Rechtsprechung
AG Magdeburg, 17.12.2003 - N 10/90 |
Verfahrensgang
- AG Magdeburg, 17.12.2003 - N 10/90
- AG Magdeburg, 20.01.2004 - 34 N 474/94
- LG Magdeburg, 27.05.2004 - 11 T 352/04
- LG Magdeburg, 26.06.2004 - 11 T 352/04
Rechtsprechung
DH Mannheim, 16.07.1990 - 10/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Rechtsprechung
LG München II, 30.01.1991 - 10 O 4539/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Rechtsprechung
FG Nürnberg, 25.02.1992 - I 10/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1992, 411
Wird zitiert von ... (3)
- FG Hessen, 23.11.1998 - 4 K 1309/97
Sponsoringaufwendungen als Betriebsausgaben
Zur Begründung führte es bezugnehmend auf die Entscheidung des FG Nürnberg vom 25.2.1992 - I 10/90, EFG 1992, S. 411 aus, bei dem Sponsoring des Rallye-Teams fehle es an der unternehmerischen Verbindung zum Unternehmenszweck der Klägerin, so daß die Aufwendungen der außerbetrieblichen Shäre der Klägerin zuzuordnen seien.Soweit der Beklagte die Ablehnung des Betriebsausgabenabzugs mit dem Urteil des FG Nürnberg vom 25.2.1992 I 10/90 EFG 1992, 411 begründe, sei dieses nicht einschlägig, da es sich im Streitfall nicht um die betriebliche Nutzung im Rahmen der Gewährung von Investitionszulage handele, sondern der betriebliche Bezug des Motorrads über die Werbung hergestellt werde.
- BFH, 24.07.1990 - VIII R 45/85
Abschlußgebühr für Bausparvertrag als Werbungskosten bei Einkünften aus …
Zur Begründung führte es bezugnehmend auf die Entscheidung des FG Nürnberg vom 25.2.1992 - I 10/90, EFG 1992, S. 411 aus, bei dem Sponsoring des Rallye-Teams fehle es an der unternehmerischen Verbindung zum Unternehmenszweck der Klägerin, so daß die Aufwendungen der außerbetrieblichen Shäre der Klägerin zuzuordnen seien.Soweit der Beklagte die Ablehnung des Betriebsausgabenabzugs mit dem Urteil des FG Nürnberg vom 25.2.1992 I 10/90 EFG 1992, 411 begründe, sei dieses nicht einschlägig, da es sich im Streitfall nicht um die betriebliche Nutzung im Rahmen der Gewährung von Investitionszulage handele, sondern der betriebliche Bezug des Motorrads über die Werbung hergestellt werde.
- FG Sachsen-Anhalt, 30.03.2005 - 1 K 70/02
Motorrad nicht investitionszulagebegünstigt; Investitionszulage
Vielmehr trat bei ihnen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung an die Stelle einer schädlichen privaten Nutzung eine schädliche Nutzung für außerbetriebliche Zwecke (vgl. bspw. BFH, Urt vom 6. April 1990 III R 2/87, BFHE 161, 237 , BStBl. II 1990, 752), worunter insbesondere eine Nutzung durch den Gesellschaftergeschäftsführer außerhalb eines Dienst- oder Mietvertrages fiel (BFH…, Urt. vom 6. April 1990 III R 2/87, BFHE 161, 237 , BStBl. II 1990, 752) aber auch ganz allgemein eine Nutzung, die keinen Bezug zur Tätigkeit der Gesellschaft erkennen ließ (Finanzgericht Nürnberg, Urt. vom 25. Februar 1992, I 10/90, EFG 1992, 411).