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   AG Bonn, 08.02.2010 - 101 C 385/09   

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https://dejure.org/2010,3890
AG Bonn, 08.02.2010 - 101 C 385/09 (https://dejure.org/2010,3890)
AG Bonn, Entscheidung vom 08.02.2010 - 101 C 385/09 (https://dejure.org/2010,3890)
AG Bonn, Entscheidung vom 08. Februar 2010 - 101 C 385/09 (https://dejure.org/2010,3890)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Eine vom Reisepreis unabhängige Stornopauschale ist unzulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung eines zuvor gezahlten Reisepreises nach Rücktritt vom Reisevertrag ; Rücktritt von einer über ein Online-Portal gebuchten Reise; Wirksamkeit einer Kombination von einer Storno-Pauschale und konkreter Schadensberechnung in Allgemeinen ...

  • reise-recht-wiki.de

    Keine pauschale Stornogebühr bei sofortiger Kündigung des Reisevertrages vor Antritt der Pauschalreise und Flugreise, Anrechnung der ersparten Aufwendungen durch Reisebüro und Reiseveranstalter

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fixe Stornokosten-Pauschale ist unwirksam!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Pauschalsumme als Stornogebühr für eine Reise

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 782
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Düsseldorf, 25.07.2003 - 22 S 3/02

    Anforderungen an die wirksame Einbeziehung allgemeiner Reisebedingungen in den

    Auszug aus AG Bonn, 08.02.2010 - 101 C 385/09
    Dies sieht das Gesetz aber gerade nicht vor (so auch LG Düsseldorf, NJW 2003, 3062).
  • LG Hamburg, 24.04.1998 - 324 O 76/98

    Zur Unzulässigkeit der Staffelung der Stornokosten beim Reiserücktritt unabhängig

    Auszug aus AG Bonn, 08.02.2010 - 101 C 385/09
    Dass sie hierfür 256, 66 EUR, also 91 % des Reisepreises (!) an Stornogebühren zahlen soll, widerspricht den Geboten von Treu und Glauben (vgl. LG Hamburg, NJW 1998, 3281; OLG Nürnberg, NJW 1999, 3128; BGH, NJW-RR 1990, 114-115, dort zu 80%).
  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus AG Bonn, 08.02.2010 - 101 C 385/09
    Auch läge der Sache nach eine geltungserhaltende Reduktion vor, die in der Rechtsprechung zu Recht einhellig für unzulässig gehalten wird (vgl. etwa BGH NJW 2000, 1110; Palandt/Heinrichs, 68. Aufl., vor § 307 Rn. 8).
  • BGH, 26.10.1989 - VII ZR 332/88

    Schadensersatzanspruch des Reiseveranstalters gegen ein Reisebüro wegen

    Auszug aus AG Bonn, 08.02.2010 - 101 C 385/09
    Dass sie hierfür 256, 66 EUR, also 91 % des Reisepreises (!) an Stornogebühren zahlen soll, widerspricht den Geboten von Treu und Glauben (vgl. LG Hamburg, NJW 1998, 3281; OLG Nürnberg, NJW 1999, 3128; BGH, NJW-RR 1990, 114-115, dort zu 80%).
  • OLG Nürnberg, 20.07.1999 - 3 U 1559/99

    Die Stornierungsgebühren bei einem Reisevertrag dürfen nicht 100% betragen

    Auszug aus AG Bonn, 08.02.2010 - 101 C 385/09
    Dass sie hierfür 256, 66 EUR, also 91 % des Reisepreises (!) an Stornogebühren zahlen soll, widerspricht den Geboten von Treu und Glauben (vgl. LG Hamburg, NJW 1998, 3281; OLG Nürnberg, NJW 1999, 3128; BGH, NJW-RR 1990, 114-115, dort zu 80%).
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