Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15171
VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10 (https://dejure.org/2011,15171)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 17.02.2011 - 102-IV-10 (https://dejure.org/2011,15171)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - 102-IV-10 (https://dejure.org/2011,15171)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,15171) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 58-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10
    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1999 - 1 BvR 1840/98 - juris Rn. 7; Beschluss vom 10. Oktober 1995, BVerfGE 93, 266 [288]; SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 58-IV-10).

    Sie versetzt den Verfassungsgerichtshof nicht in die Lage zu prüfen, ob sich eine etwaige Verletzung der Grundrechte der Beschwerdeführer durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts in der Beschwerdeentscheidung fortsetzt bzw. diese eine eigenständige Grundrechtsverletzung begründet (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 58-IV-10; BVerfGE 88, 40 [45]; BVerfG, Beschluss vom 12. August 2010 - 2 BvR 1465/10).

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10
    Dies setzt voraus, dass die angegriffene Entscheidung mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt wird (vgl. SächsVerfGH, a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 12. August 2010 - 2 BvR 1465 - juris Rn. 5; Beschluss vom 21. Februar 2001, NJW 2001, 1567 [1568]; Beschluss vom 16. Dezember 1992, BVerfGE 88, 40 [45]; st. Rspr.).

    Sie versetzt den Verfassungsgerichtshof nicht in die Lage zu prüfen, ob sich eine etwaige Verletzung der Grundrechte der Beschwerdeführer durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts in der Beschwerdeentscheidung fortsetzt bzw. diese eine eigenständige Grundrechtsverletzung begründet (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 58-IV-10; BVerfGE 88, 40 [45]; BVerfG, Beschluss vom 12. August 2010 - 2 BvR 1465/10).

  • BVerfG, 18.02.1999 - 1 BvR 1840/98

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zum Besuch des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10
    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1999 - 1 BvR 1840/98 - juris Rn. 7; Beschluss vom 10. Oktober 1995, BVerfGE 93, 266 [288]; SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 58-IV-10).
  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00

    Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10
    Dies setzt voraus, dass die angegriffene Entscheidung mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt wird (vgl. SächsVerfGH, a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 12. August 2010 - 2 BvR 1465 - juris Rn. 5; Beschluss vom 21. Februar 2001, NJW 2001, 1567 [1568]; Beschluss vom 16. Dezember 1992, BVerfGE 88, 40 [45]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10
    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1999 - 1 BvR 1840/98 - juris Rn. 7; Beschluss vom 10. Oktober 1995, BVerfGE 93, 266 [288]; SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 58-IV-10).
  • VG Leipzig, 15.10.2010 - 3 L 1556/10

    Reichweite des Schutzes der Versammlungsfreiheit im Hinblick auf die Wahrnehmung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10
    : I. Mit ihrer am 3. November 2010 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wenden sich die Beschwerdeführer gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Leipzig (3 L 1556/10) und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (3 B 307/10) jeweils vom 15. Oktober 2010.
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).
  • BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1465/10

    Mangels Fristwahrung und nicht hinreichender Substantiierung erfolglose

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10
    Sie versetzt den Verfassungsgerichtshof nicht in die Lage zu prüfen, ob sich eine etwaige Verletzung der Grundrechte der Beschwerdeführer durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts in der Beschwerdeentscheidung fortsetzt bzw. diese eine eigenständige Grundrechtsverletzung begründet (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 58-IV-10; BVerfGE 88, 40 [45]; BVerfG, Beschluss vom 12. August 2010 - 2 BvR 1465/10).
  • OVG Sachsen, 15.10.2010 - 3 B 307/10

    Morgige Demonstration in Leipzig darf nur stationär durchgeführt werden.

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10
    : I. Mit ihrer am 3. November 2010 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wenden sich die Beschwerdeführer gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Leipzig (3 L 1556/10) und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (3 B 307/10) jeweils vom 15. Oktober 2010.
  • VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 98-IV-14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Störung von

    Da der mit der Beschwerdeschrift mitgeteilte Sachverhalt eine verfassungsrechtliche Überprüfung der das Strafurteil bestätigenden Revisionsentscheidung nicht erlaubt, kann der Verfassungsgerichtshof zugleich auch nicht - jedenfalls nicht vollständig - beurteilen, ob und wieweit etwaige Verletzungen der Grundrechte des Beschwerdeführers durch das Urteil des Amtsgerichts Dresden vom 7. April 2014 mit der Entscheidung über seine Revision fachgerichtlich beseitigt worden sein könnten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - Vf. 102-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 93-IV-19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde der Partei FREIE WÄHLER Sachsen

    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - Vf. 102-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 79-IV-18
    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - Vf. 102-IV-10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht