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   AG Berlin-Schöneberg, 19.10.2016 - 104 C 31/16   

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https://dejure.org/2016,68002
AG Berlin-Schöneberg, 19.10.2016 - 104 C 31/16 (https://dejure.org/2016,68002)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 19.10.2016 - 104 C 31/16 (https://dejure.org/2016,68002)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 19. Oktober 2016 - 104 C 31/16 (https://dejure.org/2016,68002)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 275/08

    Wohnflächenberechnung bei öffentlich-rechtlicher Nutzungsbeschränkung

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 19.10.2016 - 104 C 31/16
    Dies gilt allerdings nicht, wenn und soweit die Parteien ihm im Einzelfall eine abweichende Bedeutung beimessen haben oder eine andere Berechnungsweise ortsüblich ist (vgl. Urteile des BGH vom 22. April 2009 zu VIII ZR 86/08 und vom 16. September 2009 zu VIII ZR 275/08).

    Auf diese Bestimmung kommt es jedoch nicht an, wenn ein anderer Berechnungsmodus ortsüblich ist (vgl. Urteil des BGH vom 16. September 2009 zu VIII ZR 275/08).

  • LG Saarbrücken, 06.03.2015 - 10 S 160/14

    Wohnraummiete: Methode der Wohnflächenberechnung

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 19.10.2016 - 104 C 31/16
    Es ist den Klägern verwehrt, sich auf einen Mangel des Mietobjekts deshalb zu berufen, weil der zwischen ihnen und dem Beklagten bei Abschluss des Mietvertrages einvernehmlich der Berechnung der Wohnfläche zugrunde gelegte Maßstab nicht mit den Bestimmungen der WoFlV übereinstimmt (vgl. Urteil des LG Saarbrücken vom 6. März 2015 zu 10 S 160/14).
  • BGH, 22.04.2009 - VIII ZR 86/08

    Wohnflächenberechnung unter anteiliger Einbeziehung von Dachterrassenflächen

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 19.10.2016 - 104 C 31/16
    Dies gilt allerdings nicht, wenn und soweit die Parteien ihm im Einzelfall eine abweichende Bedeutung beimessen haben oder eine andere Berechnungsweise ortsüblich ist (vgl. Urteile des BGH vom 22. April 2009 zu VIII ZR 86/08 und vom 16. September 2009 zu VIII ZR 275/08).
  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 39/09

    Berücksichtigung der Fläche des zu Wohnzwecken mitvermieteten Galeriegeschosses

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 19.10.2016 - 104 C 31/16
    Sind die Parteien somit bei Abschluss des Mietvertrages darüber einig gewesen, dass auch der beheizte Raum im Keller zu Wohnzwecken vermietet ist, ist seine Fläche bei der Wohnflächenermittlung unabhängig davon mit einzurechnen, ob er nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften als Wohnraum anzusehen ist (vgl. Urteile des BGH vom 16. Dezember 2009 zu VIII ZR 39/09 und des LG Berlin vom 1. Juli 2011 zu 63 S 66/10).
  • LG Berlin, 19.07.2011 - 65 S 130/10
    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 19.10.2016 - 104 C 31/16
    In Berlin ist nach den Ermittlungen der Zivilkammer 65 des Landgerichts Berlin die Anrechnung der Fläche von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen mit dem halben Wert - unabhängig vom im Einzelfall ohnehin objektiv schwer zu bestimmenden Nutzwert - auch im November 2008 noch üblich gewesen (vgl. Urteil des LG Berlin vom 19. Juli 2011 zu 65 S 130/10).
  • LG Berlin, 01.07.2011 - 63 S 66/10

    Vom Zuschnitt zum Wohnen geeignete Räume sind trotz Nichterfüllung der

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 19.10.2016 - 104 C 31/16
    Sind die Parteien somit bei Abschluss des Mietvertrages darüber einig gewesen, dass auch der beheizte Raum im Keller zu Wohnzwecken vermietet ist, ist seine Fläche bei der Wohnflächenermittlung unabhängig davon mit einzurechnen, ob er nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften als Wohnraum anzusehen ist (vgl. Urteile des BGH vom 16. Dezember 2009 zu VIII ZR 39/09 und des LG Berlin vom 1. Juli 2011 zu 63 S 66/10).
  • LG Koblenz, 01.04.2010 - 14 S 14/09

    Zu den Mietminderungen bei Mängeln und Wohnflächenabweichungen

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 19.10.2016 - 104 C 31/16
    a) Der nicht eindeutig definierte Begriff der Wohnfläche ist - auch im Bereich des freifinanzierten Wohnraums und auch bei vermieteten Einfamilienhäusern (vgl. Urteil des LG Koblenz vom 1. April 2010 zu 14 S 14/09) - in der Regel so auszulegen, dass es sich um die nach den jeweils geltenden einschlägigen Vorschriften für den preisgebundenen Wohnungsbau im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages, d.h. nach §§ 42 bis 44 II. BV bzw. - bei einem Vertragsabschluss nach dem 31. Dezember 2003 - nach §§ 2 bis 4 Wohnflächenverordnung, berechnete Wohnfläche handelt.
  • KG, 26.11.1999 - 18 U 6271/98

    Minderung und Schadensersatz wegen Mindergröße einer verkauften Wohnung

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 19.10.2016 - 104 C 31/16
    So wird der Begriff der Wohnfläche im Allgemeinen auch in Berlin verstanden (vgl. KG Urteil vom 26. November 1999 zu 18 U 6271/98).
  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 280/14

    Verzugsschadensersatz: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten für Mahnschreiben

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 19.10.2016 - 104 C 31/16
    Die Kläger durften hoffen, dass sich der Beklagte hierdurch überzeugen lassen würde und ein Rechtsstreit vermieden werden könnte (vgl. auch Urteil des BGH vom 17. September 2015 zu IX ZR 280/14).
  • LG Berlin, 04.07.2017 - 63 S 289/16

    Gehört ein beheizter Keller zur Wohnfläche?

    Die Berufung der Kläger gegen das am 19. Oktober 2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Schöneberg - 104 C 31/16 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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