Rechtsprechung
AG Leipzig, 18.07.2014 - 107 C 2154/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Unverlangte E-Mail-Einladungen zu Fortbildungsveranstaltungen an Rechtsanwälte sind belästigende Werbung
- IWW
- Justiz Sachsen
E-Mail Werbung;
- kanzlei.biz
Keine mutmaßliche Einwilligung für E-Mail-Werbung für Fortbildung
- datenschutz.eu
Reichweite der datenschutzrechtlichen Auskunftspflichten nach § 34 BDSG
- BRAK-Mitteilungen
Unzulässige Übermittlung einer Werbemail an einen Rechtsanwalt
- richterrecht.com
- richterrecht.com
Keine mutmaßliche Einwilligung in E-mail-Werbung aufgrund Standesrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- internet-law.de (Kurzinformation)
E-Mail-Werbung und Auskunft über die zu Werbezwecken gespeicherten Daten
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Auch Einladung zur Fortbildung für Rechtsanwälte ist Werbung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Umfang der Auskunftspflichten bei einem datenschutzrechtlichen Auskunftsbegehren nach § 34 BDSG
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Auskunft nach BDSG: Welche Informationen müssen Unternehmen bei Datenschutzanfragen von Kunden geben?
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Auskunftspflichten bei unzulässiger E-Mail
- onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)
E-Mail-Einladungen zu Fortbildungsveranstaltungen sind belästigende Werbung
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Verwirkung des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Einladung zur Fachtagung mittels E-Mail kann unzulässige Werbung darstellen - Unzulässige Werbung per E-Mail für Fachveranstaltung an Rechtsanwalt / Einmalige Zusendung einer Werbemail begründet Unterlassungsanspruch
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
Auszug aus AG Leipzig, 18.07.2014 - 107 C 2154/14
Die Rechtsprechung, die diesen Grundsatz für den Bereich des Wettbewerbsrechts entwickelt hat, hat jedoch auch eingeräumt, dass auch ohne eine solche Erklärung die Verneinung der Wiederholungsgefahr in Ausnahmefällen denkbar ist (vgl. BGH NJW 1994, S. 1281). - LG Leipzig, 12.03.2004 - 16 S 4165/03
Die Anforderungen an die Wiederholungsgefahr im Deliktsrecht liegen höher als im …
Auszug aus AG Leipzig, 18.07.2014 - 107 C 2154/14
12.03.2004, Az.: 16 S 4165/03).