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AG Berlin-Schöneberg, 24.04.2008 - 102 C 192/06 |
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AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 24. April 2008 - 102 C 192/06 (https://dejure.org/2008,70277)
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer mietvertraglichen Regelung zur Überbürdung der Pflicht zur Ausführung von Schönheitsreparaturen auf den Vermieter
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 24.04.2008 - 102 C 192/06
- LG Berlin, 27.01.2009 - 63 S 215/08
- BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 50/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.10.2006 - VIII ZR 52/06
Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen
Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 24.04.2008 - 102 C 192/06
Eine Formularklausel im Mietvertrag, die den Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Zahlung eines allein vom Zeitablauf abhängigen Anteils an den Kosten für noch nicht fällige Schönheitsreparaturen nach feststehenden Prozentsätzen auch dann verpflichtet, wenn ein diesem Kostenanteil entsprechender Renovierungsbedarf aufgrund des tatsächlichen Erscheinungsbildes der Wohnung noch nicht gegeben ist, ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 , Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, weil sie den Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (siehe BGH VIII ZR 52/06 vom 18.10.2006 ). - BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 199/06
Formularmäßige Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter mit …
Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 24.04.2008 - 102 C 192/06
Dies stellt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar, die zur Unwirksamkeit der gesamten Schönheitsreparaturverpflichtung des Mieters führt (vgl. BGH VIII ZR 199/06 vom 28.3.2007 ).
- LG Berlin, 27.01.2009 - 63 S 215/08
Schadensersatz wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen unter Beachtung einer …
Die Berufung der Klägerin gegen das am 24. April 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Schöneberg - 102 C 192/06 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.das Urteil des Amtsgerichts Schöneberg vom 24.4.2008 - Gz. 102 C 192/06 - wird.