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EGMR, 22.01.2008 - 10763/05 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
ZWAR v. GERMANY
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- EGMR, 28.06.1978 - 6232/73
König ./. Deutschland
Auszug aus EGMR, 22.01.2008 - 10763/05
Der zu berücksichtigende Zeitraum begann am 4. Februar 1997 mit der Widerspruchseinlegung durch die Beschwerdeführerin (…siehe J. ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 23959/94, Rdnr. 40, 20.Dezember 2001; K. ./. Deutschland , Urteil vom 28. Juni 1978, Serie A Band 27, Rdnr. 98) und endete am 22. September 2004 mit der Zustellung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an den Rechtsanwalt der Beschwerdeführerin. - EGMR, 27.06.2000 - 30979/96
FRYDLENDER c. FRANCE
Auszug aus EGMR, 22.01.2008 - 10763/05
Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass die Angemessenheit der Verfahrensdauer nach den Umständen des Einzelfalls sowie unter Berücksichtigung folgender Kriterien zu beurteilen ist: die Komplexität des Falles, das Verhalten des Beschwerdeführers und der zuständigen Behörden sowie die Bedeutung des Rechtsstreits für den Beschwerdeführer (s. u.v.a. Frydlender ./. Frankreich [GK] , Individualbeschwerde Nr. 30979/96, Rdnr. 43, ECHR 2000-VII).
- BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 23.12
Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch; Entschädigungsanspruch bei …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die Angemessenheit der Verfahrensdauer nach den Umständen des Einzelfalles sowie unter Berücksichtigung der Komplexität des Falles, des Verhaltens des Beschwerdeführers und der zuständigen Behörden sowie der Bedeutung des Rechtsstreits für den Beschwerdeführer zu beurteilen (…vgl. etwa EGMR, Urteile vom 28. Juni 1978 a.a.O. …und vom 11. Januar 2007 - Nr. 20027/02, Herbst/Deutschland - NVwZ 2008, 289 Rn. 75; Entscheidung vom 22. Januar 2008 - Nr. 10763/05 - juris Rn. 43 m.w.N.). - BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 27.12
Enteignungsentschädigung; Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch; …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die Angemessenheit der Verfahrensdauer nach den Umständen des Einzelfalles sowie unter Berücksichtigung der Komplexität des Falles, des Verhaltens des Beschwerdeführers und der zuständigen Behörden sowie der Bedeutung des Rechtsstreits für den Beschwerdeführer zu beurteilen (…vgl. etwa EGMR, Urteile vom 28. Juni 1978 a.a.O. …und vom 11. Januar 2007 - Nr. 20027/02, Herbst/Deutschland - NVwZ 2008, 289 Rn. 75; Entscheidung vom 22. Januar 2008 - Nr. 10763/05 - juris Rn. 43 m.w.N.). - OVG Thüringen, 22.01.2014 - 2 SO 182/12
Entschädigung für überlange Verfahrensdauer
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die Angemessenheit der Verfahrensdauer nach den Umständen des Einzelfalles sowie unter Berücksichtigung der Komplexität des Falles, des Verhaltens des Beschwerdeführers und der zuständigen Behörden sowie der Bedeutung des Rechtsstreits für den Beschwerdeführer zu beurteilen (vgl. etwa beispielhaft EGMR, Urteile vom 28. Juni 1978, C 78/31 - König, NJW 1979, 477 und vom 11. Januar 2007, Nr. 20027/02 - Herbst, NVwZ 2008, 289; Entscheidung vom 22. Januar 2008, Nr. 10763/05 - Juris). - VGH Bayern, 10.12.2015 - 23 A 14.2252
Asylverfahrensrechtliche Streitigkeit, überlange Verfahrensdauer, …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die Angemessenheit der Verfahrensdauer nach den Umständen des Einzelfalles sowie unter Berücksichtigung der Komplexität des Falles, des Verhaltens des Beschwerdeführers und der zuständigen Behörden sowie der Bedeutung des Rechtsstreits für den Beschwerdeführer zu beurteilen (…vgl. etwa EGMR, U. v. 11.1.2007 - Nr. 20027/02, Herbst/Deutschland - NVwZ 2008, 289 Rn. 75; E. v. 22.1.2008 - Nr. 10763/05 - juris Rn. 43 m. w. N.). - VGH Bayern, 13.06.2019 - 24 A 18.2049
Überlange Dauer eines Berufungszulassungsverfahrens - teilweise erfolgreiche …
Es entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die Angemessenheit der Verfahrensdauer nach den Umständen des Einzelfalles sowie unter Berücksichtigung der Komplexität des Falles, des Verhaltens des Beschwerdeführers und der zuständigen Behörden sowie der Bedeutung des Rechtsstreits für den Beschwerdeführer zu beurteilen (…vgl. etwa EGMR, U.v. 11.1.2007 - Nr. 20027/02, Herbst/Deutschland - NVwZ 2008, 289 Rn. 75; E.v. 22.1.2008 - Nr. 10763/05 - juris Rn. 43 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, B.v. 20.9.2007 - 1 BvR 775/07 - NJW 2008, 503;… B.v. 14.12.2010 - 1 BvR 404/10 - juris Rn. 11 und B.v. 1.10.2012 - 1 BvR 170/06 - Vz 1/12 - NVwZ 2013, 789).