich eine Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 und 3 GG sowie des Art. 6 Abs. 1 GG ausscheidet (vgl. BVerfGE 8, 210 (221); 17, 148 (153); 17, 280 (283, 286); 25, 167 (195 ff.)).

    Die Erwägungen, mit denen das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 11. März 1964 (BVerfGE 17, 280 (283)) die Verfassungsmäßigkeit des § 1708 Abs. 1 Satz 1 BGB begründet hat, soweit er den Unterhaltsanspruch für das 17. und 18. Lebensjahr betrifft, gelten in gleicher Weise für den Unterhaltsanspruch in der vorausgehenden Lebenszeit des Kindes.

  • BVerfG, 21.07.1960 - 1 BvR 133/60

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des § 1709 Abs. 1 BGB bei Festlegung des

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63
    Nach der geltenden bürgerlich-rechtlichen Regelung sind die für den Unterhalt eines unehelichen Kindes erforderlichen Barmittel grundsätzlich allein von seinem Vater in Form einer monatlichen Geldrente aufzubringen, während die Mutter ihre Unterhaltspflicht in der Regel durch die Sorge für die Person des Kindes erfüllt (vgl. § 1709 Abs. 1 i.V.m. § 1710 , § 1707 Abs. 1 Satz 2 BGB und dazu BVerfGE 11, 277 ).

    Im einzelnen ist die Rechtsprechung infolge der letztinstanzlichen Zuständigkeit der Landgerichte sehr uneinheitlich; in der Gesamttendenz bewegen sich die zuerkannten Unterhaltssätze an der unteren Grenze und decken nicht immer den gesamten baren Lebensaufwand (vgl. BVerfGE 11, 277 (280) und Brühl, Unterhaltsrecht, 2. Aufl., 1963, S. 207).

    Entgegen der Auffassung in BVerfGE 11, 277 könne § 1708 BGB den unehelichen Vater auch dann benachteiligen, wenn die Mutter ebenso wie er einfachen Verhältnissen angehöre, falls nämlich schon die Leistung des Mindestunterhalts seine Leistungsfähigkeit übersteige.

    Die gleichen verfassungsrechtlichen Bedenken bestünden auch gegen § 1709 BGB , wenngleich die Vorschrift sich entsprechend der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 11, 277 (279 ff.)) mit Art. 3 und Art. 6 GG vereinbaren lasse.

    Es kommt hinzu, daß die tatsächliche Situation des unehelichen Kindes sich auch insoweit nachteilig von der Situation ehelicher Kinder unterscheidet, als der eheliche Vater normalerweise bei bestehender Ehe und nicht selten auch nach einer Scheidung den Unterhaltsbedarf der Mutter trägt und ihr hierdurch die persönliche Sorge für das Kind ermöglicht, während bei der unehelichen Mutter solche Leistungen ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftlichen Verhältnisse entfallen (vgl. BVerfGE 11, 277 (279 f.)).

  • BVerfG, 29.01.1969 - 1 BvR 26/66

    Nichtehelichkeit

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63
    Das Ziel, die Gesamtsituation des unehelichen Kindes der des ehelichen nach Möglichkeit anzugleichen, kann im einzelnen auf verschiedene Weise erreicht werden; namentlich kann die verschiedene Ausgangslage es rechtfertigen oder sogar geboten erscheinen lassen, das uneheliche Kind in einzelnen Beziehungen anders und günstiger zu behandeln als das eheliche Kind, um dem Verfassungsauftrag gerecht zu werden (vgl. BVerfGE 17, 280 (284); 22, 163 (173); 25, 167 (183, 195 ff.)).

    Daraus folgt, daß Art. 6 Abs. 5 GG das Verhältnis zwischen der bürgerlich-rechtlichen Rechtsstellung der unehelichen Kinder und der der ehelichen Kinder im Grundsatz selbst bestimmt hat und daher für diesen Bereich eine Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 und 3 GG sowie des Art. 6 Abs. 1 GG ausscheidet (vgl. BVerfGE 8, 210 (221); 17, 148 (153); 17, 280 (283, 286); 25, 167 (195 ff.)).

    Bei der Prüfung des § 1708 Abs. 1 Satz 1 BGB in dem hier maßgeblichen Umfang am Maßstab des Art. 6 Abs. 5 GG könnten sich Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Norm ergeben, falls die Gesamtregelung des Unterhaltsrechts der unehelichen Kinder ganz oder teilweise mit der Verfassungsvorschrift unvereinbar wäre, insbesondere wenn die Befristung des Unterhaltsanspruches des unehelichen Kindes, die offensichtlich der Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 5 GG widerspricht, deswegen außer Kraft getreten wäre (vgl. BVerfGE 25, 167 (182 ff.)).

    Auch in dem Übergangsstadium bis zum Inkrafttreten einer dem Verfassungsauftrag entsprechenden Gesamtregelung des Unehelichenrechts ist vielmehr die Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 5 GG und das darin schon jetzt gewährte Grundrecht der unehelichen Kinder zu beachten (vgl. BVerfGE 25, 167 (173)).

  • BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64

    Teilnichtigkeit des Kindergeldkassengesetzes

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63
    Das Ziel, die Gesamtsituation des unehelichen Kindes der des ehelichen nach Möglichkeit anzugleichen, kann im einzelnen auf verschiedene Weise erreicht werden; namentlich kann die verschiedene Ausgangslage es rechtfertigen oder sogar geboten erscheinen lassen, das uneheliche Kind in einzelnen Beziehungen anders und günstiger zu behandeln als das eheliche Kind, um dem Verfassungsauftrag gerecht zu werden (vgl. BVerfGE 17, 280 (284); 22, 163 (173); 25, 167 (183, 195 ff.)).

    Schließlich kann die finanzielle Sicherstellung des unehelichen Kindes durch Erleichterung der Voraussetzungen für den Unterhaltsanspruch dazu beitragen, die Aufnahme des Kindes in eine die fehlende Familiengemeinschaft mit Vater und Mutter ersetzende Familie zu erleichtern und damit seine harmonische Entwicklung zu fördern (vgl. BVerfGE 22, 163 (172)).

  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63
    Zwar hat dieses Gesetz den Unterhaltsanspruch für das 1. bis 16. Lebensjahr unverändert bestehen lassen; der nachkonstitutionelle Gesetzgeber hat jedoch mit der inhaltlichen Änderung des Satzes 1 und mit der Anfügung des Satzes 3 den § 1708 Abs. 1 BGB insgesamt bestätigend in seinen Willen aufgenommen (vgl. BVerfGE 13, 153 (158)).
  • BVerfG, 29.10.1963 - 1 BvL 15/58

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Ansprüche nach dem BVersG im Hinblick auf

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63
    Daraus folgt, daß Art. 6 Abs. 5 GG das Verhältnis zwischen der bürgerlich-rechtlichen Rechtsstellung der unehelichen Kinder und der der ehelichen Kinder im Grundsatz selbst bestimmt hat und daher für diesen Bereich eine Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 und 3 GG sowie des Art. 6 Abs. 1 GG ausscheidet (vgl. BVerfGE 8, 210 (221); 17, 148 (153); 17, 280 (283, 286); 25, 167 (195 ff.)).
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56

    Vaterschaft

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63
    Daraus folgt, daß Art. 6 Abs. 5 GG das Verhältnis zwischen der bürgerlich-rechtlichen Rechtsstellung der unehelichen Kinder und der der ehelichen Kinder im Grundsatz selbst bestimmt hat und daher für diesen Bereich eine Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 und 3 GG sowie des Art. 6 Abs. 1 GG ausscheidet (vgl. BVerfGE 8, 210 (221); 17, 148 (153); 17, 280 (283, 286); 25, 167 (195 ff.)).
  • BVerfG, 17.05.1961 - 1 BvR 561/60

    Volkswagenprivatisierung

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63
    Offenbar will das Amtsgericht Osnabrück auch gar nicht die Verpflichtung des Staates zu einer notwendig die Gleichbehandlung durchbrechenden besonderen Förderung einer bestimmten sozial schwachen Personengruppe begründen (vgl. BVerfGE 12, 354 (367)); vielmehr hält es umgekehrt die generelle Gleichbehandlung der unehelichen Väter mit den ehelichen Vätern für geboten.
  • BGH, 26.11.1965 - IV ZR 272/64

