Rechtsprechung
LG Berlin, 03.03.2009 - 102 O 273/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- webshoprecht.de
Unzulässigkeit der Lottowerbung mit einem lächelnden Lottotrainer und dem grünen Kleeblatt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)
Werbung in Lotto-Annahmestellen mit Kleeblatt-Logo darf nicht zum Mitspielen anregen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verbotene Werbung mit Kleeblatt-Leuchtreklame durch Lotto-Annahmestellen
- blogspot.com (Kurzinformation)
Deutscher Lottoverband: Licht aus für Lotto-Annahmestellen?
- hoeller.info (Pressemitteilung)
LOTTO informiert nicht: Berliner Gerichte verbieten zahlreiche Werbekampagnen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Gericht verbietet aufgrund des Staatsvertrages Leuchtwerbung mit dem Lotto-Kleeblatt - Licht aus für Lotto-Annahmestellen - Annahmestellen drohen hohe Bußgelder
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.03.2009 - 102 O 273/08
- KG, 12.08.2009 - 24 U 40/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08
Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag durch …
Auszug aus LG Berlin, 03.03.2009 - 102 O 273/08
Im Sinne dieser Definition handelt es sich bei § 5 Abs. 1 und 2 GlüStV um Marktverhaltensregeln, da sie dem Schute von Spielern und Spielinteressenten vor Glücksspielsucht dienen und zu diesem Zweck dem Werbeauftreten von Anbietern öffentlichen Glucksspiels Grenzen setzen (vgl. OLG München, GRUR-RR 2008, 310, 311; OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67 f.). - OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 20 U 194/00
Abmahnung von Markenrechtsverletzungen - Kostenerstattung - Serienabmahnung in …
Auszug aus LG Berlin, 03.03.2009 - 102 O 273/08
Zwar ist es als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn Abmahnungen allein auf Initiative von Prozessbevollmächtigten ohne Rücksprache mit der Partei durchgeführt und abgewickelt werden (vgl. OLG Düsseldorf. GRUR-RR 2002, 215, 216). - BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02
MEGASALE
Auszug aus LG Berlin, 03.03.2009 - 102 O 273/08
Allerdings hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Rechtsverfolgung in getrennten Verfügungsverfahren gegen mehrere Unterlassungsschuldner, die eine gemeinschaftliche Werbeanzeige geschaltet haben, rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn diese einen einheitlichen Gerichtsstand haben und durch denselben Anwalt vertreten werden ( BGH, GRUR 2006, 243 - MEGA SALE).
- BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98
Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …
Auszug aus LG Berlin, 03.03.2009 - 102 O 273/08
Ausreichend ist, dass diese Ziele überwiegen (so BGH, GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I). - OLG Nürnberg, 26.10.2004 - 3 U 2925/04
Rechtsmissbrauch bei getrenntem Vorgehen gegen identische Wettbewerbsverstöße …
Auszug aus LG Berlin, 03.03.2009 - 102 O 273/08
Es existiert nämlich - auch im Bereich des Wettbewerbsrechts - kein allgemeiner zivilprozessualer Grundsatz, dass ein Kläger mehrere Schuldner als Streitgenossen in Anspruch nehmen muss (so auch OLG Nürnberg, GRUR-RR 2005, 169). - BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98
Scanner-Werbung
Auszug aus LG Berlin, 03.03.2009 - 102 O 273/08
b) Die Frage, ob ein Missbrauch in diesem Sinne vorliegt, unterliegt - wie andere Prozessvoraussetzungen auch - einer Prüfung von Amts wegen (vgl. BGH, GRUR 2002, 715, 717 - Scanner-Werbung). - BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02
Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee
Auszug aus LG Berlin, 03.03.2009 - 102 O 273/08
Es reicht vielmehr aus, dass sich die Warensortimente zum Teil überschneiden beziehungsweise, dass sich der Verletzer durch seine Verletzungshandlung im konkreten Fall in irgendeiner Weise in Wettbewerb zu dem Betroffenen stellt (vgl. BGH, NJW 1986, 379, 380 - Dimple; BGH, GRUR 2004, 877, 878 - Zulässigkeit von Fernseh-Werbeblockern). - BGH, 29.11.1984 - I ZR 158/82
DIMPLE
Auszug aus LG Berlin, 03.03.2009 - 102 O 273/08
Es reicht vielmehr aus, dass sich die Warensortimente zum Teil überschneiden beziehungsweise, dass sich der Verletzer durch seine Verletzungshandlung im konkreten Fall in irgendeiner Weise in Wettbewerb zu dem Betroffenen stellt (vgl. BGH, NJW 1986, 379, 380 - Dimple; BGH, GRUR 2004, 877, 878 - Zulässigkeit von Fernseh-Werbeblockern). - OLG Oldenburg, 18.09.2008 - 1 W 66/08
Vorliegen einer Aufforderungswerbung durch den Aufruf "vor Beginn der Urlaubszeit …
Auszug aus LG Berlin, 03.03.2009 - 102 O 273/08
Im Sinne dieser Definition handelt es sich bei § 5 Abs. 1 und 2 GlüStV um Marktverhaltensregeln, da sie dem Schute von Spielern und Spielinteressenten vor Glücksspielsucht dienen und zu diesem Zweck dem Werbeauftreten von Anbietern öffentlichen Glucksspiels Grenzen setzen (vgl. OLG München, GRUR-RR 2008, 310, 311; OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67 f.). - KG, 16.02.1999 - 5 U 9177/97
Anspruch auf Unterlassung der Zugabe zu einer Ware oder Leistung im …
Auszug aus LG Berlin, 03.03.2009 - 102 O 273/08
Der Einwand, der Gläubiger handele in vergleichbarer Weise wettbewerbswidrig ist nämlich immer dann von vornherein ausgeschlossen, wenn durch den Wettbewerbsverstoß nicht lediglich Interessen des einzelnen Mitbewerbers, sondern auch der Allgemeinheit berührt sind (vgl. KG, GRUR 2000, 93, 94). - OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 206/01
Markenverletzung: Rechtsmißbräuchliche Mehrfachverfolgung; Verwechslungsgefahr …
- OLG Köln, 15.01.1993 - 6 U 147/92
Mißbrauch; Antragsbefugnis
- KG, 12.08.2009 - 24 U 40/09
Zur Zulässigkeit von Gewinnspielwerbung
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 03. März 2009 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 102 des Landgerichts Berlin - 102 O 273/08 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.das Urteil der Kammer für Handelssachen 102 des Landgerichts Berlin vom 03. März 2009 - Az.: 102 O 273/08 - aufzuheben, soweit zum Nachteil des Beklagten erkannt worden ist, und die Klage insgesamt abzuweisen.
das Urteil der Kammer für Handelssachen 102 des Landgerichts Berlin vom 03. März 2009 - Az.: 102 O 273/08 - abzuändern, soweit zum Nachteil der Klägerin erkannt worden ist, und den Beklagten ergänzend zu verurteilen,.