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LG Berlin, 02.03.2016 - 101 O 59/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11
Basisinsulin mit Gewichtsvorteil
Auszug aus LG Berlin, 02.03.2016 - 101 O 59/15
Wer einem Mittel bestimmte gesundheitsbezogene Wirkungen beilegt, übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Darstellung und muss deshalb im Streitfall die wissenschaftliche Absicherung dieser Werbeangabe vortragen und nachweisen, wenn der Anspruchssteller eine solche wissenschaftliche Absicherung hinreichend in Abrede stellt (vgl. BGH GRUR 2013, 649 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; GRUR 2012, 1164 - ARTROSTAR; OLG München WRP 2015, 777; Kammergericht, Urteil vom 19. Juni 2015 - 5 U 120/13 -).Dafür ist im Regelfall erforderlich, dass eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung vorliegt, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (vgl. BGH GRUR 2013, 649 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).
- OLG München, 19.03.2015 - 29 U 4469/14
Wirksamkeitsnachweis für bilanzierte Diät zur Bekämpfung von Migräne
Auszug aus LG Berlin, 02.03.2016 - 101 O 59/15
Wer einem Mittel bestimmte gesundheitsbezogene Wirkungen beilegt, übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Darstellung und muss deshalb im Streitfall die wissenschaftliche Absicherung dieser Werbeangabe vortragen und nachweisen, wenn der Anspruchssteller eine solche wissenschaftliche Absicherung hinreichend in Abrede stellt (vgl. BGH GRUR 2013, 649 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; GRUR 2012, 1164 - ARTROSTAR; OLG München WRP 2015, 777; Kammergericht, Urteil vom 19. Juni 2015 - 5 U 120/13 -). - KG, 19.06.2015 - 5 U 120/13
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Bewerbung für Heilmitelbehandlungen mittels …
Auszug aus LG Berlin, 02.03.2016 - 101 O 59/15
Wer einem Mittel bestimmte gesundheitsbezogene Wirkungen beilegt, übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Darstellung und muss deshalb im Streitfall die wissenschaftliche Absicherung dieser Werbeangabe vortragen und nachweisen, wenn der Anspruchssteller eine solche wissenschaftliche Absicherung hinreichend in Abrede stellt (vgl. BGH GRUR 2013, 649 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; GRUR 2012, 1164 - ARTROSTAR; OLG München WRP 2015, 777; Kammergericht, Urteil vom 19. Juni 2015 - 5 U 120/13 -). - BGH, 15.03.2012 - I ZR 44/11
ARTROSTAR
Auszug aus LG Berlin, 02.03.2016 - 101 O 59/15
Wer einem Mittel bestimmte gesundheitsbezogene Wirkungen beilegt, übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Darstellung und muss deshalb im Streitfall die wissenschaftliche Absicherung dieser Werbeangabe vortragen und nachweisen, wenn der Anspruchssteller eine solche wissenschaftliche Absicherung hinreichend in Abrede stellt (vgl. BGH GRUR 2013, 649 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; GRUR 2012, 1164 - ARTROSTAR; OLG München WRP 2015, 777; Kammergericht, Urteil vom 19. Juni 2015 - 5 U 120/13 -).
- OLG Karlsruhe, 11.10.2017 - 6 U 59/16
Krankheitsbezogene Lebensmittelwerbung - Wettbewerbswidrige krankheitsbezogene …
Auch die Beurteilung der englischsprachigen Studien als unbeachtlich sei rechtsfehlerhaft (unter Verweis auf LG Berlin, v. 02.03.2016, 101 O 59/15; OLG Nürnberg, WRP 2014, 239 - Grüner Tee-Extrakt;… OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 394, juris-Rn. 11).