    Unterhalt des unehelichen Kindes

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63
    Der Bundesgerichtshof hat auf seine Ausführungen zum Unterhaltsanspruch des unehelichen Kindes im Urteil vom 26. November 1965 (BGHZ 44, 312) verwiesen.
  • BVerfG, 03.07.1965 - 1 BvL 10/66
    Auszug aus BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63
    Verfahren 1 BvL 10/66 (Amtsgericht Osnabrück).
  • BVerfG - 1 BvL 1/64 (anhängig)
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Vielmehr ist die Norm insoweit, als sie zulässigerweise zur Prüfung gestellt worden ist, unter allen denkbaren verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten Gegenstand des Verfahrens (vgl. BVerfGE 26, 44 [58]; 67, 1 [11]).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    Ist eine Richtervorlage zumindest unter einem Gesichtspunkt zulässig, hat das Bundesverfassungsgericht die vorgelegte Norm unter allen in Betracht kommenden verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (vgl. BVerfGE 26, 44 ; 90, 145 ; 120, 125 ; 126, 77 ; 133, 1 ), unabhängig davon, ob sie im Vorlagebeschluss angesprochen worden sind oder nicht (vgl. BVerfGE 90, 145 ).
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Das Sozialstaatsprinzip bestimmt nur das Ziel einer gerechten Sozialordnung, gibt aber einen verbindlichen Weg dorthin oder auch nur eine Ermächtigung, dahin führende Wege zu beschreiten, nicht vor (BVerfGE 22, 180 ; 40, 121 ; vgl. auch BVerfGE 26, 44 ; 34, 118 ; 36, 73 ; 59, 287 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 15.03.1967 - 8/66, 9/66, 10/66, 11/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,174
EuGH, 15.03.1967 - 8/66, 9/66, 10/66, 11/66 (https://dejure.org/1967,174)
EuGH, Entscheidung vom 15.03.1967 - 8/66, 9/66, 10/66, 11/66 (https://dejure.org/1967,174)
EuGH, Entscheidung vom 15. März 1967 - 8/66, 9/66, 10/66, 11/66 (https://dejure.org/1967,174)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,174) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Cimenteries u.a. / Kommission EWG

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 189
    1 . HANDLUNGEN DER ORGANE - ENTSCHEIDUNG - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    Cimenteries u.a. / Kommission EWG

  • Wolters Kluwer

    Stellungnahme und Mitteilung an den Präsidenten der Gruppe Wettbewerb; Nichtigkeitsklage gegen die Aufhebung der Bußgeldbefreiung; Rechtscharakter und Rechtswirkungen der Stellungnahme

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 1; ; VO Nr. 17 Art. 15 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    1. HANDLUNGEN DER ORGANE - ENTSCHEIDUNG - BEGRIFF - [EWG-VERTRAG, ARTIKEL 189]

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 1197
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 15.03.1967 - 11/66
    Auszug aus EuGH, 15.03.1967 - 8/66
    Zustellungsbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ernest Arendt Luxemburg, 6, rue Willy Goergen; 11/66 die Unternehmen:.

    Die Klägerinnen der Rechtssache 11/66 beantragen in ihrer Klageschrift,.

    Die Klägerinnen der Rechtssachen 9, 10 und 11/66 führen zunächst aus, es komme ihnen darauf an, durch ein Urteil des Gerichtshofes "Klarheit darüber zu erhalten, ob die angefochtene Mitteilung die von der Beklagten beabsichtigte Rechtswirkung erzeugt, daß nämlich von der Zustellung dieser Mitteilung an die weitere Anwendung des geänderten Noordwijks-Cement-Accoord durch die daran beteiligten Firmen mit Geldbußen geahndet werden kann".

    Für den Gerichtshof kennzeichne sich eine anfechtbare Entscheidung nicht durch ein formelles Kriterium, sondern durch ihre Rechtswirkungen (die Klägerinnen verweisen auf die in den Klageschriften 9-11/66 zitierten Urteile).

    Die Klägerinnen der Rechtssache 11/66 schließen sich den in den Erwiderungen 8-10/66 vertretenen Auffassungen an.

    Diese Auslegung werde durch die von den Klägerinnen der Rechtssache 11/66 aufgezählten Beispiele bestätigt.

    Die Erwiderung 11/66 beweise, daß die Verordnung Nr. 17 - abgesehen von Artikel 15 Absatz 6 - keinerlei Befugnisse gewähre, auf zwar ordnungsgemäß angemeldete, aber inhaltlich grob vertragswidrige Wettbewerbsbeschränkungen rasch zu reagieren.

