Rechtsprechung
   BayObLG, 30.12.1998 - 2Z BR 90/98, 2Z BR 102/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4830
BayObLG, 30.12.1998 - 2Z BR 90/98, 2Z BR 102/98 (https://dejure.org/1998,4830)
BayObLG, Entscheidung vom 30.12.1998 - 2Z BR 90/98, 2Z BR 102/98 (https://dejure.org/1998,4830)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Dezember 1998 - 2Z BR 90/98, 2Z BR 102/98 (https://dejure.org/1998,4830)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4830) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geschäftswert; Eigentümerbeschluß; Verwalterentlastung; Verwalter; Entlastung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 47, § 48 Abs. 3
    Geschäftswert von Eigentümerbeschlüssen, mit denen dem Verwalter oder dem Verwaltungsbeirat Entlastung erteilt wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Garmisch-Partenkirchen - UR II 136/97
  • LG München II - 2 T 6872/97
  • BayObLG, 30.12.1998 - 2Z BR 90/98, 2Z BR 102/98
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die

    Auszug aus BayObLG, 30.12.1998 - 2Z BR 90/98
    Dies hätte jedoch nur eine teilweise Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses zur Folge gehabt (vgl. BayObLGZ 1989, 310/312).

    (2) Fehlende Angaben zum Stand der Konten der Eigentümergemeinschaft hätten nachgeholt werden können und nicht zur Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresgesamtabrechnung geführt (BayObLGZ 1989, 310/314).

  • BayObLG, 18.04.1996 - 2Z BR 26/96

    Beschwerdewert bei Antrag auf Ungültigerklärung einer Verwalterbestellung

    Auszug aus BayObLG, 30.12.1998 - 2Z BR 90/98
    Der Senat schätzt daher das für die Geschäftswertfestsetzung maßgebende Interesse aller Beteiligten (§ 48 Abs. 3 Satz 1 WEG ) für den Eigentümerbeschluß zu TOP 4a wie in vergleichbaren Fällen auf 1000 DM (vgl. BayObLG WE 1991, 360/362 und WE 1990, 62/63; die zwischen den Beteiligten ergangene, insoweit in WuM 1996, 505 nicht abgedruckte Senatsentscheidung vom 18.4.1996 - 2Z BR 26/96 - betrifft einen Sonderfall).
  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus BayObLG, 30.12.1998 - 2Z BR 90/98
    Wird dem Verwalter Entlastung erteilt, so liegt darin ein negatives Schuldanerkenntnis im Sinn von § 397 Abs. 2 BGB , d.h. ein Verzicht der Wohnungseigentümer auf etwa bestehende Ersatzansprüche gegen den Verwalter (BGH NJW 1997, 2106/2108).
  • BayObLG, 06.06.1991 - BReg. 2 Z 67/91
    Auszug aus BayObLG, 30.12.1998 - 2Z BR 90/98
    Hiergegen findet die sofortige weitere Beschwerde statt, wenn auch gegen die Entscheidung in der Hauptsache die sofortige weitere Beschwerde zulässig wäre und der Wert des Beschwerdegegenstands 200 DM übersteigt (§ 43 Abs. 1 , § 45 Abs. 1 WEG , § 27 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 , § 20a Abs. 2 FGG , vgl. BayObLGZ 1991, 203/204; BayObLG WE 1989, 209; Staudinger/Wenzel BGB 12.Aufl. 47 WEG Rn.33).
  • BayObLG, 23.09.1988 - BReg. 2 Z 97/87

    Inhaltskontrolle; Gemeinschaftsordnung; Klausel; Anerkenntniswirkung; Hinnahme;

    Auszug aus BayObLG, 30.12.1998 - 2Z BR 90/98
    Er hat hier lediglich von seinem Recht Gebrauch gemacht, selbst aufzutreten und eigene Verfahrensbevollmächtigte zu bestellen (vgl. BayObLGZ 1988, 287/290; BayObLG WE 1997, 396/397).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2003 - 20 W 209/01

    Wohnungseigentum: Formalien der Jahresabrechnung; Verwalterentlastung

    Nach der überwiegenden Auffassung, der sich auch der Senat angeschlossen hat, richtet sich der Geschäftswert für die Anfechtung von Beschlüssen über die Entlastung des Verwalters in erster Linie danach, ob und in welchem Umfang Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter in Betracht kommen (BayOblG WuM 1999, 185; Niedenführ/Schulze, aaO., Rdnr. 38; Merle, aaO., Rdnr. 21).

    Beträge von 1.000,00 DM bzw. 500, 00 EUR (so BayObLG WuM 1999, 185; Niedenführ/Schulze, aaO., § 48, Rdnr. 38) werden der Bedeutung der Entlastung für die Beteiligten und den Verwalter, wie oben ausgeführt, nicht gerecht.

