Rechtsprechung
LG Berlin, 07.07.2014 - 101 O 55/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Telemedicus
Buchpreisbindung - Provisionszahlungen an Schulfördervereine
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Provisionszahlungen eines Buchhändlers an einen Schulförderverein verstoßen gegen die Buchpreisbindung
- aufrecht.de
Amazons Affiliate-Politik verstößt gegen Buchpreisbindung
- buchpreisbindung.drik.de
Provisionszahlung an Förderverein einer Schule für die Vermittlung von Schulbuchkäufen durch Eltern
- boersenverein.de
- kanzlei-rader.de
Provisionen für Affiliates und Buchpreisbindungsgesetz - (Amazon.de)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Amazon darf Schulfördervereinen im Rahmen von Affiliateprogrammen keine Provisionen gewähren - Indirekte Rabatte als Verstoß gegen Buchpreisbindung
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Provisionszahlungen an Schulfördervereine
- boersenverein.de (Nichtamtliche Pressemitteilung)
Amazon wegen unlauteren Wettbewerbs und Verstoß gegen Buchpreisbindung verurteilt
- spiegel.de (Pressebericht, 29.07.2014)
Amazon darf Schulfördervereinen keine Provision zahlen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Amazon darf Schulförderverein keine Affiliate-Vergütung für Schulbücher zahlen
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Amazon-Provisionen an Schulförderverein untersagt
Verfahrensgang
- LG Berlin, 07.07.2014 - 101 O 55/13
- KG, 02.06.2015 - 5 U 108/14
- BGH, 21.07.2016 - I ZR 127/15
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2014, 461
- MMR 2015, 261
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 21.07.2016 - I ZR 127/15
Provisionszahlung an Förderverein einer Schule für die Vermittlung von …
Das Landgericht hat der Klage stattgegeben (LG Berlin, GRUR-RR 2014, 461 = ZUM-RD 2014, 661). - KG, 02.06.2015 - 5 U 108/14
Provisionszahlung an Förderverein einer Schule für die Vermittlung von …
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 7. Juli 2014 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 101 des Landgerichts Berlin - 101 O 55/13 - geändert:.das am 7. Juli 2014 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 101 des Landgerichts Berlin - 101 O 55/13 - zu ändern und die Klage abzuweisen.