Weitere Entscheidung unten: VG Karlsruhe, 14.06.1977

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   EuGH, 25.10.1978 - 103/77, 145/77   

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EuGH, 25.10.1978 - 103/77, 145/77 (https://dejure.org/1978,629)
EuGH, Entscheidung vom 25.10.1978 - 103/77, 145/77 (https://dejure.org/1978,629)
EuGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1978 - 103/77, 145/77 (https://dejure.org/1978,629)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Royal Scholten-Honig / Intervention Board for Agricultural Produce

    Isoglukose

  • EU-Kommission

    Royal Scholten-Honig / Intervention Board for Agricultural Produce

  • Wolters Kluwer

    Gültigkeit der Verordnung Nr. 1862/76 (EWG) vom 27.07.1976; Ungültigkeit der Einführung einer Produktionsabgabe für Isoglukose; Vorliegen von vergleichbaren Sachverhalten für Zucker und Isoglukose

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 1111/77 vom 17.05.1977 Art. 8; ; Verordnung (EWG) Nr. 1111/77 vom 17.05.1977 Art. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. HANDLUNGEN DER ORGANE - VERORDNUNG - BEGRÜNDUNG - VERWEISUNG AUF NORMZUSAMMENHANG - [EWG-VERTRAG , ART. 190]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1770
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 19.10.1977 - 117/76

    Ruckdeschel u.a. / Hauptzollamt Hamburg-St. Annen

    Auszug aus EuGH, 25.10.1978 - 103/77
    Rechtssachen 117/76 und 16/77, Urteil vom 19.10.1977, Slg. 1977, 1753, und verb.

    So gesehen betreffe die dritte Frage des Gerichtshofes ein sehr schwieriges Problem, das sich auf die Frage beziehe, welche Regelung auf "gleichartige Erzeugnisse, die miteinander im Wettbewerb stehen", auf "substituierbare Erzeugnisse" oder, um die vom Gerichtshof selbst in den verbundenen Rechtssachen 117/76 und 16/77 (Randnummer 8 der Entscheidungsgründe) verwandten Ausdruck zu gebrauchen, auf Erzeugnisse anzuwenden sei, für die "vergleichbare Sachverhalte bestehen", in denen also das eine "in seiner herkömmlichen spezifischen Verwendung durch" das andere "ersetzt werden kann", und folglich kraft des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes gleich behandelt werden müßten.

  • EuGH, 19.10.1977 - 124/76

    Moulins Pont-à-Mousson / ONIC

    Auszug aus EuGH, 25.10.1978 - 103/77
    Rechtssachen 124/76 und 20/77, Urteil vom 19.10.1977, Slg. 1977, 1795).

    Anschließend erörtert der Rat die mit der Gültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 1111/77 zusammenhängenden Klagepunkte, die er umgruppiert und unter den folgenden Überschriften behandelt: 1. Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot Unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofes in den verbundenen Rechtssachen 124/76 und 20/77 (vom 19.10.1977, Slg. 1977, 1795) legt der Rat dar, eine Diskriminierung liege nur vor, wenn eine gemeinschaftsrechtliche Maßnahme vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich behandle, ohne daß dies objektiv gerechtfertigt sei.

  • EuGH, 12.07.1977 - 2/77

    Hoffmann's Stärkefabriken / Hauptzollamt Bielefeld

    Auszug aus EuGH, 25.10.1978 - 103/77
    Es stehe fest, daß Artikel 40 Absatz 3 die Diskriminierung nicht nur zwischen Erzeugern des gleichen Erzeugnisses, sondern auch zwischen Erzeugern verschiedener Erzeugnisse verbiete (vgl. z. B. Rechtssache 2/77, Hoffmann's Stärkefabriken AG/Hauptzollamt Bielefeld Slg. 1977, 1375; die Quellmehl- und Gritz-Fälle, verb.
  • EuGH, 10.12.1975 - 95/74

