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   FG Hamburg, 01.12.1999 - V 102/96   

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https://dejure.org/1999,10221
FG Hamburg, 01.12.1999 - V 102/96 (https://dejure.org/1999,10221)
FG Hamburg, Entscheidung vom 01.12.1999 - V 102/96 (https://dejure.org/1999,10221)
FG Hamburg, Entscheidung vom 01. Dezember 1999 - V 102/96 (https://dejure.org/1999,10221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung von Ferienwohnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2000, 2348
  • EFG 2000, 1076
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 02.08.1994 - VIII R 55/93

    Gewinnerzielungsabsicht bei einer Personengesellschaft

    Auszug aus FG Hamburg, 01.12.1999 - V 102/96
    Einkünfteerzielungsabsicht liegt vor, wenn aus objektiven Umständen - Parteivernehmung kommt deshalb hierfür nicht in Betracht, BFH in BFH/NV 1995, 866 - zu schließen ist, dass in einem überschaubaren Prognosezeitraum damit gerechnet werden kann, dass anfängliche Verluste durch spätere Überschüsse nicht nur ausgeglichen werden, sondern darüber hinaus ein "Totalgewinn" entstehen wird.
  • FG Baden-Württemberg, 31.08.1999 - 4 K 143/96

    Überschusserzielungs-Prognosezeitraum für eine Ferienwohnung; Einkommensteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 01.12.1999 - V 102/96
    Welcher Betrachtungszeitraum im Falle der Vermietung von Ferienwohnungen in Feriengebieten zugrunde zulegen ist, ist allerdings umstritten (vgl. FG Hamburg, VI. Senat, Urteil vom 19.11.98 - VI 165/96 -: 50 Jahre; FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, Urteil vom 31.8.1999 - 4 K 143/96 -: 20 Jahre).
  • FG Hamburg, 19.11.1998 - VI 165/96

    Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung eines

    Auszug aus FG Hamburg, 01.12.1999 - V 102/96
    Welcher Betrachtungszeitraum im Falle der Vermietung von Ferienwohnungen in Feriengebieten zugrunde zulegen ist, ist allerdings umstritten (vgl. FG Hamburg, VI. Senat, Urteil vom 19.11.98 - VI 165/96 -: 50 Jahre; FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, Urteil vom 31.8.1999 - 4 K 143/96 -: 20 Jahre).
  • FG Köln, 31.01.2002 - 15 K 3072/99

    Vermietung einer Ferienwohnung als Liebhaberei

    Der Senat teilt aber die Ansicht, dass der von den Klägern in ihrer Prognoserechnung angesetzte Prognosezeitraum von maximal 50 Jahren anzusetzen ist, wobei dahinstehen kann, ob nicht möglicherweise ein noch kürzerer Zeitraum zutreffend wäre (vergl. FG Hamburg, Urteil vom 1. Dezember 1999 V 102/96, EFG 2000, 1076 - maximal 50 Jahre, möglicherweise auch nur 30 Jahre; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 28. Juni 2000 I 210/99, EFG 2000, 1079 m.w.N. auf die Rechtsprechung der Finanzgerichte - 20 Jahre -).

    Insbesondere der von den Klägern für sich beanspruchte Prognosezeitraum von 100 Jahren ist nach Auffassung des Senats unrealistisch, weil die wirtschaftlichen Faktoren in einem solchen Zeitraum nicht überblickt werden können (so auch FG Hamburg, Urteil vom 1. Dezember 1999 V 102/96, EFG 2000, 1076).

  • FG München, 19.06.2002 - 13 K 2492/98

    Herstellungskosten eines Gebäudes; unselbständige Gebäudeteile; Einkommensteuer

    Nach neuerer Auffassung in Verwaltung, Rechtsprechung und Literatur, der sich das erkennende Gericht anschließt, können Aufwendungen für Computer anteilig als Werbungskosten abgesetzt werden; § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG steht danach der Aufteilung in nicht abziehbare private Aufwendungen und abziehbare Werbungskosten nicht entgegen (vgl. z. B. FinMin Niedersachen, Erlass vom 9.10.2000, DB 2000, 2348 ; OFD München vom 9.1.2001; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 24.9.2001, 5 K 1249/00, DStRE 2001, 1143).
  • FG Nürnberg, 10.02.1999 - V 103/96
    Gegen diese genannte Prüfungsanordnung ist ein weiteres Verfahren beim Finanzgericht Nürnberg anhängig (Az.: V 102/96).
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