Rechtsprechung
AG Berlin-Mitte, 04.11.2004 - 105 C 3123/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,7185) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistungspflicht eines Vollkaskoversicherers im Falle einer grob fahrlässigen Herbeiführung eines Unfalls; Durchfahren einer Doppelkurve mit erhöhter Geschwindigkeit und gleichzeitigem Telefonieren mit dem Handy in einer Hand als grobe Fahrlässigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Leistungsfreiheit in der Vollkaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit, wenn bei einem Unfall das Handy benutzt wurde
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Finger weg vom Handy!
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Unfall wegen Handybenutzung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Autounfall mit Handy am Ohr - Kaskoversicherung muss für den Schaden nicht aufkommen
- fahrschule-online.de (Leitsatz)
Kein Versicherungsschutz wegen Handynutzung
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Kein Versicherungsschutz wegen Handynutzung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Unfall wegen Handybenutzung: Fahrer verliert Versicherungsschutz - Vollkaskoversicherung muss nicht zahlen
Papierfundstellen
- NJW 2005, 442
- NZV 2005, 157