    Coopératives agricoles de céréales / Kommission und Rat

    Auszug aus EuGH, 25.10.1978 - 103/77
    Vertrauensschutz Zur Definition dieses Grundsatzes bezieht sich die Kommission auf die Schlußanträge des Generalanwalts Trabucchi in den verbundenen Rechtssachen 95 bis 98/74, 15 und 100/75 (Coopératives agricoles de céréales/Kommission und Rat, Slg. 1975, 1615, 1642): "Der Schutz der Interessen einzelner an der Beibehaltung eines vom Gesetzgeber geänderten oder abgeschafften Systems [kommt] ... nur ausnahmsweise, und zwar hauptsächlich aus Billigkeitsgründen, in Betracht ... Zur Anerkennung eines schutzwürdigen berechtigten Vertrauens mit dieser Folge ist es daher in jedem Fall erforderlich, daß derjenige, der sich darauf berufen will, weiter in der objektiv berechtigten Überzeugung handeln konnte, daß das System, unter dessen Geltung er seine Geschäfte tätigte, bis zu der Zeit, zu der die tatsächlichen Voraussetzungen für den Erwerb und die genaue Festsetzung seines Anspruchs ... erfüllt sein würden, keine Änderungen erfahren würde.".
  • EuGH, 29.05.1974 - 185/73

    Hauptzollamt Bielefeld / König

    Auszug aus EuGH, 25.10.1978 - 103/77
    Der Rat bezieht sich auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 185/73 (Hauptzollamt Bielefeld/König, Slg. 1974, 607) und legt dar, Isoglukose sei eines der "Erzeugnisse der ersten Verarbeitungsstufe" im Sinn des Artikels 38 Absatz 1, da dieser Begriff sich auf ein unmittelbares wirtschaftliches Zuordnungsverhältnis zwischen dem Naturerzeugnis und dem aus einem Herstellungsverfahren hervorgegangenen Erzeugnis beziehe, unabhängig davon, wie viele Bearbeitungsvorgänge dieses Verfahren umfasse.
  • EuGH, 04.07.1973 - 1/73

    Westzucker GmbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Zucker

    Auszug aus EuGH, 25.10.1978 - 103/77
    zu Übergangsmaßnahmen niemals anerkannt, daß es ein wohlerworbenes Recht auf Beibehaltung einer bestimmten Regelung gebe (vgl. insbesondere Rechtssache 1/73, Westzucker, Slg. 1973, 723).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1982 - 108/81

    G.R. Amylum gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

    So kam es am 25. Oktober 1978 zu der Vorabentscheidung in den Rechtssachen 103/77 und 145/77 1, in der festgestellt wurde, die Verordnung Nr. 1111/77 sei insoweit ungültig, als in ihren Artikeln 8 und 9 eine Produktionsabgabe für Isoglucose in Höhe von 5 RE je 100 kg Trockenstoff für den dem Zuckerwirtschaftsjahr 1977/78 entsprechenden Zeitraum eingeführt worden sei.

    1 - Urteil vom 25. Oktober 1978 in den verbundenen Rechtssachen 103 und 145/77 - Royal Scholten- Honig (Holdings) Limited/Intervention Board for Agricultural Produce; Tunnel Refineries Limited/Intervention Board for Agricultural Produce -, Slg. 1978, 2037 ff.

    - Urteil vom 25. Oktober 1978 in den verbundenen Rechtssachen 103 und 145/77 - Royal Scholten- Honig (Holdings) Limited/Intervention Board for Agricultural Produce; Tunnel Refineries Limited/Intervention Board for Agricultural Produce -, Slg. 1978, 2037 ff.

    Was die von den Klägerinnen in ihrer Replik vorgebrachte Argumentation angeht, darf jedoch nicht übersehen werden, daß entsprechende Argumente schon in der Rechtssache 103/77 6.

    - Urteil vom 28. Juni 1972 in der Rechtssache 37/71 - Michel Jamet/Kommission -, Slg. 1972, 483, 490.6 - Urteil vom 25. Oktober 1978 in den verbundenen Rechtssachen 103 und 145/77 - Royal Scholten- Honig (Holdings) Limited/Intervention Board for Agricultural Produce; Tunnel Refineries Limited/Intervention Board for Agricultural Produce -, Slg. 1978, 2037 ff.

    Ich habe das schon in meinen Schlußanträgen zu der Rechtssache 103/77 ' zu begründen versucht und sehe auch nach den Auseinandersetzungen in den vorliegenden Sachen keinen Anlaß zur Änderung meines Standpunkts.

    Eher einleuchtend finde ich die These, der zitierte Satzteil sei zu interpretieren im Lichte des Prinzips, das für Abgaben im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik im ersten Teil von Artikel 2 1 - Urteil vom 25. Oktober 1978 in den verbundenen Rechtssachen 103 und 145/77 - Royal Scholten- Honig (Holdings) Limited/Intervention Board for Agricultural Produce; Tunnel Refineries Limited/Intervention Board for Agricultural Produce -, Slg. 1978, 2037 ff.

