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AG Magdeburg, 28.01.2008 - 103 C 2302/07 (103) |
Zitiervorschläge
AG Magdeburg, Entscheidung vom 28. Januar 2008 - 103 C 2302/07 (103) (https://dejure.org/2008,82231)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- LG Stendal, 08.05.2013 - 22 S 122/12
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von …
Zwar ist ein Geschädigter grundsätzlich im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht gehalten, einen ortsansässigen oder jedenfalls ortsnahen Sachverständigen zu beauftragen (vgl. auch AG Magdeburg, Urteil vom 28. Januar 2008, 103 C 2302/07 - zitiert nach Juris). - AG Stendal, 16.11.2010 - 3 C 890/10 Ohne besondere Anhaltspunkte hat er einen ortsnahen Sachverständigen zu beauftragen, um den Anfall von Fahrtkosten zu vermeiden, falls dem nicht besondere Umstände entgegenstehen (AG Magdeburg, Urteil vom 28.01.2008, 103 C 2302/07).
Falls diese Kosten für die konkrete Errechnung der Reparaturkosten entstanden sein sollten, waren diese nicht zu ersetzen, denn eine dahingehende Ermittlung war hier wegen des offensichtlichen wirtschaftlichen Totalschadens nicht erforderlich (AG Magdeburg, Urteil vom 28.01.2008, 103 C 2302/07).
- AG Gießen, 18.01.2019 - 41 C 397/18
Erforderlichkeit eines nicht ortsansässigen oder möglichst ortsnahen …
Im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht ist der Geschädigte im Interesse der Vermeidung unnötiger Kosten gehalten, einen möglichst ortsansässigen oder jedenfalls ortsnahen Sachverständigen zu beauftragen ( vgl. AG Magdeburg, U.v. 28.01.2008 - 103 C 2302/07; AG Gießen, U.v. 22.05.2018 - 41 C 22/18 ).
- LG Stendal, 22.05.2014 - 22 S 120/13
Unfallregulierung, Sachverständigenhonorar
falls ortsnahen Sachverständigen zu beauftragen (vgl. auch AG Magdeburg, Urteil vom 28. Januar 2008, 103 C 2302/07 - zitiert nach Juris). - AG Stendal, 19.02.2018 - 3 C 922/17 Ohne besondere Anhaltspunkte hat der Geschädigte einen ortsnahen Sachverständigen zu beauftragen, um den Anfall von Fahrtkosten zu vermeiden, falls dem nicht besondere Umstände entgegenstehen (AG Magdeburg, Urteil vom 28.01.2008, 103 C 2302/07; LG Stendal, Beschluss vom 28.12.2012, 22 S 56/12).
- AG Stendal, 28.09.2015 - 3 C 790/15 Ohne besondere Anhaltspunkte hat der Geschädigte zwar einen ortsnahen Sachverständigen zu beauftragen, um den Anfall von Fahrtkosten zu vermeiden, falls dem nicht besondere Umstände entgegenstehen; anderen falls liegt ein Verstoß gegen die Schadensminderungspfiicht vor (AG Magdeburg, Urteil vom 28.01.2008, 103 C 2302/07: LG Stendal, Beschluss vom 28.12.2012, 22 S 56/12).
- AG Gardelegen, 21.12.2010 - 31 C 220/10
Schadensersatzanspruch bei Kfz-Unfall: Überhöhte Sachverständigenkosten bei …
Ohne besondere Anhaltspunkte hat er einen ortsnahen Sachverständigen zu beauftragen, um den Anfall von Fahrtkosten zu vermeiden, falls dem nicht besondere Umstände entgegenstehen (AG Magdeburg, Urteil vom 28.01.2008, 103 C 2302/07).