    Die Klägerinnen der Rechtssachen 9, 10 und 11/66, beantragen hilfsweise für den Fall, daß Artikel 15 Absatz 6 der Verordnung Nr. 17 als eine Ermächtigung der Kommission zum Erlaß einer Entscheidung angesehen werden sollte, diese Vorschrift gemäß Artikel 184 des Vertrages für nicht anwendbar zu erklären und demzufolge die Mitteilungen vom 3. Januar 1966, denen auf diese Weise die Rechtsgrundlage entzogen werde, aufzuheben.

  • EuG, 27.02.1992 - T-19/91

    Société d'hygiène dermatologique de Vichy gegen Kommission der Europäischen

    15 Der Gerichtshof hat im Urteil vom 15. März 1967 in den verbundenen Rechtsachen 8/66 bis 11/66 (Cimenteries Cementbedrijven e.a./Kommission, Slg. 1967, S. 100) entschieden, daß eine nach Artikel 15 Absatz 6 getroffene Maßnahme "die Interessen der Unternehmen [beeinträchtigt], indem sie in deren Rechtsstellung eingreift.

    Wie der Gerichtshof in dem Urteil vom 15. März 1967, a. a. O., entschieden habe, müssten Entscheidungen der Kommission nach Artikel 15 Absatz 6 der Verordnung Nr. 17, wenn eine Klage gegen sie möglich sei, unter Beachtung der Schutzbestimmungen des Vertrages und der zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsakte ergehen.

    28 Diese Auffassung habe auch Generalanwalt Römer in seinen Schlussanträgen in den Rechtssachen 8/66 bis 11/66 (a. a. O.) vertreten, als er ausgeführt habe, daß es "die der Maßnahme des Artikels 15 Absatz 6 anhaftenden Besonderheiten, d. h. ihre Funktion... erlauben, den Beratenden Ausschuß nicht einzuschalten, da es ansonsten aufgrund der zu beachtenden Formvorschriften und Fristen zu unvertretbaren Verfahrensverzögerungen käme... Diese Ansicht entspricht im übrigen einer sachgerechten Auslegung des Artikels 10 der Verordnung Nr. 17.".

    Aus diesem Grund hat auch der Gerichtshof in dem Urteil vom 15. März 1967 (a. a. O.) eine Klage der Betroffenen gegen eine solche Mitteilung nach Artikel 173 EWG-Vertrag für zulässig erklärt.

    57 Das Gericht weist zunächst darauf hin, daß der Gerichtshof im Urteil vom 15. März 1967 (a. a. O.) entschieden hat: "Für den Ausschluß einer Vereinbarung von der Bußgeldbefreiung des Artikels 15 Absatz 5 der Verordnung Nr. 17 ist gemäß Artikel 15 Absatz 6 zunächst erforderlich, daß nach Auffassung der Kommission die Voraussetzungen des Artikels 85 Absatz 1 des Vertrages 'vorliegen' ".

    90 Der Gerichtshof hat in dem Urteil vom 15. März 1967 (a. a. O.) entschieden: "Gemäß Artikel 15 Absatz 6 muß die Kommission den Vertragsparteien... mitteilen, daß nach ihrer Auffassung eine Anwendung des Artikels 85 Absatz 3 des Vertrages nicht gerechtfertigt ist... Daß die Kommission insoweit über einen gewissen Beurteilungsspielraum verfügt, gebietet ihr nur noch mehr, innerhalb des besonderen Rahmens des Artikels 15 Absatz 6 der Verordnung [Nr. 17] durch eine Entscheidung festzustellen, daß eine Anwendung des Artikels 15 Absatz 3 'nicht gerechtfertigt ist'.".

    102 Zum Vorliegen eines schweren und offensichtlichen Verstosses habe der Gerichtshof in dem Urteil vom 15. März 1967 (a. a. O.) entschieden, daß Entscheidungen nach Artikel 15 Absatz 6 den Vertrag verletzten, wenn nicht "im konkreten Einzelfall alle Tatbestandsmerkmale des Artikels 85 Absatz 1 erfuellt sind".

    Voraussetzung für die Anwendung von Artikel 15 Absatz 6 der Verordnung seien nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 15. März 1967 (a. a. O.) lediglich die Offensichtlichkeit und die Schwere des Verstosses.

