Rechtsprechung
AG Bonn, 11.02.2015 - 109 C 244/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Widerruf; Anfechtung; Zahlungsauftrag; Anzeige missbräuchlicher Verwendung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Widerruf; Anfechtung; Zahlungsauftrag; Anzeige missbräuchlicher Verwendung
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zum Schadensersatzanspruch des Kontoinhabers gegen die Bank bei TAN-Missbrauch
- JurPC
Missbrauch des mobilen TAN-Verfahrens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückzahlungsansprüche eines Bankkunden aus einer im Onlinebanking-Verfahren getätigten Überweisung
- online-und-recht.de
Kein Rückforderungsanspruch bei Fehlbuchung durch mobile TAN-Buchung
- ra.de
- RA Kotz
Missbrauch im Online-Banking: Wann haftet die Bank?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Zur Haftung bei Missbrauch des mobilen TAN-Verfahrens
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch eines Bankkunden auf Wiedergutschrift bei Tätigung einer autorisierten Überweisung mit Eingabe der TAN
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Anspruch eines Bankkunden auf Wiedergutschrift bei Tätigung einer autorisierten Überweisung mit Eingabe der TAN
Papierfundstellen
- MMR 2015, 477
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 17.12.2014 - XII ZR 170/13
Verwaltungskosten in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerberaummiete: …
Auszug aus AG Bonn, 11.02.2015 - 109 C 244/14
Die Behauptung, das als Anlage B4 (Bl. 66, 67 d.GA.) eingereichte Telefaxschreiben habe es nicht gegeben, ist in Anbetracht der diesbezüglichen ausführlich und substantiiert erfolgten Darlegungen der Beklagten derart pauschal, dass es einem schlichten Bestreiten gleichstehend gemäß § 138 Abs. 2 ZPO unbeachtlich und dem Beweisantritt nicht zu folgen ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2014 - Az. XII ZR 170/13, juris). - LG Darmstadt, 28.08.2014 - 28 O 36/14
Rechtsscheinshaftung bei missbräuchlicher Überweisung im Online-Banking
Auszug aus AG Bonn, 11.02.2015 - 109 C 244/14
Für die Zurechnung dieser Erklärung zu der Klägerin kommt es nicht darauf an, ob der Zahlungsauftrag von einer dritten Person übermittelt wurde, da die Klägerin diesen Auftrag an die Beklagte abgegeben hat und abgeben wollte und dieser auch bei der Beklagten in der gleichen Form unverändert angekommen ist (vgl. i.E. LG Darmstadt, Urteil vom 28.08.2014 - 28 O 36/14, juris unter Heranziehung von Rechtsscheingesichtspunkten). - BGH, 27.10.1994 - IX ZR 168/93
Einbeziehung von in einem vorformulierten Bürgschaftsvertrag enthaltenen AGB; …
Auszug aus AG Bonn, 11.02.2015 - 109 C 244/14
Zwar ist ein relevanter Irrtum nicht von vornherein auszuschließen, wenn der Erklärende ein Schriftstück zwar ungelesen unterschreibt, hierbei aber eine bestimmte, wenngleich unrichtige Vorstellung über seinen Inhalt hat; in diesem Fall kommt die Anfechtung der "blind" unterzeichneten Erklärung in Betracht (BGH NJW 1995, 190;… BeckOK-Wendtland § 119 BGB, Rn. 25).
- BGH, 10.12.2009 - I ZR 154/07
Darlegungslast und Beweislast der Voraussetzungen für eine unbeschränkte Haftung …
Auszug aus AG Bonn, 11.02.2015 - 109 C 244/14
Auch wenn die Klägerin insofern Beweisschwierigkeiten haben mag, führt dies nicht zum Umkehr der Beweislast (s. nur BGH, Urteil vom 10.12.2009 - I ZR 154/07, NJW 2010, 1816). - BGH, 29.11.2011 - XI ZR 370/10
Zur Haftung bei missbräuchlicher Abhebung von Bargeld an Geldautomaten
Auszug aus AG Bonn, 11.02.2015 - 109 C 244/14
Bei der Vorlage der bezeichneten Unterlagen handelt es sich jedenfalls um qualifizierte Darlegungen (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.2011 - XI ZR 370/10, Rn. 18, juris zum Beweiswert von Journalstreifen und anderen Dokumentationen im Bankenverkehr) handelt, deren Gegenteil die Klägerin zu beweisen hat. - BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10
Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für …
Auszug aus AG Bonn, 11.02.2015 - 109 C 244/14
Zweifel, die sich auf lediglich theoretische Möglichkeiten gründen, für die tatsächliche Anhaltspunkte nicht bestehen, sind nicht von Bedeutung (BGH, Urteil vom 11.12.2012 - VI ZR 314/10, NJW 2013, 790 Rn 17). - BGH, 28.03.1989 - VI ZR 232/88
Beibringungsgrundsatz im Zivilprozess - Verfahrenfehler wegen Abschneidung des …
Auszug aus AG Bonn, 11.02.2015 - 109 C 244/14
Die Überzeugung des Gerichts kann nicht mit mathematischen Methoden ermittelt und darf deshalb nicht allein auf mathematische Wahrscheinlichkeitsberechnungen gestützt werden (BGH, Urteil vom 28.03.1989 - VI ZR 232/88, NJW 1989, 3161).
- LG Bonn, 13.04.2017 - 17 O 77/15 Insofern obliegt es nach der eindeutigen Regelung des § 675p BGB dem Zahler, vor Autorisierung eines Zahlungsvorganges Fehler in der Autorisierungserklärung auszuschließen (AG Bonn, Urteil vom 11. Februar 2015 - 109 C 244/14 -, Rn. 29, juris).