    Deshalb und weil in der Rechtsprechung nicht nur der enge Zusammenhang zwischen den Märkten von Isoglucose und von Zucker hervorgehoben worden ist (Rechtssachen 103/77' und 138/79 2 ),.

    Letztere - bis jetzt nicht annulliert und offenbar auch nach Anhörung des Parlaments zustande gekommen - verwies ursprünglich für den Zeitraum vom 1. Juli 1980 bis 30. Juni 1981 auf Artikel 9 der Verordnung Nr. 1111/77 und bestimmte für diesen Zeitraum, die Grundquote für jedes Isoglucose erzeugende Unternehmen entspreche derjenigen, die 1 - Urteil vom 25. Oktober 1978 in den verbundenen Rechtssachen 103 und 145/77 - Royal Scholten- Honig (Holdings) Limited/Intervention Board for Agricultural Produce; Tunnel Refineries Limited/Intervention Board for Agricultural Produce -, Slg. 1978, 2037 ff.

  • EuGH, 29.10.1980 - 138/79

    Roquette / Rat

    Durch Vorabentscheidung vom 25. Oktober 1978 in den verbundenen Rechtssachen 103 und 145/77 (Royal Scholten- Honig (Holding) Ltd./Intervention Board for Agricultural Produce; Tunnel Refineries Ltd/Intervention Boardfor Agricultural Produce, Slg. 1978, 2037) erklärte der Gerichtshof die Verordnung Nr. 1111/77 des Rates vom 17. Mai 1977 zur Einführung gemeinsamer Vorschriften für Isoglucose (ABl. L 134, S. 4) insoweit für ungültig, als in ihren Artikeln 8 und 9 eine Produktionsabgabe für Isoglucose in Höhe von 5 RE je 100 kg Trockenstoff für den dem Zuckerwirtschaftsjahr 1977/78 entsprechenden Zeitraum eingeführt worden war.

    6 Durch Urteil vom 25. Oktober 1978 in den verbundenen Rechtssachen 103 und 145/77 (Royal Scholten Honig (Holdings) Ltd./lntervention Board for Agricultural Produce; Tunnel Refineries Ltd/Intervention Boardfor Agricultural Produce, Slg. 1978, 2037) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß die Verordnung Nr. 1111/77 des Rates vom 17. Mai 1977 zur Einführung gemeinsamer Vorschriften für Isoglucose (ABl. L 134, S. 4) insoweit ungültig ist, als in ihren Artikeln 8 und 9 eine Produktionsabgabe für Isoglucose in Höhe von 5 RE je 100 kg Trockenstoff für den dem Zuckerwirtschaftsjahr 1977/78 entsprechenden Zeitraum eingeführt worden war.

  • EuGH, 05.12.1979 - 116/77

    Amylum / Rat und Kommission

    In den von der Kommission in der Rechtssache 103/77 eingereichten Erklärungen ist auf Seite 27 (französische Fassung) von der Vorbereitung eines Berichts über die Wettbewerbsfähigkeit der Isoglucose im Vergleich zu Zucker die Rede.

    Die vergleichende Untersuchung der Produktionskosten von Isoglucose einerseits und von Zucker, flüssigem Zucker und Invertzucker andererseits, von der auf Seite 27 (französische Fassung) der Erklärungen der Kommission in der Rechtssache 103/77 die Rede sei, sei mit der auf Seite 27 (französische Fassung) der Klagebeantwortung der Kommission in der Rechtsache 124/77 erwähnten identisch.

    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 25. Oktober 1978 (verbundene Rechtssachen 103 und 145/77, Royal Scholten-Honig (Holdings) Ltd./Intervention Board for Agricultural Produce und Tunnel Refineries Ltd./Intervention Board for Agricultural Produce - Slg. 1978, 2037) ausgeführt, soweit er diesem Antrag Folge leiste, müsse er dies sowohl in den verbundenen Rechtssachen 116, 124 und 143/77 als auch in den Rechtssachen 103 und 145/77 tun.

    5 In seinem Urteil vom 25. Oktober 1978 (verbundene Rechtssachen 103 und 145/77, Royal Scholten-Honig (Holdings) Limited/Intervention Boardfor Agricultural Produce; Tunnel Refineries Limited/Intervention Boardfor Agricultural Produce - Slg. 1978, 2037) hat der Gerichtshof auf die ihm vom High Court of Justice, Queen's Bench Division, Commercial Court, vorgelegten Fragen für Recht erkannt, daß die Verordnung Nr. 1111/77 insoweit ungültig ist, als in ihren Artikeln 8 und 9 eine Produktionsabgabe für Isoglucose in Höhe von 5 RE je 100 kg Trockenstoff für den dem Zuckerwirtschaftsjahr 1977/78 entsprechenden Zeitraum eingeführt worden ist.

