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AG Leipzig, 21.10.2015 - 102 C 4571/15 |
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Und schon wieder: AG Leipzig verurteilt HUK-COBURG Allgemeine Vers. AG zur Zahlung restlicher, erfüllungshalber abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 21.10.2015 - 102 C 4571/15 -.
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Leipzig, 21.10.2015 - 102 C 4571/15
Nach höchstrichterlicher Rechtssprechung (vgl. Urteil BGH, Az.: VI ZR 67/06) ist in dem Fall, dass wie hier eine Preisvereinbarung zwischen den Parteien vorliegt, keine Überprüfung der Sachverständigenkosten veranlagst, weil keine einseitige Preisbestimmung durch den Sachverstandigen vorliegt.Der Geschädigte ist grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtete, um einen für den Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen (vgl. BGH Urteil v. 23.01.2007, VI ZR 67/06).
- AG Leipzig, 20.03.2015 - 118 C 77/15
Auszug aus AG Leipzig, 21.10.2015 - 102 C 4571/15
Die Entscheidung des OLG Dresden, nach der die Nebenkosten auf 25 % der Gutachtenskosten zu begrenzen sind, vermag mangels nachvollziehbarer Begründung wie man auf diese Zahl kommt nicht zu überzeugen(vgl. AG Leipzig Urteile vom 10.7.2015 und 20.3.2015, Az.: 118 C 1357/15 und 118 C 77/15) . - LG Zwickau, 17.01.2008 - 6 S 118/07
Unfallschadensregulierung - Sachverständigenkosten voll erstattungsfähig
Auszug aus AG Leipzig, 21.10.2015 - 102 C 4571/15
Liegen dabei sowohl die Grundgebühr als auch die Nebenkosten in der Bandbreite der ständigem Rechtsprechung des erkennenden gerichts, so überschreitet die Höhe der geltend gemachten Sachverständigenkosten den erforderlichen Herstellungsaulwand im Sinne des § 249 Abs, 2 BGB nicht (vgl. LG Zwickau, Urteil v. 17.01.2008, Az,: 6 S 118/07). - AG Leipzig, 06.02.2008 - 102 C 5772/07
Auszug aus AG Leipzig, 21.10.2015 - 102 C 4571/15
Die Beklagte war daher insgesamt zu verurteilen nebst Zinsen in gesetzlicher Höhe ab dem unstreitigen Verzugszeitpunkt (vgl. auch die Urteile des AG Leipzig v. 23.02.2008, Az.: 102 C 5772/07 sowie vom 24.02 2010, Az.: 102 C 7768/09). - AG Leipzig, 10.07.2015 - 118 C 1357/15
Auszug aus AG Leipzig, 21.10.2015 - 102 C 4571/15
Die Entscheidung des OLG Dresden, nach der die Nebenkosten auf 25 % der Gutachtenskosten zu begrenzen sind, vermag mangels nachvollziehbarer Begründung wie man auf diese Zahl kommt nicht zu überzeugen(vgl. AG Leipzig Urteile vom 10.7.2015 und 20.3.2015, Az.: 118 C 1357/15 und 118 C 77/15) .