Rechtsprechung
AG Halle/Saale, 14.01.2011 - 103 II 7485/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 1 Abs 1 Nr 2 BeratHiG, § 3 Abs 1 BeratHiG
Beratungshilfe: Verweisung auf eine Beratung durch die Verbraucherzentrale - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Halle/Saale, 21.12.2010 - 103 II 7485/10
- AG Halle/Saale, 14.01.2011 - 103 II 7485/10
Wird zitiert von ... (6)
- AG Weißenfels, 18.12.2014 - 13 II 457/14
Beratungshilfe: Darlegungs- und Beweislast eines Rechtssuchenden für die …
Die Beratung zur Abwehr tatsächlich oder vermeintlich unberechtigter Forderungen oder der Vereinbarung von Ratenzahlungen stellt eine der Kernaufgaben der Verbraucher- bzw. Schuldnerberatungsstellen dar und bietet damit eine zumutbare Hilfemöglichkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG (vgl. auch AG Halle, Beschluss vom 14. Jan. 2011, 103 II 7485/10, zit. nach juris). - AG Halle/Saale, 26.10.2011 - 103 II 3966/11
Beratungshilfe: Einwendungen gegen Betriebskostenabrechnungen
Es handelt sich nicht mehr um einen Kleinbetrag, dessen Bezahlung für den Rechtssuchenden zumutbar ist (Beschluss des Gerichts vom 14. Januar 2011, Az. 103 II 7485/10, veröffentlicht bei juris). - AG Halle/Saale, 11.04.2011 - 103 II 1125/11
Mutwillige Beantragung von Beratungshilfe
Die Möglichkeit, eine Beratung durch die Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen, ist eine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG (Beschluss des Gerichts vom 14. Januar 2011, Az. 103 II 7485/10, veröffentlicht bei juris).
- AG Halle/Saale, 05.03.2012 - 103 II 6521/11
Beratungshilfe: Verweisung auf die Verbraucherzentrale als andere zumutbare …
(Beschluss des Gerichts vom 14. Januar 2011, Az. 103 II 7485/10, veröffentlicht bei juris). - AG Weißenfels, 30.05.2011 - 13 II 1318/10
Beratungshilfeantrag: Wirksamkeit der Antragsablehnung mit dem Verweis auf andere …
Soweit dies in der Rechtsprechung vertreten wird [etwa AG Halle, Beschluss vom 14.01.2011, 103 II 7485/10], vermag das Gericht dem nicht zu folgen. - AG Weißenfels, 05.05.2011 - 13 II 25/11 Die Beratung zur Abwehr tatsächlich oder vermeintlich unberechtigter Forderungen stellt eine der Kernaufgaben der Verbraucher- bzw. Schuldnerberatungsstellen dar und bietet damit eine zumutbare Hilfemöglichkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG (vgl. auch AG Halle, Beschluss vom 14. Jan. 2011, 103 II 7485/10, zit. nach juris).
Rechtsprechung
AG Halle/Saale, 21.12.2010 - 103 II 7485/10 |
Zitiervorschläge
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 103 II 7485/10 (https://dejure.org/2010,127760)
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Verfahrensgang
- AG Halle/Saale, 21.12.2010 - 103 II 7485/10
- AG Halle/Saale, 14.01.2011 - 103 II 7485/10