Rechtsprechung
OLG München, 20.09.2005 - 33 Wx 104/05, 33 Wx 105/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen die Prozesskostenhilfe ablehnende Entscheidung des Oberlandesgerichts ; Verfahren der weiteren Beschwerde in Betreuungssachen und Unterbringungssachen; Erfordernis der Erfolgsaussicht der Rechtssache
- Judicialis
FGG § 14; ; FGG § 27; ; ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 14 § 27; ZPO § 114 § 127 Abs. 2 Satz 2
Kein Rechtsmittel gegen ablehnende Prozesskostenhilfeentscheidung im Verfahren der weiteren Beschwerde in Betreuungs- und Unterbringungssachen - Prozesskostenhilfe nur bei hinreichender Erfolgsaussichten des Rechtsmittels - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Augsburg - XVII 63/05
- LG Augsburg, 25.07.2005 - 5 T 915/05
- LG Augsburg, 25.07.2005 - 5 T 916/05
- OLG München, 20.09.2005 - 33 Wx 104/05, 33 Wx 105/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 279
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LG Karlsruhe, 14.12.1998 - 11 T 557/98
Auszug aus OLG München, 20.09.2005 - 33 Wx 104/05
Anders als u.U. in erster Instanz kann die Erfolgsaussicht im Rechtsmittelverfahren unschwer anhand des Vergleichs zwischen der angegriffenen Entscheidung und dem Ziel des Rechtsmittels festgestellt werden, so dass insoweit kein Grund für eine Modifizierung des Begriffs der Erfolgsaussicht besteht (…vgl. zur Problematik für die erste Instanz Keidel/Zimmermann FGG 15. Aufl. § 14 Rn. 9a; LG Karlsruhe FamRZ 1999, 1091/1092;… Knittel, BtG, § 67 FGG Rn. 19;… Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 67 FGG Rn.19). - BGH, 23.02.2005 - XII ZB 1/03
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozeßkostenhilfe …
Auszug aus OLG München, 20.09.2005 - 33 Wx 104/05
Dies hat der BGH (FamRZ 2005, 790 = MDR 2005, 823/824) für einstweilige Unterhaltsanordnungen gemäß § 620 Nr. 4, § 644 ZPO entschieden.
- OLG München, 20.09.2005 - 33 Wx 105/05
Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen die Prozesskostenhilfe ablehnende …
33 Wx 104/05 33 Wx 105/05.
Rechtsprechung
FG Nürnberg, 03.05.2006 - V 105/05 |
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 03.05.2006 - V 105/05
- BFH, 06.02.2007 - X B 97/06
Wird zitiert von ...
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2006 - 3 K 384/05
Möglichkeit der Steuerbarkeit von Versicherungsentschädigungen; Beurteilung einer …
Dem Gericht lagen zwei Bänder Betriebsprüfungsberichtsakten betreffend den Kläger und je ein Band Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer-, Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnungsakte betreffend den Kläger, zwei Bänder Betriebsprüfungsberichtsakten betreffend die Klägerin, ein Band Bilanz- und Verlustrechnungsakte betreffend die Klägerin, und je ein Band Einkommensteuer- und Rechtsbehelfsakten betreffend die Kläger, sowie die Verfahrensakten 3 V 104/05, 3 V 105/05, 2 K 385/05 und 3 K 386/05 vor.
Rechtsprechung
FG Hamburg, 27.07.2005 - I 105/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
FGO § 102 § 142; AO § 91 Abs. 1; ZPO § 114
Keine Akteneinsicht, wenn diese nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit einem steuerlichen Verfahren begehrt wird - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Akteneinsicht, wenn diese nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit einem steuerlichen Verfahren begehrt wird
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch auf Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren; Gerichtliche Überprüfung einer behördlichen Ermessensentscheidung
- FG Hamburg (Leitsatz)
Kindergeldrecht: Keine Akteneinsicht, wenn diese nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit einem steuerlichen Verfahren begehrt wird
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 28.05.2003 - VII B 119/01
Fehlender Anspruch auf Akteneinsicht im außergerichtlichen Besteuerungsverfahren
Auszug aus FG Hamburg, 27.07.2005 - I 105/05
Eine gerichtliche Überprüfung ist nur in den durch § 102 FGO gezogenen Grenzen zulässig, d.h. lediglich dahin, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind und von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (siehe dazu z.B. BFH 8.6.1995, IX B 168/94, BFH NV 1996, 64 m.w.N.; 28.5.2003, VII B 119/01 m.w.N., DStRE 2004, 112).Der Anspruch des Einsichtsuchenden auf fehlerfreie Ermessensentscheidung wird als gewahrt angesehen, wenn die Behörde im Rahmen einer Interessenabwägung dessen Belange und die der Behörde gegeneinander abgewogen hat (siehe z.B. BFH 28.5.2003, VII B 119/01 a.a.O.).
- BFH, 08.06.1995 - IX B 168/94
Anspruch des Steuerpflichtigen auf Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren
Auszug aus FG Hamburg, 27.07.2005 - I 105/05
Das ist anzunehmen, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (z.B. BFH 8.7.1965, IX B 168/94 m.w.N., BFH/NV 1996, 64 f).Eine gerichtliche Überprüfung ist nur in den durch § 102 FGO gezogenen Grenzen zulässig, d.h. lediglich dahin, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind und von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (siehe dazu z.B. BFH 8.6.1995, IX B 168/94, BFH NV 1996, 64 m.w.N.; 28.5.2003, VII B 119/01 m.w.N., DStRE 2004, 112).