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   VerfGH Bayern, 18.05.2015 - 101-VI-13   

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VerfGH Bayern, 18.05.2015 - 101-VI-13 (https://dejure.org/2015,12912)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 18.05.2015 - 101-VI-13 (https://dejure.org/2015,12912)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 18. Mai 2015 - 101-VI-13 (https://dejure.org/2015,12912)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine auf Auskunft aus den Personenstandsregistern gerichtete Klage

  • rewis.io

    Verweigerte Auskunft aus Personenstandsregistern

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Bayern, 04.07.2011 - 136-VI-10

    Verletzung des Willkürverbots durch Zivilgericht

    Auszug aus VerfGH Bayern, 18.05.2015 - 101-VI-13
    Auf ein Verschulden des Gerichts kommt es hierbei nicht an (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 6.10.2004 BayVBl 2005, 79; vom 4.7.2011 - Vf. 136-VI-10 - juris Rn. 15; vom 13.12.2012 NJW-RR 2013, 893).

    Allerdings kann von einer willkürlichen Missdeutung nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. VerfGH vom 15.9.2008 NJW 2008, 3770/3771 m. w. N.; vom 4.7.2011 - Vf. 136-VI-10 - juris Rn. 15; NJW-RR 2013, 893).

  • VerfGH Bayern, 13.12.2012 - 73-VI-11

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 18.05.2015 - 101-VI-13
    Auf ein Verschulden des Gerichts kommt es hierbei nicht an (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 6.10.2004 BayVBl 2005, 79; vom 4.7.2011 - Vf. 136-VI-10 - juris Rn. 15; vom 13.12.2012 NJW-RR 2013, 893).

    Allerdings kann von einer willkürlichen Missdeutung nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. VerfGH vom 15.9.2008 NJW 2008, 3770/3771 m. w. N.; vom 4.7.2011 - Vf. 136-VI-10 - juris Rn. 15; NJW-RR 2013, 893).

  • VerfGH Bayern, 12.05.2010 - 117-VI-09

    Aufhebung strafgerichtlicher Beschlüsse zur Versagung einer Wiedereinsetzung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 18.05.2015 - 101-VI-13
    Durch die Aufhebung des Beschlusses des Oberlandesgerichts vom 25. April 2013 wird dessen Beschluss vom 8. April 2014 über die Anhörungsrüge gegenstandslos; eine gesonderte Entscheidung darüber ist nicht geboten (vgl. VerfGH vom 12.5.2010 VerfGHE 63, 62/70; vom 8.10.2013 - Vf. 71-VI-13 - juris Rn. 67; vom 14.7.2014 BayVBl 2015, 102/103).
  • VerfGH Bayern, 08.10.2013 - 71-VI-13

    Aufhebung eines die Haftfortdauer anordnenden Beschlusses wegen Verletzung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 18.05.2015 - 101-VI-13
    Durch die Aufhebung des Beschlusses des Oberlandesgerichts vom 25. April 2013 wird dessen Beschluss vom 8. April 2014 über die Anhörungsrüge gegenstandslos; eine gesonderte Entscheidung darüber ist nicht geboten (vgl. VerfGH vom 12.5.2010 VerfGHE 63, 62/70; vom 8.10.2013 - Vf. 71-VI-13 - juris Rn. 67; vom 14.7.2014 BayVBl 2015, 102/103).
  • VerfGH Bayern, 14.07.2014 - 8-VI-14

    Verletzung des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 18.05.2015 - 101-VI-13
    Durch die Aufhebung des Beschlusses des Oberlandesgerichts vom 25. April 2013 wird dessen Beschluss vom 8. April 2014 über die Anhörungsrüge gegenstandslos; eine gesonderte Entscheidung darüber ist nicht geboten (vgl. VerfGH vom 12.5.2010 VerfGHE 63, 62/70; vom 8.10.2013 - Vf. 71-VI-13 - juris Rn. 67; vom 14.7.2014 BayVBl 2015, 102/103).
  • VerfGH Bayern, 29.01.2014 - 18-VI-12

