Rechtsprechung
AG Aachen, 05.07.2016 - 106 C 11/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung von Mietwagenkosten aufgrund Schadensschätzung i.R.e. Verkehrsunfalls
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Schätzung nach Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer (OLG Köln) -> Abzug i.H.v. 5 % für Eigenersparnis... | EE Eigenersparnis-Abzug; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Gutachten; Winterreifen; Mittelwert Fraunhofer-Schwacke
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Verkehrsunfall: Sachverständigengutachten ist ausreichender Beweis für Schadenshöhe
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Verkehrsunfall: Geschädigter muss nicht den günstigsten Sachverständigen suchen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bei der Berechnung der verkehrsunfallbedingten Mietwagenkosten sind unter Umständen auch Winterreifen zu berücksichtigen
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11
Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus AG Aachen, 05.07.2016 - 106 C 11/16
Nach den vorgenannten Entscheidungen wird im Rahmen der Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO der ortsübliche Normaltarif grundsätzlich anhand des arithmetischen Mittels zwischen den Bruttopreisen der jeweils aktuellen Schwacke-Liste und der Liste des Fraunhofer Instituts im Postleitzahlenbezirk des Anmietortes, also der Postleitzahlenbezirk des Vermieters, ermittelt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 30.07.2013, 15 U 212/12 sowie OLG Köln, Urteil vom 01.08.2013, 15 U 9/12; siehe auch: OLG Celle, Urteil vom 29.02.2012, 14 U 49/11 - jeweils zitiert nach Juris). - OLG Köln, 01.08.2013 - 15 U 9/12
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus AG Aachen, 05.07.2016 - 106 C 11/16
Nach den vorgenannten Entscheidungen wird im Rahmen der Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO der ortsübliche Normaltarif grundsätzlich anhand des arithmetischen Mittels zwischen den Bruttopreisen der jeweils aktuellen Schwacke-Liste und der Liste des Fraunhofer Instituts im Postleitzahlenbezirk des Anmietortes, also der Postleitzahlenbezirk des Vermieters, ermittelt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 30.07.2013, 15 U 212/12 sowie OLG Köln, Urteil vom 01.08.2013, 15 U 9/12; siehe auch: OLG Celle, Urteil vom 29.02.2012, 14 U 49/11 - jeweils zitiert nach Juris). - OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 212/12
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Aachen, 05.07.2016 - 106 C 11/16
Nach den vorgenannten Entscheidungen wird im Rahmen der Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO der ortsübliche Normaltarif grundsätzlich anhand des arithmetischen Mittels zwischen den Bruttopreisen der jeweils aktuellen Schwacke-Liste und der Liste des Fraunhofer Instituts im Postleitzahlenbezirk des Anmietortes, also der Postleitzahlenbezirk des Vermieters, ermittelt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 30.07.2013, 15 U 212/12 sowie OLG Köln, Urteil vom 01.08.2013, 15 U 9/12; siehe auch: OLG Celle, Urteil vom 29.02.2012, 14 U 49/11 - jeweils zitiert nach Juris). - BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Aachen, 05.07.2016 - 106 C 11/16
Nur wenn der Geschädigte erkennen kann, dass der von ihm ausgewählte Sachverständige Honorarsätze für seine Tätigkeit verlangt, die die in der Branche üblichen Preise deutlich übersteigen, gebietet das schadensrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot, einen zur Verfügung stehenden günstigeren Sachverständigen zu beauftragen (BGH, Urteil vom 11.02.2014, VI ZR 225/13, Rdnr. 7 ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen - zitiert nach Juris).
- AG Nordenham, 17.11.2017 - 3 C 161/17 Hier bildet die tatsächliche Rechnungshöhe ein wesentliches Indiz 1ür die Bestimmung des z.ur Herstellung "erforderlichen" Betrages im Sinne von S 24el Abs. 2 lS, 1 BGB (AG Aachen, lJrteil vom 05, Juli 2016 - 106 C 11/16 -, Rn. 32 - zitiert naoh juris).
- AG Nordenham, 12.11.2018 - 3 C 48/18
Unfallregulierung, Reparaturkosten, Abschleppkosten
Hier bildet die tatsächliche Rechnungshöhe ein wesentliches Indiz für die Bestimmung des "erforderlichen" Betrages im Sinne von § 249 Abs. 2 S. 1 BGB (AG Aachen, Urteil vom 05. Juli 2016 - 106 C 11/16 -, Rn. 32 - zitiert nach juris).