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   OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 101 U 6/11   

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https://dejure.org/2012,5832
OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 101 U 6/11 (https://dejure.org/2012,5832)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.04.2012 - 101 U 6/11 (https://dejure.org/2012,5832)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. April 2012 - 101 U 6/11 (https://dejure.org/2012,5832)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 33; ZPO § 147; ZPO § 281
    Behandlung einer als Drittwiderklage bezeichnete Klageschrift eines am Rechtsstreit bislang unbeteiligten Dritten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Klage eines unbeteiligten Dritten ist keine Drittwiderklage!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Drittwiderklage - einmal anders herum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1186
  • BauR 2012, 1693
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.03.1972 - VIII ZR 34/71

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Widerklage - Anforderungen an den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 101 U 6/11
    Hieraus folgt, dass zumindest der Widerkläger ein Beklagter sein muss (vgl. BGH WM 1972, 784).

    Es liegt vielmehr ein Parteibeitritt vor, der nichts weiter als eine gewöhnliche Klageerhebung bedeutet, an die sich die unverbindliche Anregung knüpft, das Gericht möge den neu begründeten Rechtsstreit mit dem bereits anhängigen verbinden und künftig über beide in einem gemeinsamen Verfahren verhandeln und entscheiden (BGH WM 1972, S. 784, 785).

    Eine Verneinung der Sachdienlichkeit und damit die Weigerung, die beiden Rechtsstreitigkeiten in einem Verfahren zu entscheiden, enthält gleichzeitig die gerichtliche Entscheidung, die beiden Klagen nicht zu verbinden (vgl. BGH WM 1972, 784, 785).

  • BGH, 03.04.1985 - I ZR 101/83

    "Peters;" Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Gerichtsstand der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 101 U 6/11
    Ein Widerklagantrag eines Dritten ist deshalb als eigenständige Klage zu behandeln, die mit der Anregung erhoben wird, den neuen mit dem bereits anhängigen Rechtsstreit nach § 147 ZPO zu verbinden (BGH a.a.O.; Musielak-Heinrich, ZPO, 7. Aufl., § 33 Rn. 19; Stein/Jonas-Roth, ZPO, 22. Aufl., § 33 Rn. 45; offen gelassen in BGH MDR 1985, 911, juris Rn. 65).

    Nichts anderes gilt, wenn eine Widerklage eines Dritten über eine Klageänderung gestattet werden würde (vgl. BGHZ 40, 185, 189; MDR 1985, 911, juris Rn. 65).

  • BGH, 17.10.1963 - II ZR 77/61

    Zulässigkeit der Widerklage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 101 U 6/11
    Nichts anderes gilt, wenn eine Widerklage eines Dritten über eine Klageänderung gestattet werden würde (vgl. BGHZ 40, 185, 189; MDR 1985, 911, juris Rn. 65).
  • BGH, 22.02.2000 - X ARZ 522/99

    Bestimmung eines abweichenden Gerichtsstandes bei gemeinsamem Gerichtsstand

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 101 U 6/11
    Nach überzeugender Auffassung ist auf eine solche Klagerhebung § 33 ZPO nicht anwendbar (BGH NJW 2000, 1871, juris Rn. 10).
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