    111 Wie der Gerichtshof in dem Urteil vom 15. März 1967 (a. a. O.) entschieden hat, betrifft das Verfahren nach Artikel 15 Absatz 6 der Verordnung Nr. 17 "im praktischen Ergebnis die Frage..., ob offensichtlich ein so schwerwiegender Verstoß gegen das Verbot des Artikels 85 Absatz 1 vorliegt, daß eine Befreiung nach Artikel 85 Absatz 3 ausgeschlossen erscheint".

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2015 - C-62/14

    Nach Auffassung des Generalanwalts Cruz Villalón ist das Programm der EZB für

    36 - Vgl. neben vielen anderen die Urteile in den Rechtssachen Cimenteries u. a./Kommission (8/66 bis 11/66, EU:C:1967:7, Rn. 91), Sucrimex/Kommission (133/79, EU:C:1980:104, Rn. 12 bis 19) und Gauff/Kommission (182/80, EU:C:1982:78, Rn. 18).
  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

    Dieses Ergebnis widerspreche den Verfahrensgarantien, die im Urteil Cimenteries CBR u. a./Kommission (Urteil des Gerichtshofes vom 15. März 1967 in den Rechtssachen 8/66 bis 11/66, Slg. 1967, 93, 116) beschrieben seien.
  • EuGH, 12.09.2006 - C-131/03

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission,

    Die Rechtsmittelführerinnen berufen sich insoweit auch auf das Urteil vom 15. März 1967 in den Rechtssachen 8/66 bis 11/66 (Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1967, 100).
  • EuG, 10.03.1992 - T-14/89

    Montedipe SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Dies zeige die grosse Zahl von Urteilen des Gerichtshofes, mit denen Geldbussen gegen Unternehmen aufgehoben oder herabgesetzt worden seien (Urteile vom 15. März 1967 in den verbundenen Rechtssachen 8/66 bis 11/66, Cimenteries CBR/Kommission, Slg. 1967, 100; vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461; vom 7. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 100/80 bis 103/80, a. a. O., und vom 10. Dezember 1985 in den verbundenen Rechtssachen 240/82 bis 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/82, a. a. O.).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 26. November 1975 in der Rechtssache 73/74, Papiers Peints, Slg. 1975, 1491, und vom 15. März 1967 in den verbundenen Rechtssachen 8/66 bis 11/66, a. a. O.) müssten die Entscheidungen der Kommission in Wettbewerbssachen um so sorgfältiger begründet sein, wenn sie der ständigen Entscheidungspraxis nicht entsprächen.

  • EuG, 22.03.2000 - T-125/97

    Coca-Cola / Kommission

    TCCC fügt hinzu, die streitige Feststellung mache es wahrscheinlicher, daß sie in einer späteren Sache zu einer Geldbuße verurteilt werde; sie beruft sich hierfür auf das Urteil des Gerichtshofes vom 15. März 1967 in den Rechtssachen 8/66, 9/66, 10/66 und 11/66 (Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1967, 93).

    Der Hinweis von TCCC auf das Urteil Cimenteries CBR u. a./Kommission ist in dieserHinsicht nicht erheblich.

  • EuG, 23.01.1991 - T-3/90

    Vereniging Prodifarma gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    23 Ausserdem bedeute das Klagerecht, das den Anmeldern gegen eine Entscheidung nach Artikel 15 Absatz 6 zustehe (Urteil des Gerichtshofes vom 15. März 1967 in den verbundenen Rechtssachen 8/66 bis 11/66, Cimenteries/Kommission, Slg. 1967, 99), nicht, daß ein Beschwerdeführer gleichermassen die Weigerung der Kommission, eine solche Entscheidung zu erlassen, anfechten könne.

    Die Klägerin meint, daß die Urteiledes Gerichtshofes vom 15. März 1967 in den verbundenen Rechtssachen 8/66 bis 11/66 (Cimenteries/Kommission, a. a. O.) und vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76 (Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875, 1902 f.) ihre Ansicht bestätigten.

    Eine solche Entscheidung schließt nämlich ein besonderes Verfahren ab, das von dem Verfahren verschieden ist, in dem die von der Klägerin eingereichte Beschwerde geprüft wird (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 15. März 1967 in den verbundenen Rechtssachen 8/66 bis 11/66, Cimenteries/Kommission, a. a. O., 124); in diesem besonderen Verfahren bleiben die Verfahrensrechte der Klägerin unberührt.