  • EuGH, 05.12.1979 - 143/77

    Koninklijke Scholten-Honig / Rat und Kommission

    In den von der Kommission in der Rechtssache 103/77 eingereichten Erklärungen ist auf Seite 27 (französische Fassung) von der Vorbereitung eines Berichts über die Wettbewerbsfähigkeit der Isoglucose im Vergleich zu Zucker die Rede.

    Die vergleichende Untersuchung der Produktionskosten von Isoglucose einerseits und von Zucker, flüssigem Zucker und Invertzucker andererseits, von der auf Seite 27 (französische Fassung) der Erklärungen der Kommission in der Rechtssache 103/77 die Rede sei, sei mit der auf Seite 27 (französische Fassung) der Klagebeantwortung der Kommission in der Rechtssache 124/77 erwähnten identisch.

    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 25. Oktober 1978 (verbundene Rechtssachen 103 und 145/77, Royal Scholten-Honig (Holdings) Ltd./Intervention Board for Argricultural Produce und Tunnel Refineries Ltd./Intervention Board for Agricultural Produce - Slg. 1978, 2037) ausgeführt, soweit er diesem Antrag Folge leiste, müsse er dies sowohl in den verbundenen Rechtssachen 116, 124 und 143/77 als auch in den Rechtssachen 103 und 145/77 tun.

    5 In seinem Urteil vom 25. Oktober 1978 (verbundene Rechtssachen 103 und 145/77, Royal Scholten-Honig (Holdings) Limited/Intervention Boardfor Agricultural Produce; Tunnel Refineries Limited/Intervention Boardfor Agricultural Produce - Slg. 1978, 2037) hat der Gerichtshof auf die ihm vom High Court of Justice, Queen's Bench Division, Commercial Court, vorgelegten Fragen für Recht erkannt, daß die Verordnung Nr. 1111/77 insoweit ungültig ist, als in ihren Artikeln 8 und 9 eine Produktionsabgabe für Isoglucose in Höhe.

  • EuGH, 10.03.1998 - C-122/95

    DISKRIMINIERUNG VON IMPORTEUREN VON BANANEN AUS BESTIMMTEN LATEINAMERIKANISCHEN

    Zu erörtern ist somit, ob diese Ungleichbehandlung gegen das Verbot des Artikels 40 Absatz 3 Unterabsatz 2 EG-Vertrag verstößt, das nur spezifischer Ausdruck des allgemeinen Gleichheitssatzes ist, der zu den elementaren Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört (siehe insbesondere die Urteile vom 19. Oktober 1977 in den Rechtssachen 117/76 und 16/77, Ruckdeschel und Ströh, Slg. 1977, 1753, Randnr. 7; in den Rechtssachen 124/76 und 20/77, Moulins et Huileries de Pont-à-Mousson und Providence agricole de la Champagne, Slg. 1977, 1795, Randnr. 16; vom 25. Oktober 1978 in der Rechtssache 125/77, Koninklijke Scholten-Honig und De Bijenkonf, Slg. 1978, 1991, Randnr. 26; und 103/77 und 145/77, Royal Scholten-Honig und Tunnel Refineries, Slg. 1978, 2037, Randnr. 26), oder ob sie entsprechend dem Vorbringen namentlich von Rat und Kommission objektiv durch das Erfordernis gerechtfertigt ist, das Wettbewerbsgleichgewicht zwischen diesen Gruppen von Wirtschaftsteilnehmern wiederherzustellen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-390/15

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist der Ausschluss elektronisch

    33 - Vgl. Urteile vom 19. Oktober 1977, Ruckdeschel u. a. (117/76 und 16/77, EU:C:1977:160, Rn. 8), vom 19. Oktober 1977, Moulins et huileries de Pont-à-Mousson und Providence agricole de la Champagne (124/76 und 20/77, EU:C:1977:161, Rn. 18), und vom 25. Oktober 1978, Royal Scholten-Honig und Tunnel Refineries (103/77 und 145/77, EU:C:1978:186, Rn. 28/32).

