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   EuGH, 15.09.1982 - 106/81   

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EuGH, 15.09.1982 - 106/81 (https://dejure.org/1982,520)
EuGH, Entscheidung vom 15.09.1982 - 106/81 (https://dejure.org/1982,520)
EuGH, Entscheidung vom 15. September 1982 - 106/81 (https://dejure.org/1982,520)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Kind / EEC

    1 . AUSSERVERTRAGLICHE HAFTUNG - VORAUSSETZUNGEN - RECHTSETZUNGSAKT , DER WIRTSCHAFTSPOLITISCHE ENTSCHEIDUNGEN VORAUSSETZT - HINREICHEND QUALIFIZIERTE VERLETZUNG EINER HÖHERRANGIGEN RECHTSNORM

  • EU-Kommission

    Kind / EEC

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Marktorganisation für Schaffleisch und Ziegenfleisch; Schadensersatzklage einer Versandschlachterei gegen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft aus außervertraglicher Haftung; Rechtmäßigkeit der Erhebung einer variablen Ausfuhrabgabe; Anforderungen an die ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. AUSSERVERTRAGLICHE HAFTUNG - VORAUSSETZUNGEN - RECHTSETZUNGSAKT , DER WIRTSCHAFTSPOLITISCHE ENTSCHEIDUNGEN VORAUSSETZT - HINREICHEND QUALIFIZIERTE VERLETZUNG EINER HÖHERRANGIGEN RECHTSNORM

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Schadensersatzklage aus außervertraglicher Haftung - Gemeinsame Marktorganisation für Schaf- und Ziegenfleisch - "claw-back"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 25.09.1979 - 232/78

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 15.09.1982 - 106/81
    Angesichts der unterschiedlichen Marktordnungen für Schaffleisch in den drei wichtigsten betroffenen Mitgliedstaaten, deren Auswirkungen auf den freien Warenverkehr in der Gemeinschaft der Gerichtshof in seinem Urteil vom 25. September 1979 in der Rechtssache 232/78 (Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Französische Republik, Slg. 1979, 2729) mißbilligt hatten, wurde daher die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Schaf- und Ziegenfleisch auf Gemeinschaftsebene erforderlich.

    In seinem Urteil vom 25. September 1979 in der Rechtssache 232/78 (Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Französische Republik, Slg. 1979, 2729) habe der Gerichtshof sogar ausdrücklich hervorgehoben, daß Sondermaßnahmen zur Organisation des Marktes für Schaffleisch ,,die volle Wirksamkeit der Bestimmungen des Vertrages über die Beseitigung der Hemmnisse für den innergemeinschaftlichen Handel" nicht mehr beeinträchtigen dürften (Randnr. 7 der Entscheidungsgründe).

    In dem Urteil vom 25. September 1979 in der Rechtssache 232/78 (Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Französische Republik, Slg. 1979, 2729) habe der Gerichtshof im übrigen die Rechtswidrigkeit dieser Abschottung des französischen Marktes festgestellt und ihre negativen Folgen für die Festlegung der britischen Preise bestätigt.

  • EuGH, 25.05.1978 - 83/76

    HNL / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.09.1982 - 106/81
    Dieser Preis sei jedoch vom Rat mit Rücksicht auf die speziellen Besonderheiten des britischen Schaffleischmarktes im Rahmen des weiten Ermessens festgesetzt worden, das ihm der Gerichtshof für die Durchführung der gemeinsamen Agrarpolitik eingeräumt habe und dessen eventuell schädliche Auswirkungen auf die Einzelnen keine Haftung der Gemeinschaft begründen könnten (Urteil vom 25. Mai 1978, verbundene Rechtssachen 83 und 94/76, 4, 15 und 40/77, Bayerische HNL Vermehrungsbetriebe GmbH & Co. KG und andere/Rat und Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1978, 1209).

    Überdies könne diese Klage nicht zur Zahlung von Schadensersatz führen, da die Klägerin weder den Beweis dafür erbracht habe, daß der ihr entstandene Schaden die vernünftigen Grenzen überschreite, innerhalb deren die einzelnen gewisse schädliche Auswirkungen selbst ungültiger Gemeinschaftsverordnungen auf ihre Wirtschaftsinteressen ohne Anspruch auf Entschädigung hinzunehmen hätten, und daher unverhältnismäßig sei, noch daß diese UnVerhältnismäßigkeit dem allgemeinen Interesse und nicht lediglich ihren Einzelinteressen schade, wie dies nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 5.12.1979 in den verbundenen Rechtssachen 116 und 124/77, G. R. Amylum NV und Tunnel Refineries Limited/Rat und Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1979, 3497, und vom 25.5. 1978 in den verbundenen Rechtssachen 83 und 94/76, 4, 15 und 40/77, Bayerische HNL Vermehrungsbetriebe GmbH & Co. KG und andere/Rat und Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1978, 1209, sowie verbundene Rechtssachen 63 bis 69/72, a.a.O.) erforderlich sei.

  • EuGH, 05.12.1979 - 116/77

    Amylum / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.09.1982 - 106/81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes (insbesondere nach dem Urteil vom 5. Dezember 1979 in den verbundenen Rechtssachen 116 und 124/77, G. R. Amylum NV und Tunnel Refineries Limited/Rat und Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1979, 3497) sei die Erbringung dieses Nachweises jedoch die Voraussetzung für den Erfolg einer Schadensersatzklage, die auf fehlerhafte legislative Maßnahmen gestützt werde.

    Überdies könne diese Klage nicht zur Zahlung von Schadensersatz führen, da die Klägerin weder den Beweis dafür erbracht habe, daß der ihr entstandene Schaden die vernünftigen Grenzen überschreite, innerhalb deren die einzelnen gewisse schädliche Auswirkungen selbst ungültiger Gemeinschaftsverordnungen auf ihre Wirtschaftsinteressen ohne Anspruch auf Entschädigung hinzunehmen hätten, und daher unverhältnismäßig sei, noch daß diese UnVerhältnismäßigkeit dem allgemeinen Interesse und nicht lediglich ihren Einzelinteressen schade, wie dies nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 5.12.1979 in den verbundenen Rechtssachen 116 und 124/77, G. R. Amylum NV und Tunnel Refineries Limited/Rat und Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1979, 3497, und vom 25.5. 1978 in den verbundenen Rechtssachen 83 und 94/76, 4, 15 und 40/77, Bayerische HNL Vermehrungsbetriebe GmbH & Co. KG und andere/Rat und Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1978, 1209, sowie verbundene Rechtssachen 63 bis 69/72, a.a.O.) erforderlich sei.

  • EuGH, 13.11.1973 - 63/72

    Werhahn Hansamuehle u.a. / Rat

    Auszug aus EuGH, 15.09.1982 - 106/81
    Dies habe zu einem Rückgang der traditionellen geschäftlichen Beziehungen einiger Händler, darunter der Klägerin, geführt; weder das Gemeinschaftsrecht noch die Rechtsprechung des Gerichtshofes verpflichteten jedoch die Organe der Gemeinschaften dazu, bei der Erarbeitung oder Durchführung einer gemeinsamen Agrarpolitik die Erhaltung traditioneller, unter früheren Marktbedingungen vor Inkrafttreten des gemeinsamen Systems aufgebauter Handelsbeziehungen zu gewährleisten (Urteile vom 13.11.1973 in den verbundenen Rechtssachen 63 bis 69/72, Wilhelm Werhahn Hansamühle und andere/Rat der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1973, 1229, und vom 2.6.1976 in den verbundenen Rechtssachen 56 bis 60/74, Kurt Kampffmeyer Mühlenvereinigung KG und andere/ Kommission und Rat der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1976, 711).

    Aber auch wenn Artikel 39 EWG-Vertrag insbesondere die Stabilisierung der Märkte als Ziel der gemeinsamen Agrarpolitik bezeichnet, so besagt dieser Begriff nicht, wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 13. November 1973 in den verbundenen Rechtssachen 63 bis 69/72 (Wilhelm Werhahn Hansamühle und andere, Slg. 1973, 1229) festgestellt hat, daß unter früheren Marktbedingungen erlangte Stellungen unter allen Umständen erhalten bleiben müssen.

  • EuGH, 21.02.1979 - 138/78

    Stölting / Hauptzollamt Frankfurt-Jonas

    Auszug aus EuGH, 15.09.1982 - 106/81
    Der Gerichtshof habe im übrigen ein derartiges schrittweises Vorgehen bei der Einführung einer gemeinsamen Politik gebilligt, wie die Urteile vom 5. Juli 1977 in der Rechtssache 114/76 (Bela-Mühle Josef Bergmann KG, Slg. 1977, 1211), vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 153/73 (Holtz & Willemsen GmbH/Rat und Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1974, 675) und vom 21. Februar 1979 in der Rechtssache 138/78.

    (Hans-Markus Stölting, Slg. 1979, 713) zeigten; er habe es für zulässig erachtet, die verschiedenen Einzelregelungen einer gemeinsamen Marktorganisation - wie die Maßnahmen zur Marktstabilisierung - nach Maßgabe objektiver Kriterien vorübergehend unterschiedlich auszugestalten und räumlich zu beschränken (Rechtssache 153/73, a.a.O.).

  • EuGH, 02.07.1974 - 153/73

    Holz & Willemsen GmbH / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.09.1982 - 106/81
    Der Gerichtshof habe im übrigen ein derartiges schrittweises Vorgehen bei der Einführung einer gemeinsamen Politik gebilligt, wie die Urteile vom 5. Juli 1977 in der Rechtssache 114/76 (Bela-Mühle Josef Bergmann KG, Slg. 1977, 1211), vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 153/73 (Holtz & Willemsen GmbH/Rat und Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1974, 675) und vom 21. Februar 1979 in der Rechtssache 138/78.

    (Hans-Markus Stölting, Slg. 1979, 713) zeigten; er habe es für zulässig erachtet, die verschiedenen Einzelregelungen einer gemeinsamen Marktorganisation - wie die Maßnahmen zur Marktstabilisierung - nach Maßgabe objektiver Kriterien vorübergehend unterschiedlich auszugestalten und räumlich zu beschränken (Rechtssache 153/73, a.a.O.).

  • EuGH, 02.06.1976 - 56/74

    Kampffmeyer / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.09.1982 - 106/81
    Die Klägerin trägt schließlich vor, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie insbesondere in den Urteilen vom 2. März 1977 in der Rechtssache 44/76 (Milch-, Fett- und Eier-Kontor GmbH/ Rat und Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1977, 393) und vom 2. Juni 1976 in den verbundenen Rechtssachen 56 bis 60/74 (K. Kampffmeyer Mühlenvereinigung KG und andere/Kommission und Rat der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1976, 711) zum Ausdruck komme, erlaube Artikel 215 Absatz 2 es dem Gerichtshof, nicht nur den entstandenen Schaden, sondern auch den zukünftigen Schaden festzustellen, wenn das rechtswidrige Verhalten der Organe andauern sollte.

    Dies habe zu einem Rückgang der traditionellen geschäftlichen Beziehungen einiger Händler, darunter der Klägerin, geführt; weder das Gemeinschaftsrecht noch die Rechtsprechung des Gerichtshofes verpflichteten jedoch die Organe der Gemeinschaften dazu, bei der Erarbeitung oder Durchführung einer gemeinsamen Agrarpolitik die Erhaltung traditioneller, unter früheren Marktbedingungen vor Inkrafttreten des gemeinsamen Systems aufgebauter Handelsbeziehungen zu gewährleisten (Urteile vom 13.11.1973 in den verbundenen Rechtssachen 63 bis 69/72, Wilhelm Werhahn Hansamühle und andere/Rat der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1973, 1229, und vom 2.6.1976 in den verbundenen Rechtssachen 56 bis 60/74, Kurt Kampffmeyer Mühlenvereinigung KG und andere/ Kommission und Rat der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1976, 711).

  • EuGH, 05.07.1977 - 114/76

    Bela Mühle / Grows Farm

    Auszug aus EuGH, 15.09.1982 - 106/81
    In der Rechtsprechung des Gerichtshofes gebe es zahlreiche Beispiele für Fälle, in denen dem Gerichtshof ein Vorabentscheidungsersuchen von einem Zivilgericht vorgelegt worden sei, bei dem ein Rechtsstreit über den Kaufpreis einer Ware anhängig gewesen sei (vgl. das Urteil vom 5.7. 1977 in der Rechtssache 114/76, Bela-Mühle Josef Bergmann KG, Slg. 1977, 1211).

    Der Gerichtshof habe im übrigen ein derartiges schrittweises Vorgehen bei der Einführung einer gemeinsamen Politik gebilligt, wie die Urteile vom 5. Juli 1977 in der Rechtssache 114/76 (Bela-Mühle Josef Bergmann KG, Slg. 1977, 1211), vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 153/73 (Holtz & Willemsen GmbH/Rat und Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1974, 675) und vom 21. Februar 1979 in der Rechtssache 138/78.

  • EuGH, 04.10.1979 - 238/78

    Ireks-Arkady / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.09.1982 - 106/81
    Aus den Urteilen des Gerichshofes in den bereits erwähnten verbundenen Rechtssachen 63 bis 69/72 und 56 bis 60/74 sowie aus dem Urteil vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78 (Ireks-Arkady GmbH/Rat und Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1979, 2955) folge jedoch, daß ein Wirtschaftsteilnehmer den Gerichtshof nicht unter dem Deckmantel eines Antrags auf Ungültigerklärung einer Gemeinschaftsregelung anrufen könne, um die Aufrechterhaltung einer erworbenen Stellung zu erreichen, die für ihn wirtschaftlich vorteilhaft, dem allgemeinen Interesse jedoch abträglich sei.
  • EuGH, 13.06.1978 - 139/77

    Denkavit / Finanzamt Warendorf

    Auszug aus EuGH, 15.09.1982 - 106/81
    22 Was ferner die Rüge einer angeblichen Diskriminierung angeht, so ist daran zu erinnern, daß, wie sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juni 1978 in der Rechtssache 139/77 (Denkavit, Slg. 1978, 1317) ergibt, eine unterschiedliche Behandlung nur dann als durch Artikel 40 Absatz 3 EWG- Vertrag verbotene Diskriminierung anzusehen ist, wenn sie sich als willkürlich darstellt oder wenn sie, wie es in anderen Urteilen heißt, nicht hinreichend gerechtfertigt und nicht auf objektive Gründe gestützt ist.
  • EuGH, 04.03.1980 - 49/79

    Pool / Rat

  • EuGH, 02.03.1977 - 44/76

    Eier-Kontor / Rat und Kommission

  • EuGH, 12.07.1979 - 166/78

    Italien / Rat

  • BGH, 12.06.2001 - X ZR 150/99

    Vertrauensschutz bei Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften sind die nationalen Gerichte gehalten, auch vor einer solchen Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in Vorschriften des nationalen Rechts - gleich, ob sie vor oder nach der Richtlinie ergangen sind - bei ihrer Auslegung jedenfalls dann, wenn die Richtlinie unbedingt und hinreichend bestimmt ist (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 14.07.1994 - Rs C-91/92, NJW 1994, 2473 = EuZW 1994, 498), sich soweit wie möglich an Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten, so daß das mit dieser verfolgte Ziel in größtmöglichem Umfang erreicht wird (vgl. EuGH, Urt. v. 27.06.2000 - verbundene Rechtssachen Rs C-240/98 bis C-244/98, EuZW 2000, 506; s.a. EuGH, Urt. v. 13.11.1990 - Rs C-106/81, Slg. 1990, S. 1-4135 u. Urt. v. 17.09.1997 - Rs C-54/96, NJW 1997, 3365).
  • EuGH, 16.12.2008 - C-127/07

    DIE RICHTLINIE ÜBER EIN SYSTEM FÜR DEN HANDEL MIT

    Selbst wenn der Gemeinschaftsgesetzgeber über eine solche Befugnis verfügt, ist er jedoch verpflichtet, seine Entscheidung auf Kriterien zu stützen, die objektiv sind und in angemessenem Verhältnis zu dem mit der in Rede stehenden Regelung verfolgten Ziel stehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. September 1982, Kind/EWG, 106/81, Slg. 1982, 2885, Randnrn. 22 und 23, sowie Sermide, Randnr. 28), und dabei alle sachlichen Umstände sowie die zum Zeitpunkt des Erlasses der in Rede stehenden Maßnahme verfügbaren technischen und wissenschaftlichen Daten zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juli 1998, Safety Hi-Tech, C-284/95, Slg. 1998, I-4301, Randnr. 51).
  • EuGH, 06.10.2020 - C-134/19

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts, mit dem die Klage der Bank

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen des Rechtsschutzsystems die Begründung von Rechtsakten mit allgemeiner Geltung die Funktion hat, dem Gerichtshof die Ausübung seiner Rechtmäßigkeitskontrolle nach Art. 263 AEUV zugunsten der Einzelnen, denen der AEU-Vertrag eine solche Klage eröffnet, zu ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. September 1982, Kind/EWG, 106/81, EU:C:1982:291, Rn. 14).

    Dagegen sind etwaige Mängel der Begründung eines Rechtsakts mit allgemeiner Geltung für sich genommen nicht geeignet, die Haftung der Union auszulösen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. September 1982, Kind/EWG, 106/81, EU:C:1982:291, Rn. 14, und vom 30. September 2003, Eurocoton u. a./Rat, C-76/01 P, EU:C:2003:511, Rn. 98).

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   RG, 23.02.1881 - 106/81   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Gehört zum Thatbestande des in §. 167 St.G.B.'s bedrohten Vergehens der Verhinderung oder Störung des Gottesdienstes, daß die störende Handlung in der Kirche vorgenommen wird?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 3, 397
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   Generalanwalt beim EuGH, 09.06.1982 - 106/81   

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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Julius Kind KG gegen Europäische Wirtschaftsgemeinschaft.

    Schadensersatzklage aus außervertraglicher Haftung - Gemeinsame Marktorganisation für Schaf- und Ziegenfleisch - "claw-back"

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 12.07.1979 - 166/78

    Italien / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.1982 - 106/81
    ., die eine bestimmte Maßnahme mit sich bringen kann, wenn jene sich in dem systematischen Rahmen der Gesamtregelung halten" (Urteil vom 12.7. 1979 in der Rechtssache 166/78, Italienische Republik/Rat, Slg. 1979, 2575).
  • EuGH, 20.04.1978 - 80/77

    Kommissionnaires réunis

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.1982 - 106/81
    Um die Begründetheit dieser Rüge zu belegen, verweist die Firma Kind auf das Urteil des Gerichtshofes vom 20. April 1978 in den verbundenen Rechtssachen 80 und 81/77, Commissionnaires Réunis/Receveur des douanes (Slg. 1978, 927).
  • EuGH, 25.05.1978 - 83/76

    HNL / Rat und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.1982 - 106/81
    Tatsächlich wissen wir, daß die Haftung der Gemeinschaft für eine Rechtsvorschrift, deren Erlaß wirtschaftspolitische Entscheidungen voraussetzt, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes nur durch eine hinreichend qualifizierte Verletzung einer höherrangigen, die Einzelnen schützenden Rechtsnorm ausgelöst werden kann (vgl. insbesondere das Urteil vom 25.5. 1978, verbundene Rechtssache 83 und 94/76, 4, 15 und 40/77, Bayerische HNL Vermehrungsbetriebe und andere, Slg. 1978, 1209).
  • EuGH, 04.10.1979 - 238/78

    Ireks-Arkady / Rat und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.1982 - 106/81
    Der Gerichtshof hat diese Auffassung kürzlich noch einmal klargestellt und bestätigt (Urteil vom 4.10.1979 in der Rechtssache 238/78, Ireks-Arkady, Slg. 1979, 2955, insbesondere Randnummer 9 der Entscheidungsgründe), daß "auf einem Gebiet des Gemeinschaftsrechts, das durch ein für die Durchführung der gemeinsamen Agrarpolitik unerläßliches weites Ermessen gekennzeichnet ist, die Haftung der Gemeinschaft nur ausnahmsweise dann ausgelöst werden kann, wenn das handelnde Organ die Grenzen seiner Befugnisse offenkundig und erheblich überschritten haben sollte".
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   LG Köln, 06.01.1982 - 153/106/81   

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LG Köln, 06.01.1982 - 153/106/81 (https://dejure.org/1982,18140)
LG Köln, Entscheidung vom 06.01.1982 - 153/106/81 (https://dejure.org/1982,18140)
LG Köln, Entscheidung vom 06. Januar 1982 - 153/106/81 (https://dejure.org/1982,18140)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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