  • EuG, 22.10.1997 - T-213/95

    SCK und FNK / Kommission

    Der Gerichtshof hat jedoch in seinem Urteilvom 15. März 1967 in den Rechtssachen 8/66, 9/66, 10/66 und 11/66 (CimenteriesCBR u. a./Kommission, Slg. 1967, 100, 124) die Zulässigkeit einer Klage aufNichtigerklärung einer solchen Entscheidung insbesondere auf die Erwägunggestützt, daß, wenn "die vorläufige Maßnahme keiner richterlichen Kontrolleunterliegen [würde]", dies "praktisch dazu führen [würde], daß die Kommissionwegen der Wirkung der einfachen Bußgelddrohung von der Notwendigkeit befreitwäre, eine endgültige Entscheidung zu treffen".
  • EuG, 10.07.1991 - T-69/89

    Radio Telefis Eireann gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Sie verletze damit den Anspruch auf rechtliches Gehör sowohl im Verwaltungsverfahren als auch vor dem Gericht (Urteile des Gerichtshofes vom 4. Juli 1963 in der Rechtssache 24/62, Deutschland/Kommission, Slg. 1963, 143, und vom 15. März 1967 in den verbundenen Rechtssachen 8/66 bis 11/66, Cimenteries CBR/Kommission, Slg. 1967, 100).
  • EuG, 10.07.1991 - T-76/89

    Independent Television Publications Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Sie verletze damit den Anspruch auf rechtliches Gehör sowohl im Verwaltungsverfahren als auch vor dem Gericht (Urteile des Gerichtshofes vom 4. Juli 1963 in der Rechtssache 24/62, Deutschland/Kommission, Slg. 1963, 143, und vom 15. März 1967 in den verbundenen Rechtssachen 8/66 bis 11/66, Cimenteries CBR/Kommission, Slg. 1967, 100).

    Sie verletze damit den Anspruch auf rechtliches Gehör sowohl im Verwaltungsverfahren als auch vor dem Gericht (Urteile des Gerichtshofes vom 4. Juli 1963 in der Rechtssache 24/62, Deutschland/Kommission, Slg. 1963, 143, und vom 15. März 1967 in den verbundenen Rechtssachen 8/66 bis 11/66, Cimenteries CBR/Kommission, Slg. 1967, 100).

  • EuG, 13.12.1990 - T-116/89

    Vereniging Prodifarma u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 15.01.2003 - T-377/00

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGEN GEGEN DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION AB, VOR DEN

  • EuG, 07.02.2001 - T-186/98

    Inpesca / Kommission

  • EuG, 18.12.2003 - T-326/99

    Olivieri / Kommission und EMEA

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1993 - C-137/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen BASF AG, Limburgse Vinyl

  • EuG, 30.09.2003 - T-213/98

    Nippon Yusen Kaisha / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1992 - C-313/90

    Comité international de la rayonne et des fibres synthétiques und andere gegen

  • EuGH, 25.05.2000 - C-359/98

    'Ca'' Pasta / Kommission'

  • EuG, 10.07.1991 - T-70/89

    British Broadcasting Corporation und BBC Enterprises Ltd gegen Kommission der

  • EuG, 02.06.2004 - T-123/03

    Pfizer / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1992 - C-312/90

    Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 13.12.1990 - T-113/89

    Nederlandse Associatie van de Farmaceutische Industrie "Nefarma" und Bond van

  • EuG, 22.11.1995 - T-395/94

    Atlantic Container Line AB und andere gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 16.07.1998 - T-274/97

    'Ca''Pasta / Kommission'

  • EuG, 23.03.1998 - T-18/97

    Atlantic Container Line u.a. / Kommission

  • EuG, 02.06.2004 - T-253/03

    Akzo Nobel Chemicals Ltd und Akcros Chemicals Ltd gegen Kommission der

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1990 - 180/88

    Wirtschaftsvereinigung Eisen- und Stahlindustrie gegen Kommission der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG Bremen, 26.05.1967 - I 10-11/66, I 10/66, I 11/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,12002
FG Bremen, 26.05.1967 - I 10-11/66, I 10/66, I 11/66 (https://dejure.org/1967,12002)
FG Bremen, Entscheidung vom 26.05.1967 - I 10-11/66, I 10/66, I 11/66 (https://dejure.org/1967,12002)
FG Bremen, Entscheidung vom 26. Mai 1967 - I 10-11/66, I 10/66, I 11/66 (https://dejure.org/1967,12002)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,12002) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • VGH Hessen, 12.03.1991 - 1 TE 247/91

    Zur Wirksamkeit einer Klagerücknahme und zur Zulässigkeit der Beschwerde gegen

    Diese Möglichkeit schließt nach gefestigter Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs jedoch nicht das Rechtsschutzbedürfnis der Klägerin für die Beschwerde aus (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 22.6.1966 -- B I 11/66 -- in ESVGH 16, 237; Hess.VGH, Beschluß vom 2.11.1979 -- IX TE 22/79 -- in NJW 1981, 187; Hess.VGH, Beschluß vom 17.3.1983 -- 4 TE 10/83 -- in ESVGH 33, 319; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 5.5.1981 -- 11 B 8/81 -- in DÖV 1981, 974; OVG Hamburg, Beschluß vom 22.7.1963 -- BS I 39/63 -- in MDR 1964, 86).

    Der scheinbare Widerspruch in der Anfechtbarkeit von Beschlüssen nach § 92 Abs. 2 VwGO beruht allein darauf, daß der Gesetzgeber in § 152 VwGO die Anfechtbarkeit von Beschlüssen des Verwaltungsgerichtshofs/Oberverwaltungsgerichts eingeschränkt und die Beschwerde gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts überhaupt nicht zugelassen hat (vgl. Senatsbeschluß vom 22.6.1966 -- B I 11/66 -- in ESVGH 16, 237; Hess.VGH, Beschluß vom 2.11.1979 -- IX TE 22/79 -- in NJW 1981, 187).

    Seine Befugnisse bleiben gewahrt, da das Verwaltungsgericht die Möglichkeit hat, der Beschwerde gegen einen Einstellungsbeschluß nach § 148 Abs. 1 VwGO abzuhelfen (vgl. Senatsbeschluß vom 22.6.1966 -- B I 11/66 -- in ESVGH 16, 237).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 17.08.1966 - V 10/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,11362
FG Nürnberg, 17.08.1966 - V 10/66 (https://dejure.org/1966,11362)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 17.08.1966 - V 10/66 (https://dejure.org/1966,11362)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 17. August 1966 - V 10/66 (https://dejure.org/1966,11362)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,11362) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG Münster, 18.05.1966 - V 9-10/66 L, V 9/66 L, V 10/66 L   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,10931
FG Münster, 18.05.1966 - V 9-10/66 L, V 9/66 L, V 10/66 L (https://dejure.org/1966,10931)
FG Münster, Entscheidung vom 18.05.1966 - V 9-10/66 L, V 9/66 L, V 10/66 L (https://dejure.org/1966,10931)
FG Münster, Entscheidung vom 18. Mai 1966 - V 9-10/66 L, V 9/66 L, V 10/66 L (https://dejure.org/1966,10931)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,10931) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 15.03.1967 - 10/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,4961
EuGH, 15.03.1967 - 10/66 (https://dejure.org/1967,4961)
EuGH, Entscheidung vom 15.03.1967 - 10/66 (https://dejure.org/1967,4961)
EuGH, Entscheidung vom 15. März 1967 - 10/66 (https://dejure.org/1967,4961)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,4961) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • EuG, 22.10.1997 - T-213/95

    SCK und FNK / Kommission

    Der Gerichtshof hat jedoch in seinem Urteilvom 15. März 1967 in den Rechtssachen 8/66, 9/66, 10/66 und 11/66 (CimenteriesCBR u. a./Kommission, Slg. 1967, 100, 124) die Zulässigkeit einer Klage aufNichtigerklärung einer solchen Entscheidung insbesondere auf die Erwägunggestützt, daß, wenn "die vorläufige Maßnahme keiner richterlichen Kontrolleunterliegen [würde]", dies "praktisch dazu führen [würde], daß die Kommissionwegen der Wirkung der einfachen Bußgelddrohung von der Notwendigkeit befreitwäre, eine endgültige Entscheidung zu treffen".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht