Rechtsprechung
AG Kerpen, 03.02.2012 - 101 C 129/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Verkehrsunfall beim Rechtseinbiegen in ein Grundstück und einem Rechtsüberholer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mithaftungsquote im Zusammenhang mit einem Auffahrunfall beim Rechtsabbiegen des vorausfahrenden Fahrzeugs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 9 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 5
Mithaftungsquote im Zusammenhang mit einem Auffahrunfall beim Rechtsabbiegen des vorausfahrenden Fahrzeugs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wer das Abbiegen zu spät anzeigt, haftet mit!
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 04.12.2006 - 12 U 84/06
Verkehrsunfall: Kollision eines in eine Tankstelleneinfahrt einbiegenden Kfz mit …
Auszug aus AG Kerpen, 03.02.2012 - 101 C 129/11
Jedenfalls hatte die Zeugin U den nachfolgenden Verkehr ständig zu beobachten (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 04.12.2006 -12 U 84/06-; OLG Hamm, Urteil vom 26.10.1992 -13 U 134/92-; jeweils zitiert nach JURIS). - OLG Hamm, 29.11.1990 - 6 U 167/90
Beim Linksausschwenken beim Einfahren in ein Grundstück nach rechts trägt bei …
Auszug aus AG Kerpen, 03.02.2012 - 101 C 129/11
Dies erfordert eine ständige Beobachtung des entgegenkommenden und nachfolgenden Verkehrs und gilt in besonderem Maße dann, wenn der Vorrausfahrende, um richtig in das Grundstück einzufahren, einen Linksschwenker machen muss; für diesen Fall hat das OLG Hamm (Urteil vom 29.11.1990 -6 U 167/90-, zitiert nach JURIS) sogar angenommen, dass die Absicht, nach rechts abzubiegen, neben dem Blinken zusätzlich durch mehrmaliges Antippen der Bremse ("Stotterbremse") bereits in ausreichendem Abstand vor der Einfahrt angekündigt werden muss. - OLG Hamm, 26.10.1992 - 13 U 134/92
Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Einbiegen in ein Grundstück
Auszug aus AG Kerpen, 03.02.2012 - 101 C 129/11
Jedenfalls hatte die Zeugin U den nachfolgenden Verkehr ständig zu beobachten (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 04.12.2006 -12 U 84/06-; OLG Hamm, Urteil vom 26.10.1992 -13 U 134/92-; jeweils zitiert nach JURIS).