Rechtsprechung
   EuGH, 12.07.1984 - 107/83   

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https://dejure.org/1984,176
EuGH, 12.07.1984 - 107/83 (https://dejure.org/1984,176)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.1984 - 107/83 (https://dejure.org/1984,176)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 1984 - 107/83 (https://dejure.org/1984,176)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Ordre des avocats au barreau des Paris / Klopp

    1 . FREIZUEGIGKEIT - NIEDERLASSUNGSFREIHEIT - ARTIKEL 52 EWG-VERTRAG - UNMITTELBARE WIRKUNG - NICHTERLASS VON RICHTLINIEN - KEINE AUSWIRKUNG

  • EU-Kommission

    Ordre des avocats au barreau des Paris / Klopp

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 52 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Klopp

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1275
  • GRUR Int. 1984, 629
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    24 Folglich kann eine Person in mehr als einem Mitgliedstaat im Sinne des Vertrages niedergelassen sein, und zwar namentlich im Fall von Gesellschaften durch die Errichtung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften (Artikel 52) und, wie der Gerichtshof im Fall von Angehörigen der freien Berufe ausgeführt hat, durch die Einrichtung eines zweiten Berufsdomizils (vgl. Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 107/83, Klopp, Slg. 1984, 2971, Randnr. 19).
  • EuGH, 19.02.2002 - C-309/99

    DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN

    Was die Rechtsanwälte angeht, so steht es nach ständiger Rechtsprechung jedem Mitgliedstaat in Ermangelung besonderer gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften in diesem Bereich grundsätzlich frei, die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs für seinHoheitsgebiet zu regeln (vgl. Urteile vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 107/83, Klopp, Slg. 1984, 2971, Randnr. 17, und Reisebüro Broede, Randnr. 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1990 - C-340/89

    Irène Vlassopoulou gegen Ministerium für Justiz, Bundes- und

    Diese Auffassung finde in den Urteilen Klopp 7 und Gullung.

    Dies stellt ihres Erachtens eine ungerechtfertigte Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar, die nur dann beseitigt werden könne, wenn die akademischen und beruflichen Qualifikationen ausländischer Rechtsanwälte auf ihre Gleichwertigkeit hin überprüft würden und wenn ausländischen Rechtsanwälten gegebenen- 7 - Unci! vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 107/83 (Klopp, Slg. 1984, 2971).

    In bezug auf das Niederlassungsrecht ergibt sich dies hauptsächlich aus den Urteilen Klopp sowie Wolf und Dorchain, in geringerem Maße aus dem Urteil Gullung.

    Das Urteil Klopp bestätigt somit, daß eine ohne Unterschied geltende Vorschrift doch gegen Artikel 52 EWG-Vertrag verstoßen kann, insbesondere dann, wenn diese Vorschrift grenzüberschreitende Niederlassungen von Angehörigen anderer Mitgliedstaaten in einer Weise erschwert, die die tatsächliche Ausübung der ihnen durch den Vertrag verbürgten Niederlassungsfreiheit verhindert, ohne daß dies durch objektive Gründe gerechtfertigt werden könnte.

    8. Die Aussage in dem Urteil Klopp wurde durch das Urteil Gullung bekräftigt, das die Frage betraf, ob sich ein in Deutschland niedergelassener Anwalt in Frankreich niederlassen durfte, ohne die in Frankreich geltende Vorschrift zu beachten, wonach der Rechtsanwaltsberuf die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft voraussetzt 11. Der Gerichtshof wiederholte, daß die Mitgliedstaaten nach Artikel 52 EWG-Vertrag in Ermangelung besonderer gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften in diesem Bereich befugt seien, die Aufnahme und die Ausübung eines Berufs (u. a. des Rechtsanwaltsberufs) an Voraussetzungen zu knüpfen, die auch für die eigenen Angehörigen bestünden 12.

    Er verwies auf die in dem Urteil Klopp getroffene Feststellung, daß die Niederlassungsfreiheit auch das Recht umfasse, im Gebiet der Gemeinschaft mehr als eine Stätte für die Ausübung einer Tätigkeit einzurichten und beizubehalten 15.

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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 12.12.1984 - I 107/83   

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https://dejure.org/1984,22554
FG Hamburg, 12.12.1984 - I 107/83 (https://dejure.org/1984,22554)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12.12.1984 - I 107/83 (https://dejure.org/1984,22554)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12. Dezember 1984 - I 107/83 (https://dejure.org/1984,22554)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2000 - 16 A 3330/99

    Anspruch eines dreißigjährigen Antragsstellers auf eine Ausbildungsförderung nach

    Februar 1996, § 10 Anm. 8.1 Sp. 9/10 mit Hinweis auf OVG Hamburg, Beschluss vom 22. November 1983 - OVG Bs I 107/83 -, FamRZ 1984, 1163; OVG NRW, Urteil vom 21. Januar 1985 - 16 A 572/84 -, KMK-HSchR 1986, 37 (39); siehe auch OVG Hamburg, Urteil vom 29. März 1985 - OVG Bs I 70/84 -, stellt sich mithin nicht.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.05.1984 - 107/83   

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https://dejure.org/1984,8215
Generalanwalt beim EuGH, 10.05.1984 - 107/83 (https://dejure.org/1984,8215)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.05.1984 - 107/83 (https://dejure.org/1984,8215)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Mai 1984 - 107/83 (https://dejure.org/1984,8215)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Ordre des avocats au barreau de Paris gegen Onno Klopp.

    Niederlassungsfreiheit - Zugang zum Rechtsanwaltsberuf

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 28.04.1977 - 71/76

    Thieffry / Rat de l'ordre des avocats de la Cour de Paris

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.05.1984 - 107/83
    Die Vorschrift begründet ein fundamentales Recht, das nicht vom Erlaß von Richtlinien nach Artikel 57 abhängig ist, obwohl letzterer durch die Koordinierung innerstaatlicher Vorschriften, soweit deren Anwendung ohne Diskriminierung erfolgt, die Aufnahme und Ausübung selbständiger Tätigkeiten erleichtern kann (Rechtssache 71/76, Thieffry/ Conseil de l'ordre des avocats, Sig.
  • EuGH, 28.11.1978 - 16/78

    Choquet

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.05.1984 - 107/83
    In der Rechtssache Thieffry hat der Gerichtshof Artikel 52 im Zusammenhang mit den folgenden Artikeln ausgelegt und festgestellt, daß die Weigerung, einen in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Universitätsabschluß für berufliche Zwecke anzuerkennen, gegen Artikel 52 verstößt, wenn für akademische Zwecke anerkannt ist, daß dieses Prüfungszeugnis dem entsprechenden Prüfungszeugnis des Gastmitgliedstaats gleichwertig ist (vgl. auch Rechtssache 16/78, Choquet, Slg. 1979, 2293).
  • EuGH, 03.12.1974 - 33/74

    Van Binsbergen / Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.05.1984 - 107/83
    Dies sind offenkundig wichtige Anliegen, und der Gerichtshof hat in der Rechtssache 33/74 (van Binsbergen, Slg. 1974, 1299) anerkannt, daß bei den Hilfspersonen der Justiz Regelungen hinsichtlich des Erfordernisses "einer festen beruflichen Niederlassung innerhalb des Bezirks bestimmter Gerichte nicht als mit den Bestimmungen der Artikeln 59 und 60 unvereinbar anzusehen [sind], falls dieses Erfordernis sachlich geboten ist, um die Einhaltung von Berufsregelungen zu gewährleisten, die sich namentlich auf das Funktionieren der Justiz und die Erfüllung der Standespflichten beziehen" (Randnummer 14 der Entscheidungsgründe des Urteils).
  • EuGH, 21.06.1974 - 2/74

    Reyners / Belgischer Staat - Inländerbehandlung als grundsätzlicher Rechtssatz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.05.1984 - 107/83
    Der Gerichtshof hat bereits klargestellt, daß Artikel 52 unmittelbare Wirkung hat und nach dem Ablauf der Übergangszeit vor den innerstaatlichen Gerichten geltend gemacht werden kann (Rechtssache 2/74, Reyners/Belgien, Slg. 1974, 631).
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