Rechtsprechung
   LG Berlin, 02.03.2016 - 101 O 59/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,9951
LG Berlin, 02.03.2016 - 101 O 59/15 (https://dejure.org/2016,9951)
LG Berlin, Entscheidung vom 02.03.2016 - 101 O 59/15 (https://dejure.org/2016,9951)
LG Berlin, Entscheidung vom 02. März 2016 - 101 O 59/15 (https://dejure.org/2016,9951)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,9951) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus LG Berlin, 02.03.2016 - 101 O 59/15
    Wer einem Mittel bestimmte gesundheitsbezogene Wirkungen beilegt, übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Darstellung und muss deshalb im Streitfall die wissenschaftliche Absicherung dieser Werbeangabe vortragen und nachweisen, wenn der Anspruchssteller eine solche wissenschaftliche Absicherung hinreichend in Abrede stellt (vgl. BGH GRUR 2013, 649 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; GRUR 2012, 1164 - ARTROSTAR; OLG München WRP 2015, 777; Kammergericht, Urteil vom 19. Juni 2015 - 5 U 120/13 -).

    Dafür ist im Regelfall erforderlich, dass eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung vorliegt, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (vgl. BGH GRUR 2013, 649 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

  • OLG München, 19.03.2015 - 29 U 4469/14

    Wirksamkeitsnachweis für bilanzierte Diät zur Bekämpfung von Migräne

    Auszug aus LG Berlin, 02.03.2016 - 101 O 59/15
    Wer einem Mittel bestimmte gesundheitsbezogene Wirkungen beilegt, übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Darstellung und muss deshalb im Streitfall die wissenschaftliche Absicherung dieser Werbeangabe vortragen und nachweisen, wenn der Anspruchssteller eine solche wissenschaftliche Absicherung hinreichend in Abrede stellt (vgl. BGH GRUR 2013, 649 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; GRUR 2012, 1164 - ARTROSTAR; OLG München WRP 2015, 777; Kammergericht, Urteil vom 19. Juni 2015 - 5 U 120/13 -).
  • KG, 19.06.2015 - 5 U 120/13

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Bewerbung für Heilmitelbehandlungen mittels

    Auszug aus LG Berlin, 02.03.2016 - 101 O 59/15
    Wer einem Mittel bestimmte gesundheitsbezogene Wirkungen beilegt, übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Darstellung und muss deshalb im Streitfall die wissenschaftliche Absicherung dieser Werbeangabe vortragen und nachweisen, wenn der Anspruchssteller eine solche wissenschaftliche Absicherung hinreichend in Abrede stellt (vgl. BGH GRUR 2013, 649 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; GRUR 2012, 1164 - ARTROSTAR; OLG München WRP 2015, 777; Kammergericht, Urteil vom 19. Juni 2015 - 5 U 120/13 -).
  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 44/11

    ARTROSTAR

    Auszug aus LG Berlin, 02.03.2016 - 101 O 59/15
    Wer einem Mittel bestimmte gesundheitsbezogene Wirkungen beilegt, übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Darstellung und muss deshalb im Streitfall die wissenschaftliche Absicherung dieser Werbeangabe vortragen und nachweisen, wenn der Anspruchssteller eine solche wissenschaftliche Absicherung hinreichend in Abrede stellt (vgl. BGH GRUR 2013, 649 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; GRUR 2012, 1164 - ARTROSTAR; OLG München WRP 2015, 777; Kammergericht, Urteil vom 19. Juni 2015 - 5 U 120/13 -).
  • OLG Karlsruhe, 11.10.2017 - 6 U 59/16

    Krankheitsbezogene Lebensmittelwerbung - Wettbewerbswidrige krankheitsbezogene

    Auch die Beurteilung der englischsprachigen Studien als unbeachtlich sei rechtsfehlerhaft (unter Verweis auf LG Berlin, v. 02.03.2016, 101 O 59/15; OLG Nürnberg, WRP 2014, 239 - Grüner Tee-Extrakt; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 394, juris-Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht