Rechtsprechung
AG Bonn, 03.05.2016 - 104 C 101/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Nutzungsausfallschadensersatz, Wiederbeschafftungskosten
- verkehrslexikon.de
Dauer der Nutzungsausfall-Entschädigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessung des Zeitraums des Anspruchs des Eigentümes eines total beschädigten Fahrzeugs auf Nutzungsausfall
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG Bonn verurteilt mit überzeugender Begründung zur Zahlung der Entschädigung für verlängerten Nutzungsausfall mit Urteil vom 3.5.2016 - 104 C 101/15 -.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nutzungsausfallschadensersatz - Wiederbeschaffungskosten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Umfang des Anspruchs auf Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall
- vogel.de (Kurzinformation)
Ersatzfahrzeug muss nicht überregional gesucht werden - Nutzungsausfall bis zur Lieferung eines Neufahrzeugs
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Celle, 24.10.2007 - 14 U 85/07
Voraussetzungen einer Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei der …
Auszug aus AG Bonn, 03.05.2016 - 104 C 101/15
Der Unfallgeschädigte hat dabei die Pflicht, diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach allgemeiner Auffassung nach Treu und Glauben von einem ordentlichen Menschen getroffen werden müssten, um den Schaden von sich abzuwenden oder zu mindern, wobei für einen schuldhaften Verstoß gegen diese Obliegenheiten der Schädiger beweispflichtig ist (OLG München, Urteil vom 27.11.1975 - 24 U 813/75; OLG Celle, Urteil vom 24.10.2007 - 14 U 85/07; LG Duisburg, Urteil vom 06.03.2015 - 2 O 205/12).Dieser normale Wiederbeschaffungszeitraum setzt sich zusammen aus dem Zeitraum bis zur Klärung, ob ein Totalschaden vorliegt, einer (kurzen) Überlegungsfrist sowie der angemessenen Zeit zur Beschaffung eines entsprechenden Fahrzeugs (OLG München, Urteil vom 27.11.1975 - 24 U 813/75; OLG Celle, Urteil vom 24.10.2007 - 14 U 85/07; LG Duisburg, Urteil vom 06.03.2015 - 2 O 205/12).
- OLG München, 27.11.1975 - 24 U 813/75
Neuwagenbestellung; Wirtschaftlicher Totalschaden; Mietfahrzeug; …
Auszug aus AG Bonn, 03.05.2016 - 104 C 101/15
Der Unfallgeschädigte hat dabei die Pflicht, diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach allgemeiner Auffassung nach Treu und Glauben von einem ordentlichen Menschen getroffen werden müssten, um den Schaden von sich abzuwenden oder zu mindern, wobei für einen schuldhaften Verstoß gegen diese Obliegenheiten der Schädiger beweispflichtig ist (OLG München, Urteil vom 27.11.1975 - 24 U 813/75; OLG Celle, Urteil vom 24.10.2007 - 14 U 85/07; LG Duisburg, Urteil vom 06.03.2015 - 2 O 205/12).Dieser normale Wiederbeschaffungszeitraum setzt sich zusammen aus dem Zeitraum bis zur Klärung, ob ein Totalschaden vorliegt, einer (kurzen) Überlegungsfrist sowie der angemessenen Zeit zur Beschaffung eines entsprechenden Fahrzeugs (OLG München, Urteil vom 27.11.1975 - 24 U 813/75; OLG Celle, Urteil vom 24.10.2007 - 14 U 85/07; LG Duisburg, Urteil vom 06.03.2015 - 2 O 205/12).
- LG Duisburg, 06.03.2015 - 2 O 205/12
Ermittlung des Restwerts eines Taxis im Rahmen der Geltendmachung von …
Auszug aus AG Bonn, 03.05.2016 - 104 C 101/15
Der Unfallgeschädigte hat dabei die Pflicht, diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach allgemeiner Auffassung nach Treu und Glauben von einem ordentlichen Menschen getroffen werden müssten, um den Schaden von sich abzuwenden oder zu mindern, wobei für einen schuldhaften Verstoß gegen diese Obliegenheiten der Schädiger beweispflichtig ist (OLG München, Urteil vom 27.11.1975 - 24 U 813/75; OLG Celle, Urteil vom 24.10.2007 - 14 U 85/07; LG Duisburg, Urteil vom 06.03.2015 - 2 O 205/12).Dieser normale Wiederbeschaffungszeitraum setzt sich zusammen aus dem Zeitraum bis zur Klärung, ob ein Totalschaden vorliegt, einer (kurzen) Überlegungsfrist sowie der angemessenen Zeit zur Beschaffung eines entsprechenden Fahrzeugs (OLG München, Urteil vom 27.11.1975 - 24 U 813/75; OLG Celle, Urteil vom 24.10.2007 - 14 U 85/07; LG Duisburg, Urteil vom 06.03.2015 - 2 O 205/12).
- BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62
Ersatz von Nutzungsausfall
Auszug aus AG Bonn, 03.05.2016 - 104 C 101/15
Der Klägerin ist die Nutzung ihres Fahrzeuges unfallbedingt entzogen worden, so dass sie grundsätzlich eine Kompensation für die entgangenen Gebrauchsvorteile verlange kann (vgl. BGHZ 40, 345; 56, 214; 98, 212; BGH NJW 2005, 277). - BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03
Merkantile Wertminderung
Auszug aus AG Bonn, 03.05.2016 - 104 C 101/15
Der Klägerin ist die Nutzung ihres Fahrzeuges unfallbedingt entzogen worden, so dass sie grundsätzlich eine Kompensation für die entgangenen Gebrauchsvorteile verlange kann (vgl. BGHZ 40, 345; 56, 214; 98, 212; BGH NJW 2005, 277). - BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86
Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden
Auszug aus AG Bonn, 03.05.2016 - 104 C 101/15
Der Klägerin ist die Nutzung ihres Fahrzeuges unfallbedingt entzogen worden, so dass sie grundsätzlich eine Kompensation für die entgangenen Gebrauchsvorteile verlange kann (vgl. BGHZ 40, 345; 56, 214; 98, 212; BGH NJW 2005, 277). - BGH, 18.05.1971 - VI ZR 52/70
Umfang und Höhe des Nutzungsausfalls bei einem Kraftfahrzeugschaden
Auszug aus AG Bonn, 03.05.2016 - 104 C 101/15
Der Klägerin ist die Nutzung ihres Fahrzeuges unfallbedingt entzogen worden, so dass sie grundsätzlich eine Kompensation für die entgangenen Gebrauchsvorteile verlange kann (vgl. BGHZ 40, 345; 56, 214; 98, 212; BGH NJW 2005, 277).