Weitere Entscheidung unten: AG Berlin-Schöneberg, 13.03.2008

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   AG Berlin-Schöneberg, 10.04.2008 - 109 C 256/07   

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https://dejure.org/2008,33694
AG Berlin-Schöneberg, 10.04.2008 - 109 C 256/07 (https://dejure.org/2008,33694)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 10.04.2008 - 109 C 256/07 (https://dejure.org/2008,33694)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 10. April 2008 - 109 C 256/07 (https://dejure.org/2008,33694)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Mietminderung bei Trocknungsgeräten in Mietwohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Trocknungsgeräte in der Wohnung und die Miete sinkt auf 0!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    100 % Mietminderung bei Einsatz von Trocknungsgeräten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einsatz von Trocknungsgeräten rechtfertigt Mietminderung von 100 % - Schimmelbildung, Feuchtigkeit, aufgebrochenes Laminat sowie fehlende Verfliesung auf dem Balkon begründet Minderung von 33 %

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Schimmel in der Mietwohnung: Muss der Vermieter die Kosten der Beseitigung von Feuchtigkeit erstatten? // Die wichtigsten Fragen rund um Mietminderung, Kündigung und Schadensersatz wegen Schimmel in der Wohnung.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 371/02

    Aufnahme eines Lebensgefährten in eine Mietwohnung bedarf der Erlaubnis des

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 10.04.2008 - 109 C 256/07
    Ein solcher Anspruch besteht in der Regel dann, wenn es sich bei der Untermieterin tatsächlich um die Lebensgefährtin des Mieters handelt, die in einen auf Dauer angelegten Haushalt bei ihm aufgenommen werden soll (vgl. BGH NJW 2004, S. 56 ff.; Palandt/Weidenkaff, 67. Aufl., § 540 BGB, Rn. 5).
  • BGH, 10.11.2004 - XII ZR 71/01

    Außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen einer vom Mieter

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 10.04.2008 - 109 C 256/07
    Dabei obliegt den Klägern als Vermietern nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Mangel nicht aus ihrem Verantwortungsbereich stammt und für den Schaden allein der Mieter verantwortlich sein kann (vgl. BGH, NJW-RR 2005, S. 235 ff.; S. 381 ff.; Palandt/Weidenkaff, 67. Aufl., § 536 BGB, Rn. 38, § 538 BGB, Rn. 4).
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   AG Berlin-Schöneberg, 13.03.2008 - 109 C 256/07   

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https://dejure.org/2008,70463
AG Berlin-Schöneberg, 13.03.2008 - 109 C 256/07 (https://dejure.org/2008,70463)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 13.03.2008 - 109 C 256/07 (https://dejure.org/2008,70463)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 13. März 2008 - 109 C 256/07 (https://dejure.org/2008,70463)
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Wird zitiert von ...

  • AG Dortmund, 28.09.2011 - 404 C 680/11
    Erst wenn dieser Beweis geführt ist, muss der Mieter nachweisen, dass die Feuchtigkeitsschäden nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammen (vgl. bspw. LG Dessau-Roßlau, ZMR 2009, 38; AG Berlin-Schöneberg: Urteil vom 13.03.2008 - 109 C 256/07 m.w.N.; Langenberg, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 10. Auflage 2011, § 538 Rn. 4).
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