Weitere Entscheidung unten: AG Halle/Saale, 19.02.2015

Rechtsprechung
   AG Halle/Saale, 08.09.2015 - 104 C 996/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35560
AG Halle/Saale, 08.09.2015 - 104 C 996/14 (https://dejure.org/2015,35560)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 08.09.2015 - 104 C 996/14 (https://dejure.org/2015,35560)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 08. September 2015 - 104 C 996/14 (https://dejure.org/2015,35560)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rechtspfleger des AG Halle (Saale) wendet beim Kostenfestsetzungsbeschluss vom 08.09.2015 - 104 C 996/14 - trotz entgegenstehender BGH-Rechtsprechung JVEG an.

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   AG Halle/Saale, 19.02.2015 - 104 C 996/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,32514
AG Halle/Saale, 19.02.2015 - 104 C 996/14 (https://dejure.org/2015,32514)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 19.02.2015 - 104 C 996/14 (https://dejure.org/2015,32514)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 19. Februar 2015 - 104 C 996/14 (https://dejure.org/2015,32514)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Amtsrichter des AG Halle an der Saale verurteilt die HUK-COBURG Allg. Vers. AG zur Zahlung der vorgerichtlich rechtswidrig gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 19.2.2015 - 104 C 996/14 - .

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Halle/Saale, 19.02.2015 - 104 C 996/14
    Die (bloße) Überhöhung rechtfertigt eine Kürzung der Sachverständigenkosten grundsätzlich nicht, hinzukommen muss vielmehr, dass der Geschädigte auch in der Lage war, zu erkennen, dass der von ihm ausgewählte Sachverständige Honorarsätze für seine Tätigkeit verlangt, die die in der Branche üblichen Preise deutlich übersteigen (vgl. BGH, VI ZR 225/13 ).

    Soweit sich die Einwendungen der Beklagten gegen die Höhe der geltend gemachten Nebenkosten richten, ist dies unerheblich, da wie ausgeführt das Gericht nicht befugt ist, eine allgemeine Preiskontrolle durchzuführen (vgl. hierzu auch BGH VI ZR 225/13), die Prüfung vielmehr sich darauf beschränken muss, ob ein auffälliges - für den Auftraggeber erkennbares - Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht, was allerdings weder im Bezug auf das Grundhonorar noch im Bezug auf die geltend gemachten Nebenkosten der Fall ist.

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Halle/Saale, 19.02.2015 - 104 C 996/14
    Maßgebend ist, ob sich die Sachverständigenkosten nach den anzuwendenden schadensrechtlichen Gesichtspunkten im Rahmen des zur Wiederherstellung erforderlichen halten (vgl. BGH, NJW 2007, 1450 = DS 2007, 144 m. Anm. Wortmann).
  • LG Saarbrücken, 21.02.2008 - 11 S 130/07
    Auszug aus AG Halle/Saale, 19.02.2015 - 104 C 996/14
    Solange das Honorar eines Sachverständigen nicht krass überhöht ist, so dass das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung für den Geschädigten ohne weiteres leicht erkennbar wäre, kann der Geschädigte vom Schädiger Ersatz der Sachverständigenkosten grundsätzlich in voller Höhe verlangen (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 21.02.2008 - 11 S 130/07 -, zitiert nach juris).
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus AG Halle/Saale, 19.02.2015 - 104 C 996/14
    Nur dann gebietet das schadensrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot, einen zur Verfügung stehenden günstigeren Sachverständigen zu beauftragen (BGH, VI ZR 528/12, aaO Rn. 19 mwN).
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