    Wertersatz für Nutzung defekter Kaufsache

    Auszug aus VerfGH Bayern, 18.05.2015 - 101-VI-13
    In einem solchen Fall legt das Gericht seiner Entscheidung letztlich einen Sachverhalt zugrunde, zu dem sich die Parteien nicht äußern konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 28.11.2005 (VerfGHE 58, 266/270; vom 29.1.2014 BayVBl 2014, 448).
  • VerfGH Bayern, 15.09.2008 - 104-VI-07

    Verletzung des Willkürverbots durch Zivilgericht

    Auszug aus VerfGH Bayern, 18.05.2015 - 101-VI-13
    Allerdings kann von einer willkürlichen Missdeutung nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. VerfGH vom 15.9.2008 NJW 2008, 3770/3771 m. w. N.; vom 4.7.2011 - Vf. 136-VI-10 - juris Rn. 15; NJW-RR 2013, 893).
  • VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14

    Zur Frage eines beamtenrechtlichen Urlaubsanspruchs wegen Wahrnehmung eines

    Auszug aus VerfGH Bayern, 18.05.2015 - 101-VI-13
    Die Entscheidung darf unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheinen; sie muss schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.8.2006 VerfGHE 59, 200/203 f.; vom 9.2.2015 - Vf. 11-VI-14 - juris Rn. 73).
  • VerfGH Bayern, 29.11.2022 - 5-VI-22

    Landesverfassungsbeschwerde gegen eine nach Bundesrecht ergangene

    Auf ein Verschulden des Gerichts kommt es hierbei nicht an (VerfGH vom 18.5.2015 - Vf. 101-VI-13 - juris Rn. 16).
  • VerfGH Bayern, 10.07.2020 - 37-VI-18

    Kein grundrechtlicher Anspruch auf Beseitigung von Radfahrbeschränkungen auf

    Allerdings kann von einer willkürlichen Missdeutung nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. VerfGH vom 15.9.2008 NJW 2008, 3770/3771 m. w. N.; vom 4.7.2011 - Vf. 136-VI-10 - juris Rn. 15; vom 18.5.2015 - Vf. 101-VI-13 - juris Rn. 16).
  • VerfGH Bayern, 29.06.2016 - 42-VI-15

    Verletzung des Willkürverbots durch Ablehnung von Prozesskostenhilfe im Hinblick

    Durch die Aufhebung des Beschlusses des Sozialgerichts vom 7. April 2015 wird dessen Beschluss vom 30. September 2015 über die Gegenvorstellung und die Anhörungsrüge gegenstandslos; eine gesonderte Entscheidung darüber ist nicht geboten (vgl. VerfGH vom 12.5.2010 VerfGHE 63, 62/70; vom 14.7.2014 BayVBl 2015, 102/103; vom 18.5.2015 - Vf. 101-VI-13 - juris Rn. 25).
  • VerfGH Bayern, 08.07.2021 - 47-VI-19

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Auf ein Verschulden des Gerichts kommt es hierbei nicht an (VerfGH vom 18.5.2015 - Vf. 101-VI-13 - juris Rn. 16).
  • VerfGH Bayern, 17.05.2021 - 14-VI-19

    Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde bzgl. Nichtzulassung zum

    Auf ein Verschulden des Gerichts kommt es hierbei nicht an (VerfGH vom 18.5.2015 - Vf. 101-VI-13 - juris Rn. 16).
  • VerfGH Bayern, 29.08.2023 - 59-VI-22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Erinnerungsentscheidung

    Allerdings kann von einer willkürlichen Missdeutung nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (VerfGH vom 15.9.2008 NJW 2008, 3770/3771; NJW-RR 2013, 893; vom 18.5.2015 - Vf. 101-VI-13 - juris Rn. 16, jeweils m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 18.11.2022 - VfGBbg 51/21

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Im Übrigen verweist die Beschwerdeführerin auf eine Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 18. Mai 2015 (Vf. 101-VI-13 -,‌ BeckRS 2015, 47453), die sie ihrer Verfassungsbeschwerde in Kopie beifügt.
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