  • OLG Frankfurt, 03.03.2003 - 20 W 261/01

    Wohnungseigentum: Jahresabrechnung am Maßstab der II. BVO; Geschäftswert der

    Nach der überwiegenden Auffassung, der sich auch der Senat angeschlossen hat, richtet sich der Geschäftswert für die Anfechtung von Beschlüssen über die Entlastung des Verwalters in erster Linie danach, ob und in welchem Umfang Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter in Betracht kommen (BayObLG WuM 1999, 185; Niedenführ/Schulze, aaO., Rdnr. 38; Merle, aaO., Rdnr. 21).

    Andererseits werden Beträge von 1.000,00 DM bzw. 500, 00 EUR (so BayObLG WuM 1999, 185; Niedenführ/Schulze, aaO., § 48, Rdnr. 38) der Bedeutung der Entlastung für die Beteiligten und den Verwalter, wie oben ausgeführt, nicht gerecht.

  • OLG Frankfurt, 09.12.2002 - 20 W 189/02

    Geschäftswertfestsetzung für die Beschwerdeinstanz eines

    Nach der überwiegenden Auffassung, der sich auch der Senat anschließt, richtet sich der Geschäftswert für die Anfechtung von Beschlüssen über die Entlastung des Verwalters in erster Linie danach, ob und in welchem Umfang Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter in Betracht kommen (BayObLG WuM 1999, 185; Niedenführ/Schulze, aaO., Rdnr. 38; Merle, aaO., Rdnr. 21).

    Andererseits werden Beträge von 1.000,00 DM bzw. 500, 00 EUR (so BayObLG WuM 1999, 185; Niedenführ/Schulze, aaO., § 48, Rdnr. 38) der Bedeutung der Entlastung für die Beteiligten und den Verwalter, wie oben ausgeführt, nicht gerech.

  • BayObLG, 25.05.2001 - 2Z BR 133/00

    Ausweisung von Kosten in der Jahresabrechnung

    Als Geschäftswert festzusetzen ist aber jedenfalls dann, wenn keine konkreten Einzelbeanstandungen erhoben werden, nur ein Bruchteil davon, nach der Rechtsprechung des Senats in der Regel 1/5 bis 1/4 (vgl. BayObLG WE 1997, 392 f. M.W.N.; WuM 1999, 185).

    Insoweit verweist er auf seinen Beschluss vom 30.12.1998 (= WuM 1999, 185).

  • OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 20 W 461/04

    Geschäftswert: Anfechtung eines Genehmigungsbeschlusses der

    Nach der überwiegenden Auffassung, der sich auch der Senat angeschlossen hat (z. B. Beschluss vom 03.03.2003 -20 W 261/2001), richtet sich der Geschäftswert für die Anfechtung von Beschlüssen über die Entlastung des Verwalters in erster Linie danach, ob und in welchem Umfang Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter in Betracht kommen (BayObLG WuM 1999, 185; Niedenführ/Schulze, aaO., Rdnr. 38; Merle, aaO., Rdnr. 21).

    Beträge von 1.000,00 DM bzw. 500, 00 EUR (so BayObLG WuM 1999, 185) werden der Bedeutung der Entlastung für die Beteiligten und den Verwalter, wie oben ausgeführt, nicht gerecht.

  • BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 185/03

    Unzulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrag bei Erledigung der Hauptsache

    Die Wahl des Verwaltungsbeirats (TOP 2) bewertet der Senat nur mit 1.200 EUR, hiervon anteilig die Bestellung des Ersatzmanns mit 200 EUR, die Entlastung (TOP 6) hingegen gesondert mit 500 EUR (BayObLG WuM 1999, 185).
  • VerfGH Berlin, 19.01.2000 - VerfGH 34/99

    Fehlende gerichtliche Klärung, ob zweifelhafte Schuldfähigkeit des Angeklagten

    Der Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten vom 11. Juli 1997 - 262 Cs 510/97 -, das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 6. März 1998 - 262 C S 510/97 -, das Urteil des Landgerichts Berlin vom 4. November 1998 - (575)61/114 PLs 1531/97 Ns (102/98) - und der Beschluss des Kammergerichts vom 8. März 1999 - (4) 1 Ss 20/99 (8/99) - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 7 VvB.
  • BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 21/04

    Billigkeitserwägungen bei Kostenverteilung nach Rechtsmittelrücknahme -

    Das Landgericht hat ihn rechtsfehlerfrei nach der Höhe des behaupteten Ersatzanspruchs, um dessen Ausschluss es durch die Verwalterentlastung geht, ausgerichtet (vgl. BayObLG WuM 1999, 185).
  • BayObLG, 28.08.2001 - 2Z BR 108/01

    Geschäftswert bei Rüge von Eigentümerbeschlüssen über Jahresabrechnung und

    b) Den Geschäftswert der zu TOP 1 außerdem beschlossenen Entlastung des Verwalters nimmt der Senat mit 1000 DM an (vgl. BayObLG WuM 1999, 185/186).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht