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   AG Kerpen, 06.07.2010 - 104 C 477/09, 104 C 477/2009   

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https://dejure.org/2010,28868
AG Kerpen, 06.07.2010 - 104 C 477/09, 104 C 477/2009 (https://dejure.org/2010,28868)
AG Kerpen, Entscheidung vom 06.07.2010 - 104 C 477/09, 104 C 477/2009 (https://dejure.org/2010,28868)
AG Kerpen, Entscheidung vom 06. Juli 2010 - 104 C 477/09, 104 C 477/2009 (https://dejure.org/2010,28868)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • captain-huk.de

    Zu der BGH-Rechtsprechung zur Frage der Stundensätze und der Verweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1
    Fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis eines Unfallgeschädigten im Hinblick auf die Schadensminderungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Verweis auf günstigere Reparaturmöglichkeit - Alter des Fahrzeugs unwichtig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus AG Kerpen, 06.07.2010 - 104 C 477/09
    Es kommt dabei weder auf das Alter des Fahrzeuges noch auf die Frage an, ob dieses bis zum Unfall in markengebundenen Fachwerkstätten gewartet oder gegebenenfalls repariert wurde (gegen BGH, Urteil vom 20.10.2009 - VI ZR 53/09 - sog. "VW-Urteil"; vgl. auch BGH, Urteil vom 23.2.2010 - VI ZR 91/09 -).

    Die Beklagtenvertreter meinen dazu, dass der Kläger nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. das Urteil vom 29.4.2003 - VI ZR 398/02 - [sog. "Porsche-Urteil"] und vom 20.10.2009 - VI ZR 53/09 - [sog. "VW-Urteil"]; vgl. jetzt auch das weitere BGH-Urteil vom 23.2.2010 - VI ZR 91/09 -, mit welchem an der Rechtsprechung festgehalten wurde) gegen die ihm obliegende Schadenminderungspflicht verstoßen würde, wenn er auf der von ihm gewählten Abrechnung bestünde.

    Muss - um im vorliegenden Fall zu verbleiben - dargetan werden, über welches Spezialwerkzeug die (jeweilige) Werkstatt (einschließlich etwaiger Diagnosegeräte etc. pp.) in Bezug auf Fahrzeuge der Marke "Daimler-Chrysler" verfügt? Muss dargetan werden, dass die Werkstatt in Bezug auf den Ausbildungsstand der dort beschäftigten Personen mit einer markengebundenen Fachwerkstatt mithalten kann? Wo liegen nach Auffassung des BGH die Grenzen einer Ausforschung des Beweismittels, welches in aller Regel in der Einholung eines Sachverständigengutachtens liegen wird? Feststehen dürfte jedenfalls, dass der danach zu erbringende Beweis in aller Regel nur durch ein Sachverständigengutachten erbracht werden könnte (vgl. dazu auch Diehl , ZfS 2010, 143 ff. in seiner Anmerkung unter 3. a.E. m.w. Nachw.).

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus AG Kerpen, 06.07.2010 - 104 C 477/09
    Die Beklagtenvertreter meinen dazu, dass der Kläger nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. das Urteil vom 29.4.2003 - VI ZR 398/02 - [sog. "Porsche-Urteil"] und vom 20.10.2009 - VI ZR 53/09 - [sog. "VW-Urteil"]; vgl. jetzt auch das weitere BGH-Urteil vom 23.2.2010 - VI ZR 91/09 -, mit welchem an der Rechtsprechung festgehalten wurde) gegen die ihm obliegende Schadenminderungspflicht verstoßen würde, wenn er auf der von ihm gewählten Abrechnung bestünde.

    Es bleibt vielmehr ihm überlassen, ob und auf welche Weise er sein Fahrzeug tatsächlich instand setzt (vgl. dazu BGH NJW 2005, 1108 [1109]; BGHZ 155, 1 (3) = BGH NJW 2003, 2086 (2087); BGHZ 154, 395 [398] = BGH NJW 2003, 2085 ff.; BGH NJW 1992, 1618 ff.).

    Der Einwand der Beklagten ist im Ergebnis auch nicht anders zu beurteilen, als der Versuch, gegenüber einer fiktiven Abrechnung auf Reparaturkostenbasis mit den Stundenverrechnungssätzen von markengebundenen Fachwerkstätten den Geschädigten auf den Mittelwert der Stundenverrechnungssätze aller Werkstätten einer Region verweisen zu wollen; dies hat der BGH im sogenannten Porsche Urteil als unzulässig und mit der Möglichkeit der fiktiven Abrechnung sowie der Dispositionsbefugnis des Geschädigten nicht vereinbar erklärt (vgl. dazu BGH NJW 2003, 2086 [2087ff.]).

  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus AG Kerpen, 06.07.2010 - 104 C 477/09
    Es kommt dabei weder auf das Alter des Fahrzeuges noch auf die Frage an, ob dieses bis zum Unfall in markengebundenen Fachwerkstätten gewartet oder gegebenenfalls repariert wurde (gegen BGH, Urteil vom 20.10.2009 - VI ZR 53/09 - sog. "VW-Urteil"; vgl. auch BGH, Urteil vom 23.2.2010 - VI ZR 91/09 -).

    Die Beklagtenvertreter meinen dazu, dass der Kläger nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. das Urteil vom 29.4.2003 - VI ZR 398/02 - [sog. "Porsche-Urteil"] und vom 20.10.2009 - VI ZR 53/09 - [sog. "VW-Urteil"]; vgl. jetzt auch das weitere BGH-Urteil vom 23.2.2010 - VI ZR 91/09 -, mit welchem an der Rechtsprechung festgehalten wurde) gegen die ihm obliegende Schadenminderungspflicht verstoßen würde, wenn er auf der von ihm gewählten Abrechnung bestünde.

    Das Gericht hält vielmehr die Rechtsprechung des BGH zu den sog. Stundenverrechnungssätzen, wie sie zuletzt in den Urteilen des BGH vom 20.10.2009 (im folgenden auch "VW-Urteil") und im Urteil vom 23.2.2010 (VI ZR 91/09, zitiert nach juris) zum Ausdruck gekommen ist, für verfehlt.

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus AG Kerpen, 06.07.2010 - 104 C 477/09
    So ist der Geschädigte nämlich in den durch das Wirtschaftlichkeitsgebot und das Verbot der Bereicherung durch Schadensersatz gezogenen Grenzen grundsätzlich frei in der Wahl und in der Verwendung der Mittel zur Schadensbehebung (vgl. dazu BGH NJW 2005, 1108 [1109]; BGHZ 154, 395 [397 ff.] = BGH NJW 2003, 2085; BGH NJW 1989, 3009 = VersR 1989, 1056 ff.).

    Es bleibt vielmehr ihm überlassen, ob und auf welche Weise er sein Fahrzeug tatsächlich instand setzt (vgl. dazu BGH NJW 2005, 1108 [1109]; BGHZ 155, 1 (3) = BGH NJW 2003, 2086 (2087); BGHZ 154, 395 [398] = BGH NJW 2003, 2085 ff.; BGH NJW 1992, 1618 ff.).

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus AG Kerpen, 06.07.2010 - 104 C 477/09
    So ist der Geschädigte nämlich in den durch das Wirtschaftlichkeitsgebot und das Verbot der Bereicherung durch Schadensersatz gezogenen Grenzen grundsätzlich frei in der Wahl und in der Verwendung der Mittel zur Schadensbehebung (vgl. dazu BGH NJW 2005, 1108 [1109]; BGHZ 154, 395 [397 ff.] = BGH NJW 2003, 2085; BGH NJW 1989, 3009 = VersR 1989, 1056 ff.).

    Es bleibt vielmehr ihm überlassen, ob und auf welche Weise er sein Fahrzeug tatsächlich instand setzt (vgl. dazu BGH NJW 2005, 1108 [1109]; BGHZ 155, 1 (3) = BGH NJW 2003, 2086 (2087); BGHZ 154, 395 [398] = BGH NJW 2003, 2085 ff.; BGH NJW 1992, 1618 ff.).

  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus AG Kerpen, 06.07.2010 - 104 C 477/09
    So ist der Geschädigte nämlich in den durch das Wirtschaftlichkeitsgebot und das Verbot der Bereicherung durch Schadensersatz gezogenen Grenzen grundsätzlich frei in der Wahl und in der Verwendung der Mittel zur Schadensbehebung (vgl. dazu BGH NJW 2005, 1108 [1109]; BGHZ 154, 395 [397 ff.] = BGH NJW 2003, 2085; BGH NJW 1989, 3009 = VersR 1989, 1056 ff.).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

    Auszug aus AG Kerpen, 06.07.2010 - 104 C 477/09
    Es bleibt vielmehr ihm überlassen, ob und auf welche Weise er sein Fahrzeug tatsächlich instand setzt (vgl. dazu BGH NJW 2005, 1108 [1109]; BGHZ 155, 1 (3) = BGH NJW 2003, 2086 (2087); BGHZ 154, 395 [398] = BGH NJW 2003, 2085 ff.; BGH NJW 1992, 1618 ff.).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus AG Kerpen, 06.07.2010 - 104 C 477/09
    Er bleibt es auch in dem Spannungsverhältnis, das durch den Interessengegensatz zwischen ihm und dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung besteht (vgl. dazu BGHZ 143, 189 [194]).
  • LG Bochum, 09.09.2005 - 5 S 79/05

    Unfallschadensregulierung - Dauerstreitpunkt "Stundenverrechnungssätze"

    Auszug aus AG Kerpen, 06.07.2010 - 104 C 477/09
    (Dass der Kläger bei einer Abrechnung auf Gutachtenbasis ohne eine Ersatzbeschaffung vom Gesetzgeber schon um die Umsatzsteuer geprellt wird - vgl. § 249 Abs. 2 S. 2 BGB - bleibt dabei ärgerlich genug.) Das Gericht schließt sich dazu ausdrücklich den Erwägungen an, welche bereits das LG Bochum (Urteil vom 5.9.2005 - 5 S 79/05 -, ZfS 2006, 205 ff.) aufgestellt hat.
  • AG Kerpen, 13.12.2011 - 104 C 294/11

    Pflicht eines auf Gutachtenbasis abrechnenden Unfallgeschädigten zur

    Es kommt dabei weder auf das Alter des Fahrzeuges noch auf die Frage an, ob dieses bis zum Unfall in markengebundenen Fachwerkstätten gewartet oder gegebenfalls repariert wurde (gegen BGH, Urteil vom 20.10.2009 - VI ZR 53/09 - sog. "VW-Urteil"; vgl.auch BGH, Urteil vom 23.2.2010 - VI ZR 91/09 - Fortführung von AG Kerpen, 104 C 477/09, Urteil vom 6.7.2010).

    In einem Urteil vom 6.7.2010 (104 C 477/09) hat das Gericht dazu grundlegendere Erwägungen angestellt (die Entscheidung ist auch abrufbar über die Datenbank NRW-E).

    In einem weiteren Verfahren (AG Kerpen 102 C 245/10) wurde die Begründung aus dem Verfahren 104 C 477/09 übernommen und der Klage mit einem Urteil vom 31.1.2011 stattgegeben.

  • LG Köln, 08.11.2010 - 13 S 185/10
    104 C 477/09 Amtsgericht Kerpen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Kerpen vom 06.07.2010 (104 C 477/09) wird zurückgewiesen.

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