    65 - Vgl. Urteil vom 25. Oktober 1978, Royal Scholten-Honig und Tunnel Refineries (103/77 und 145/77, EU:C:1978:186, Rn. 81 und 82/83).

  • EuGH, 29.10.1980 - 139/79

    Maizena / Rat

    Durch Vorabentscheidung vom 25. Oktober 1978 in den verbundenen Rechtssachen 103 und 145/77 (Royal Scholten- Honig (Holding) Ltd./Intervention Board for Agricultural Produce; Tunnel Refineries Ltd./Intervention Boardfor Agricultural Produce, Slg. 1978, 2037) erklärte der Gerichtshof die Verordnung Nr. 1111/77 des Rates vom 17. Mai 1977 zur Einführung gemeinsamer Vorschriften für Isoglucose (ABl. L 134, S. 4) insoweit für ungültig, als in ihren Artikeln 8 und 9 eine Produktionsabgabe für Isoglucose in Höhe von 5 RE je 100 kg Trockenstoff für den dem Zuckerwirtschaftsjahr 1977/78 entsprechenden Zeitraum eingeführt worden war.

    6 Durch Urteil vom 25. Oktober 1978 in den verbundenen Rechtssachen 103 und 145/77 (Royal Scholten Honig (Holdings) Ltd/Intervention Board for Agricultural Produce; Tunnel Refineries Ltd/Intervention Boardfor Agricultural Produce, Slg. 1978, 2037) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß die Verordnung Nr. 1111/77 des Rates vom 17. Mai 1977 zur Einführung gemeinsamer Vorschriften für Isoglucose (ABl. L 134, S. 4) insoweit ungültig ist, als in ihren Artikeln 8 und 9 eine Produktionsabgabe für Isoglucose in Höhe von 5 RE je 100 kg Trockenstoff für den dem Zuckerwirtschaftsjahr 1977/78 entsprechenden Zeitraum eingeführt worden war.

  • EuGH, 30.09.1982 - 108/81

    Amylum / Rat

    I - Sachverhalt und Verfahren A - Vorgeschichte äes Rechtsstreits 1. Mit Vorabentscheidungsurteil vom 25. Oktober 1978 in den verbundenen Rechtssachen 103/77 und 145/77 (Royal Scholten-Honig (Holdings) Ltd./Intervention Board for Agricultural Produce; Tunnel Refineries Ltd./Intervention Board for Agricultural Produce, Slg. 1978, 2037) hat der Gerichtshof entschieden, daß die Verordnung Nr. 1111/77 des Rates vom 17. Mai 1977 zur Einführung gemeinsamer Vorschriften für Isoglucose insoweit ungültig war, als in ihren Artikeln 8 und 9 eine Produktionsabgabe für Isoglucose in Höhe von 5 RE je 100 kg Trockenstoff für den dem Zuckerwirtschaftsjahr 1977/78 entsprechenden Zeitraum eingeführt worden war.

    Außerdem ergebe sich aus dem Urteil des Gerichtshofes in den Rechtssachen 103 und 145/77 (Slg. 1978, 2037, Randnummer 54 der Entscheidungsgründe), daß "in Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1110/77 .

  • EuGH, 17.04.1997 - C-138/95

    Campo Ebro Industrial u.a. / Rat

    20 Zur Rüge des Verstosses gegen das Diskriminierungsverbot prüft das Gericht in den Randnummern 83 und 84 zunächst das enge Wettbewerbsverhältnis, das nach der zweiten und der dritten Begründungserwägung der Verordnung Nr. 1785/81 und dem Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1978 in den Rechtssachen 103/77 und 145/77 (Royal Scholten-Honig und Tunnel Refineries, Slg. 1978, 2037) zwischen Isoglukose und Zucker bestehe.

    56 Mit ihrem achten Rechtsmittelgrund machen die Rechtsmittelführerinnen geltend, das Gericht habe das Urteil Royal Scholten-Honig und Tunnel Refineries (a. a. O.) und die gemeinsame Marktorganisation für Zucker nicht berücksichtigt sowie gegen das Diskriminierungsverbot und gegen Artikel 190 des Vertrages verstossen, indem es entschieden habe, daß sich die Rechtsmittelführerinnen in einer anderen Lage als die Zuckererzeuger befunden hätten und anders behandelt werden könnten, da sie nicht der Verpflichtung unterlägen, einen von der Gemeinschaft festgesetzten Mindestpreis für ihre Grundstoffe zu zahlen.

