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   LG Berlin, 07.07.2014 - 101 O 55/13   

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https://dejure.org/2014,18506
LG Berlin, 07.07.2014 - 101 O 55/13 (https://dejure.org/2014,18506)
LG Berlin, Entscheidung vom 07.07.2014 - 101 O 55/13 (https://dejure.org/2014,18506)
LG Berlin, Entscheidung vom 07. Juli 2014 - 101 O 55/13 (https://dejure.org/2014,18506)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Telemedicus

    Buchpreisbindung - Provisionszahlungen an Schulfördervereine

  • Telemedicus

    Buchpreisbindung - Provisionszahlungen an Schulfördervereine

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Provisionszahlungen eines Buchhändlers an einen Schulförderverein verstoßen gegen die Buchpreisbindung

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Amazon darf Schulfördervereinen im Rahmen von Affiliateprogrammen keine Provisionen gewähren - Indirekte Rabatte als Verstoß gegen Buchpreisbindung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Provisionszahlungen an Schulfördervereine

  • boersenverein.de (Nichtamtliche Pressemitteilung)

    Amazon wegen unlauteren Wettbewerbs und Verstoß gegen Buchpreisbindung verurteilt

  • spiegel.de (Pressebericht, 29.07.2014)

    Amazon darf Schulfördervereinen keine Provision zahlen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Amazon darf Schulförderverein keine Affiliate-Vergütung für Schulbücher zahlen

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Amazon: Verstoßen Provisionszahlungen gegen die Buchpreisbindung?

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Amazon-Provisionen an Schulförderverein untersagt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 461
  • MMR 2015, 261
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 24.10.2012 - 5 U 164/11

    Unzulässiges "Fördermodell" der teilweisen Bezahlung von Büchern durch Sponsoren

    Auszug aus LG Berlin, 07.07.2014 - 101 O 55/13
    Damit ist maßgeblich, ob aus der Sicht des Letztabnehmers ein Preiswettbewerb besteht (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2013, 348), der Letztabnehmer also für den gleichen Preis ein "mehr" bekommt.

    Anders als bei dem vom OLG Hamburg (GRUR-RR 2013, 348) zu beurteilenden Sponsoring - Modell wird bei dem Provisionssystem der Beklagten die Provision nicht an die Letztabnehmer, also an die Schüler und Eltern gezahlt, sondern kommt dem Förderverein der Schule zugute, was nur mittelbar wiederum den Schülern der Schule zugutekommt.

  • OLG Celle, 21.07.2005 - 13 U 13/05

    Zulässigkeit einer Werbung mit einer Draufgabe; Vorliegen eines unzulässigen

    Auszug aus LG Berlin, 07.07.2014 - 101 O 55/13
    (vgl. OLG Celle GRUR-RR 2005, 387).
  • BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02

    Zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher

    Auszug aus LG Berlin, 07.07.2014 - 101 O 55/13
    Im Umkehrschluss zu den in § 7 BuchPrG genannten Ausnahmen von der Buchpreisbindung ist die Gewährung von Preisnachlässen in dort nicht aufgeführten Fällen unzulässig (vgl. BGH GRUR 2003, 807).
  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07

    UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE

    Auszug aus LG Berlin, 07.07.2014 - 101 O 55/13
    Ein Preisnachlass ist auch dann anzunehmen, wenn dem Verbraucher gekoppelt mit dem Buchkauf ein Vorteil gewährt wird, der den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lässt (vgl. BGH GRUR 2010, 1136).
  • KG, 20.12.1983 - 5 U 5146/83
    Auszug aus LG Berlin, 07.07.2014 - 101 O 55/13
    Eine Zugabe i.S.v. Ziffer 1 BuchPrG kann auch an Dritte erfolgen, insofern kommt es ausschließlich auf den inneren Zweckzusammenhang an (vgl. KG GRUR 1984, 605 zu ZugVO a.F.).
  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 127/15

    Provisionszahlung an Förderverein einer Schule für die Vermittlung von

    Das Landgericht hat der Klage stattgegeben (LG Berlin, GRUR-RR 2014, 461 = ZUM-RD 2014, 661).
  • KG, 02.06.2015 - 5 U 108/14

    Provisionszahlung an Förderverein einer Schule für die Vermittlung von

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 7. Juli 2014 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 101 des Landgerichts Berlin - 101 O 55/13 - geändert:.

    das am 7. Juli 2014 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 101 des Landgerichts Berlin - 101 O 55/13 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

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