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   AG Bonn, 06.04.2011 - 101 C 453/10   

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https://dejure.org/2011,14138
AG Bonn, 06.04.2011 - 101 C 453/10 (https://dejure.org/2011,14138)
AG Bonn, Entscheidung vom 06.04.2011 - 101 C 453/10 (https://dejure.org/2011,14138)
AG Bonn, Entscheidung vom 06. April 2011 - 101 C 453/10 (https://dejure.org/2011,14138)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Arglistige Täuschung, Onlinedatenbank

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 123
    Arglistige Täuschung, Onlinedatenbank

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine arglistige Täuschung liegt bei Lenken des Focus des Lesers eines vermeintlichen Angebots von Anfang an lediglich auf die Überprüfung von Geschäftsdaten vor; Die Angabe einer "Offertennummer" stellt kein Kriterium für das Vorliegen eines Angebots dar

  • rabüro.de

    Zur Anfechtung eines eventuell geschlossenen Vertrages über die Eintragung in ein Online-Verzeichnis wegen arglistiger Täuschung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123; BGB § 124 Abs. 1; BGB § 142 Abs. 1
    Eine arglistige Täuschung liegt bei Lenken des Focus des Lesers eines vermeintlichen Angebots von Anfang an lediglich auf die Überprüfung von Geschäftsdaten vor; Die Angabe einer "Offertennummer" stellt kein Kriterium für das Vorliegen eines Angebots dar

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Branchenbuch-Abzocke: Täuschung bei mangelnder wirtschaftlicher Werthaltigkeit?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Branchenbuch-Abzocke": Anfechtungsmöglichkeit bei fehlender wirtschaftlicher Werthaltigkeit - Amtsgericht Bonn zur so genannten "Branchenbuch-Abzocke" mit Branchenbüchern im Internet

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Auszug aus AG Bonn, 06.04.2011 - 101 C 453/10
    Insbesondere in Fällen, in denen der Verfasser eines Vertragsangebots mittels Aufmachung und Formulierung eine Art der Gestaltung wählt, die objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, beim Adressaten eine fehlerhafte Vorstellung über die tatsächlichen Angebotsparameter hervorzurufen, kann eine Täuschung selbst dann angenommen werden, wenn der wahre Charakter des Schreibens bei sorgfältigem Lesen hätte erkannt werden können (vgl. BGH , NJW 2001, 2187).

    Die jeweilige Täuschung muss mithin planmäßig eingesetzt worden und nicht bloß Folge, sondern Zweck des Handelns sein ( BGH , NJW 2001, 2187).

  • BGH, 23.03.1982 - X ZR 76/80

    Hartmetallkopfbohrer

    Auszug aus AG Bonn, 06.04.2011 - 101 C 453/10
    Das Anfechtungsrecht gem. § 123 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass der Anfechtende sich bei Abgabe seiner Willenserklärung auf Grund einer der Gegenseite zurechenbaren Täuschungshandlung über einen vertragswesentlichen Umstand geirrt hat, und der Irrtum seine Entschließung - hier zum Vertragsschluss - zumindest beeinflusst hat (vgl. nur BGH , NJW 1982, 2861).

    Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH , VersR 1985, 156; BGH , NJW 1982, 2861), wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens i.S. des § 123 BGB ausreicht (vgl. BGH , NJW-RR 1998, 904).

  • LG Köln, 26.09.2007 - 9 S 139/07

    Rechtliche Ausgestaltung einer arglistigen Täuschung im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus AG Bonn, 06.04.2011 - 101 C 453/10
    Als mögliche Täuschungshandlung im Rahmen des § 123 BGB kommt indes nicht nur das Vorspiegeln falscher oder das Entstellen oder Verschweigen bestehender Tatsachen trotz Aufklärungspflicht in Betracht (vgl. LG Köln , Urteil v. 26.09.2007, 9 S 139/07, Palandt/Heinrichs, BGB, 70. Aufl., § 123 Rn. 2ff.).
  • BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03

    Arglistige Täuschung über die Entgeltlichkeit eines Vertrages über die Aufnahme

    Auszug aus AG Bonn, 06.04.2011 - 101 C 453/10
    Es kann mithin auch derjenige anfechten, der dem Täuschenden die Irreführung leicht gemacht hat ( BGH , NJW-RR 2005, 1082).
  • BGH, 28.09.1988 - VIII ZR 160/87

    Täuschung des Leasinggebers durch den Lieferanten

    Auszug aus AG Bonn, 06.04.2011 - 101 C 453/10
    Es ist für die Berechtigung zur Anfechtung nicht entscheidend, ob die Beklagte dabei die im geschäftlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder hinsichtlich des "Überlesens" gewisser Vertragsinformationen selbst fahrlässig gehandelt hat (st. Rspr., vgl. nur BGH NJW 1961, 164; NJW 1971, 1795; NJW 1989, 287).
  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl.

    Auszug aus AG Bonn, 06.04.2011 - 101 C 453/10
    Es spricht insoweit der Beweis des ersten Anscheins für die Richtigkeit des entsprechenden Klägervortrags (vgl. BGH, NJW 1995, 2361; Palandt-Heinrichs, BGB, 70.Auflage, § 123, Rn. 24), zumal die Klägerin eine Zahlung sofort nach Übersendung der Rechnung abgelehnt hat.
  • BGH, 03.02.1998 - X ZR 18/96

    Patentrecht - Krankenhausmüllentsorgungsanlage: Anfechtung von Lizenzvertrag

    Auszug aus AG Bonn, 06.04.2011 - 101 C 453/10
    Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH , VersR 1985, 156; BGH , NJW 1982, 2861), wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens i.S. des § 123 BGB ausreicht (vgl. BGH , NJW-RR 1998, 904).
  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw;

    Auszug aus AG Bonn, 06.04.2011 - 101 C 453/10
    Es ist für die Berechtigung zur Anfechtung nicht entscheidend, ob die Beklagte dabei die im geschäftlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder hinsichtlich des "Überlesens" gewisser Vertragsinformationen selbst fahrlässig gehandelt hat (st. Rspr., vgl. nur BGH NJW 1961, 164; NJW 1971, 1795; NJW 1989, 287).
  • BGH, 17.11.1960 - VII ZR 115/59

    Finanzierter Abzahlungskauf

    Auszug aus AG Bonn, 06.04.2011 - 101 C 453/10
    Es ist für die Berechtigung zur Anfechtung nicht entscheidend, ob die Beklagte dabei die im geschäftlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder hinsichtlich des "Überlesens" gewisser Vertragsinformationen selbst fahrlässig gehandelt hat (st. Rspr., vgl. nur BGH NJW 1961, 164; NJW 1971, 1795; NJW 1989, 287).
  • AG Bonn, 27.03.2009 - 7 C 211/08

    Eintragungsofferte, Täuschung

    Auszug aus AG Bonn, 06.04.2011 - 101 C 453/10
    Wie bereits ausgeführt wurde, neigt ein Leser dazu, das Ende eines Schreibens am unaufmerksamsten zu lesen (vgl. AG Bonn, Urteil vom 21.01.2009, 7 C 211/08), insbesondere dann, wenn ihm zuvor suggeriert wird, es ginge nur um die Prüfung der Richtigkeit bereits eingetragener Daten.
  • BGH, 28.11.1984 - IVa ZR 81/83

    Feststellung einer wirksamen Anfechtung eines Versicherungsvertrages bei

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