Rechtsprechung
LG Berlin, 06.05.2011 - 103 O 41/10 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (3)
- archive.org (Pressemitteilung)
Werbeaussagen streitender Ghostwriter im Wesentlichen unzulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbeaussage "Marktführer" bei Ghostwritern unzulässig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ghostwriter dürfen nicht mit Aussagen "Marktführer" oder "einer der leistungsfähigsten Anbieter ..." werben
Wird zitiert von ...
- KG, 06.09.2011 - 5 U 63/10 Bei dem weiteren Verfahren vor dem Landgericht Berlin 103 O 41/10 handelt es sich um eine Klage, mit der der Antragsteller neben den Unterlassungsanträgen, die (noch) Gegenstand dieses Eilverfahrens und des oben genannten Eilverfahrens sind, in der Hauptsache weitere Unterlassungsansprüche verfolgt, die offenbar nicht Gegenstand eines vorangegangenen Eilverfahrens waren.