    Seit dem Urteil Royal Scholten-Honig und Tunnel Refineries (a. a. O.) seien Zucker und Isoglukose im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker trotz der unterschiedlichen Kosten der Grundstoffe stets gleichbehandelt worden.

  • EuGH, 10.03.1998 - C-364/95

    T. Port

    Zu erörtern ist somit, ob diese Ungleichbehandlung gegen das Verbot des Artikels40 Absatz 3 Unterabsatz 2 EG-Vertrag verstößt, das nur spezifischer Ausdruck desallgemeinen Gleichheitssatzes ist, der zu den elementaren Grundsätzen desGemeinschaftsrechts gehört (siehe insbesondere die Urteile vom 19. Oktober 1977in den Rechtssachen 117/76 und 16/77, Ruckdeschel und Ströh, Slg. 1977, 1753,Randnr. 7; in den Rechtssachen 124/76 und 20/77, Moulins et Huileries dePont-à-Mousson und Providence agricole de la Champagne, Slg. 1977, 1795,Randnr. 16; vom 25. Oktober 1978 in der Rechtssache 125/77, KoninklijkeScholten-Honig und De Bijenkonf, Slg. 1978, 1991, Randnr. 26; und 103/77 und145/77, Royal Scholten-Honig und Tunnel Refineries, Slg. 1978, 2037, Randnr. 26),oder ob sie entsprechend dem Vorbringen der französischen und der spanischenRegierung sowie von Rat und Kommission objektiv durch das Erfordernisgerechtfertigt ist, das Wettbewerbsgleichgewicht zwischen diesen Gruppen vonWirtschaftsteilnehmern wiederherzustellen.
  • EuGH, 30.09.1982 - 110/81

    Roquette Frères / Rat

  • EuG, 21.02.1995 - T-472/93

    Annäherung der spanischen Zuckerpreise und Zuckerrübenpreise an die gemeinsamen

  • EuGH, 30.09.1982 - 242/81

    Roquette Frères / Rat

  • EuGH, 25.10.1978 - 125/77

    Koninklijke Scholten-Honig NV u.a. / Hoofdproduktschaap voor Akkerbouwprodukten

  • EuG, 29.11.2016 - T-279/11

    T & L Sugars und Sidul Açúcares / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-148/04

    Unicredito Italiano - Nichtigkeit der Entscheidung 2002/581/EG der Kommission vom

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1994 - C-280/93

    Bundesrepublik Deutschland gegen Rat der Europäischen Union. - Bananen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2009 - C-428/07

    Horvath - Art. 5 und Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1997 - C-408/95

    Eurotunnel SA u. a. gegen SeaFrance. - Übergangsregelung für 'Duty-Free-Shops' -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-183/95

    Affish BV gegen Rijksdienst voor de keuring van Vee en Vlees. -

  • BFH, 14.12.1988 - VII R 17/88

    Gewährung einer Produktionserstattung für die zur Herstellung von Isoglukose

  • EuG, 29.11.2016 - T-103/12

    T & L Sugars und Sidul Açúcares / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-305/05

    Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. - Verhinderung der Nutzung

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2009 - C-33/08

    Agrana Zucker - Gemeinsame Agrarpolitik - Gemeinsame Marktorganisation für Zucker

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1990 - 143/88

    Zuckerfabrik Süderdithmarschen AG gegen Hauptzollamt Itzehoe und Zuckerfabrik

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.1996 - C-127/94

    The Queen gegen Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte H. & R.

  • EuGH, 10.03.1998 - C-365/95

    T. Port - Landwirtschaft

  • EuGH, 27.06.1990 - C-18/89

    Maizena / Hauptzollamt Krefeld

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1986 - 279/84

    Walter Rau Lebensmittelwerke und andere gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2003 - C-329/01

    British Sugar

  • EuGH, 30.09.1982 - 114/81

    Tunnel Refineries / Rat

  • EuGH, 19.10.1982 - 179/80

    Roquette Frères / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.1979 - 166/78

    Gouvernement de la Italienische Republik gegen Rat der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1997 - C-26/96

    Rotexchemie International Handels GmbH & Co. gegen Hauptzollamt

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1992 - C-256/90

    Mignini SpA gegen Azienda di Stato per gli interventi sul mercato agricolo

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1984 - 59/83

    SA Biovilac NV gegen Europäische Wirtschaftsgemeinschaft. - Außervertragliche

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VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.06.1977 - I 103/77 (https://dejure.org/1977,16543)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Juni 1977 - I 103/77 (https://dejure.org/1977,16543)
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