Rechtsprechung
LG Augsburg, 10.11.2016 - 101 O 1089/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- verkehrslexikon.de
Langzeit-Nutzungsausfall bei Ablehnung eines Interimsfahrzeugs bis zur Lieferung eine bereits bestellten Neufahrzeugs
- IWW
§ 249 BGB
- RA Kotz
Verkehrsunfall - Nutzungsausfallentschädigung im Langzeitfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verkehsrunfall - 148 Tage Nutzungsausfallentschädigung?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Anschaffung eines Interimsfahrzeugs und Nutzungsausfallentschädigung im "Langzeitfall"
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.12.2007 - VI ZR 62/07
Länger Nutzungsausfall bei einem bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeug
Auszug aus LG Augsburg, 10.11.2016 - 101 O 1089/16
Hiervon ausgehend habe der Bundesgerichtshof entsceniedern, dass im Fall der Bestellung eines Ersatzfahrzeugs vor dem Unfall Nutzungsausfallentschäcigung bis zur Lieferung des Ersatzfahrzeugs nur zu leisten sei, soweit die Nutzungsausfallenischädigung die wirtschaftlichen Nachteile, die durch den Ankauf und Wiederverkauf eines Interimsfahrzeugs entstehen, nicht wesentlich übersteigt (BGH in VersR 2008, 370).Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Geschädigte, der - wie hier - vor dem Unfall ein Ersatzfahrzeug für das verunfallte Fahrzeug bestellt hat, Nutzungsausfallentscnächigung bis zur Lieferung des bestellten Fahrzeugs verlangen, soweit diese die wirtschaftli- Shen Nachteile, die durch den Ankauf und Wiederverkauf eines Interimsfahrzeugs zusätzlich entstehen würden, nicht wesentlich übersteigt (BGH Urteil vom 18.12.2007, VI ZR 62/07,= VersR 2008, 370).