Weitere Entscheidungen unten: BGH, 26.05.1988 | EuGH, 02.03.1977 | EuGH, 22.10.1975

Rechtsprechung
   BGH, 26.05.1977 - III ZR 93/75, III ZR 109/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1445
BGH, 26.05.1977 - III ZR 93/75, III ZR 109/75 (https://dejure.org/1977,1445)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1977 - III ZR 93/75, III ZR 109/75 (https://dejure.org/1977,1445)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1977 - III ZR 93/75, III ZR 109/75 (https://dejure.org/1977,1445)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,1445) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 96
    Entschädigung für Kosten für den Erwerb des neuen Grundstücks und die Herstellung neuer Betriebsräume

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1725
  • MDR 1977, 1005
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 07.10.1976 - III ZR 60/73

    Entschädigung für ein landwirtschaftliches Grundstück nach höherer Qualität

    Auszug aus BGH, 26.05.1977 - III ZR 93/75
    Hingegen besteht eine solche Bindung nicht hinsichtlich der einzelnen Entschädigungsposten, aus denen die Gesamtentschädigung gebildet wurde (vgl. BGH WM 1976, 157; Senatsurteil vom 7. Oktober 1976 - III ZR 60/73 = WM 1977, 83, insoweit nicht BGHZ 67, 200 ).

    Der Eigentümerin gebührt als Entschädigung der höhere Betrag (vgl. dazu BGHZ 67, 200, 203 ff ).

    Das bedeutet hier: Erhält die Eigentümerin eine Entschädigung, die dem Kaufpreis für ein gewerblich genutztes Grundstück entspricht (vgl. oben Ziff. I 3 c) und die darüber hinaus betriebliche Folgeschäden abgilt, so erleidet das Verbot der Doppelentschädigung dann keine Ausnahme, wenn diese Entschädigung höher ist als die nach Baulandpreisen der Stufe IV/3 bemessene Entschädigung für das Grundstück (vgl. BGHZ 67, 200, 204 ).

    Das aber kann sie nicht verlangen (vgl. BGHZ 67, 200, 205; Kreft WM Sonderbeilage Nr. 2/1977 S. 12 f).

  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 108/67

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Baulandqualität - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 26.05.1977 - III ZR 93/75
    Daß hier ausnahmsweise eine andere Beurteilung Platz greifen müsse (vgl. dazu BGH WM 1971, 829), läßt sich nicht sagen.

    Ein durch die Enteignung verursachter Vorteil ist demnach anrechenbar, wenn die Anrechnung dem Sinn und Zweck der Enteignungsentschädigung unter Berücksichtigung der gesamten Interessenlage der Beteiligten entspricht und dem Enteignungsbetroffenen zumutbar ist (vgl. BGHZ 62, 305, 307; WM 1971, 829; LM GG Art. 14 (Cf) Nr. 37 a.E.).

  • BGH, 29.03.1976 - III ZR 92/74

    Streit über die Höhe der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück - Anrechnung

    Auszug aus BGH, 26.05.1977 - III ZR 93/75
    Der an diesem Tag von Berlin geleistete Vorschuß von 2, 1 Mio. DM hatte eine die Preisverhältnisse fixierende Wirkung (vgl. BGH WM 1976, 720).

    Das bedeutet, daß der Begünstigte - je nach der Verwendung des überschießenden Betrages - dem Betroffenen eine angemessene Frist, unter Umständen sogar eine längere Frist zur Beschaffung von Geldmitteln einräumen muß ( BGH WM 1976, 720).

  • BGH, 08.02.1971 - III ZR 65/70

    Bemessung der Entschädigung für Folgeschäden einer Enteignung

    Auszug aus BGH, 26.05.1977 - III ZR 93/75
    Ob im Einzelfall ein für die Entschädigungsbemessung zu berücksichtigender Umstand der einen oder der anderen Komponente zugeordnet wird, ist praktisch ohne Bedeutung, wenn nur vermieden wird, daß dieses Schadenselement mehr als einmal in Rechnung gesetzt wird und auf diese Weise eine Doppelentschädigung erfolgt (vgl. BGHZ 55, 294, 296 f m.w. Nachw.).

    Eine "Doppelentschädigung" für eine Vermögenseinbuße steht ihm daher nicht zu (vgl. BGHZ 55, 294 ).

  • BGH, 16.12.1974 - III ZR 39/72

    Bemessung der Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 26.05.1977 - III ZR 93/75
    Die Gutachten der Gutachterausschüsse sind daher "der Sache nach" als Sachverständigenbeweis im Sinne der §§ 402 ff ZPO anzusehen ( BGHZ 62, 93, 95 und BGH WM 1975, 275).

    Erst dann entspricht die Enteignungsentschädigung den nach Art. 14 GG gestellten Anforderungen, den Betroffenen - "bildhaft gesprochen" - in die Lage zu versetzen, sich ein gleichwertiges Objekt zu verschaffen ( BGH Urteil vom 16. Dezember 1974 - III ZR 39/72 = WM 1975, 275).

  • BGH, 13.05.1974 - III ZR 7/72

    Berücksichtigung von planungsbedingten Wertsteigerungen des Restgrundstücks bei

    Auszug aus BGH, 26.05.1977 - III ZR 93/75
    Ein durch die Enteignung verursachter Vorteil ist demnach anrechenbar, wenn die Anrechnung dem Sinn und Zweck der Enteignungsentschädigung unter Berücksichtigung der gesamten Interessenlage der Beteiligten entspricht und dem Enteignungsbetroffenen zumutbar ist (vgl. BGHZ 62, 305, 307; WM 1971, 829; LM GG Art. 14 (Cf) Nr. 37 a.E.).
  • BGH, 12.03.1964 - III ZR 209/62

    Landbeschaffungsgesetz

    Auszug aus BGH, 26.05.1977 - III ZR 93/75
    Es ist nicht Ziel der Enteignungsentschädigung, dem Enteigneten die Beschaffung eines gleichwertigen Grundstücks zu ermöglichen; nur "bildhaft" wird in den Entscheidungen wegen der Höhe davon gesprochen, daß der Enteignete in die Lage versetzt werden soll, sich mit der Entschädigung ein gleichwertiges Objekt zu beschaffen ( BGHZ 41, 354 ).
  • BGH, 13.11.1975 - III ZR 162/72

    Besteuerung der Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 26.05.1977 - III ZR 93/75
    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts gehört zu den sog. Folgeschäden einer Enteignung auch eine auf die Geldentschädigung entfallende Umsatzsteuer, wie der Senat in seinem Urteil vom 13. November 1975 (III ZR 162/72 = BGHZ 65, 253 ) eingehend dargelegt hat.
  • BGH, 30.09.1976 - III ZR 149/75

    Voraussetzungen für die Geltndmachung eines sog. Resthofschadens; Anrechnung von

    Auszug aus BGH, 26.05.1977 - III ZR 93/75
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 30. September 1976 (III ZR 149/75 = BGHZ 67, 190 ) ausgeführt hat, ergibt sich aus der Ausgleichsfunktion der Enteignungsentschädigung, daß der Enteignungsbetroffene für den Rechtsverlust und für Vermögenseinbußen, die als erzwungene und unmittelbare Folgen der Enteignung eintreten (den sog. Folgeschäden), jedenfalls nicht mehr als einen angemessenen Ausgleich erhalten kann.
  • BGH, 08.04.1965 - III ZR 60/64

    Voraussetzungen für die gesonderte Entschädigung der Nebenberechtigten nach § 97

    Auszug aus BGH, 26.05.1977 - III ZR 93/75
    Der Ausgleich für die Erwerbskosten eines Ersatzgrundstücks und der Aufwand zur Herstellung neuer Betriebsräume ist in der Entschädigung für den Substanzverlust enthalten (vgl. Senatsurteil vom 8. April 1965 - III ZR 60/64 = WM 1965, 670, 672/3 insoweit nicht BGHZ 43, 300; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Schmidt-Aßmann BBauG Lief. Okt. 1974 § 96 Rdn. 67).
  • BGH, 27.09.1973 - III ZR 110/71

    Vorliegen eines Entschädigungsanspruches wegen Wertminderung einer Parzelle -

  • BGH, 06.12.1965 - III ZR 172/64

    Bemessung der Enteignungsentschädigung

  • BGH, 09.05.1960 - III ZR 32/59

    Enteignungsrecht. Unanwendbarkeit der Bereicherungsvorschriften

  • BGH, 23.01.1974 - IV ZR 92/72

    Beauftragung des Gutachterausschusses mit der Ermittlung des Grundstückswerts;

  • BGH, 08.12.1975 - III ZR 93/73

    Teilenteignung eines bebauten Grundstücks; Abbruch des gesamten Bauwerks

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

  • BGH, 10.06.1985 - III ZR 3/84

    Bindung an straßenrechtliche Planfeststellung im Entschädigungsverfahren

    Zu den Folgeschäden gehören im allgemeinen auch die notwendigen Kosten einer enteignungsbedingten Verlegung eines Gewerbebetriebs (Senatsurteile vom 6. Dezember 1965 - III ZR 172/64 = NJW 1966, 493, 495 f. und vom 26. Mai 1977 - III ZR 93/75, 109/75 = NJW 1977, 1725 f.; Krohn/Löwisch aaO Rz. 311 ff., jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 16.06.2021 - 6 StR 334/20

    Urteil des Landgerichts Potsdam wegen Untreue bei der Verwertung von

    Dieser bemisst sich nach dem Preis, der im maßgebenden Zeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (vgl. § 194 BauGB; BGH, Urteil vom 26. Mai 1977 - III ZR 93/75, NJW 1977, 1725).
  • BGH, 08.05.1980 - III ZR 27/77

    Rechtswirkungen einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im

    Werterhöhend kann bei dieser Prüfung der Umstand sein, daß das Grundstück baulich doppelt nutzbar war, weil die vorhandene bauliche Nutzung durch den eigentumsrechtlichen Bestandsschutz (vgl. BVerwGE 50, 49; weitere Nachweise bei Schlichter, ZfBR 1979, 55) in ihrer bisherigen Funktion gesichert war und die Nutzbarkeit für Geschäftsraumzwecke ("G. V.") eine zusätzliche rechtliche Qualität darstellte, die im gesunden Grundstücksverkehr wertsteigernd bewertet werden konnte (Senatsurteil vom 26. Mai 1977 - III ZR 93 und 109/75 - NJW 1977, 1725 = WM 1977, 1059).
  • BGH, 02.07.1992 - III ZR 162/90

    Enteignungsentschädigung bei Verkleinerung eines parkähnlichen Wohngrundstücks

    In dieser Beziehung weist der vorliegende Fall Berührungspunkte mit dem Sachverhalt auf, der dem Senatsurteil vom 26. Mai 1977 - III ZR 93/75, 109/75 = NJW 1977, 1725) zugrundegelegen hatte, wo es um die besondere Eignung eines Grundstücks für einen bestimmten Gewerbebetrieb gegangen war.
  • BGH, 20.12.1990 - III ZR 130/89

    Rechtfolgen der unterbliebenen Anfechtung eines Umlegungsbeschlusses;

    Zu Unrecht wenden die Beteiligten zu 5 und 14 hiergegen ein, diese Betrachtungsweise stehe nicht im Einklang mit den Grundsätzen, die der Senat in seinen Urteilen vom 16. Dezember 1974 (- III ZR 39/72, DVBl 1975, 336 ) und vom 26. Mai 1977 (- III ZR 93/75, NJW 1977, 1725 ) aufgestellt hat.
  • BFH, 27.07.1988 - X R 52/81

    1. Steuerfreiheit einer Grundstücksveräußerung gegen Entschädigung für

    Zu der zweiten Kategorie - Folgeschäden - gehört die Entschädigung für die Verlagerung eines Gewerbebetriebs (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 6. Dezember 1965 III ZR 172/64, Lindenmaier/Möhring - LM -, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs Nr. 29 zu Art. 14 - Cf - GG; vom 8. Februar 1971 III ZR 65/70, BGHZ 55, 294, 298; vom 26. Mai 1977 III ZR 93/75, 109/75, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1977, 1.725).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 26.05.1988 - III ZR 93, 109/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,6638
BGH, 26.05.1988 - III ZR 93, 109/75 (https://dejure.org/1988,6638)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1988 - III ZR 93, 109/75 (https://dejure.org/1988,6638)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1988 - III ZR 93, 109/75 (https://dejure.org/1988,6638)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,6638) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entschädigung - Gewerbliche Nutzung - Lieberhaberpreise - Wohnliche Nutzung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entschädigung - Gewerbliche Nutzung - Lieberhaberpreise - Wohnliche Nutzung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BauGB § 93 Abs. 4
    Höhe der Enteignungsentschädigung für ein gewerblich genutztes Grundstück

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1725
  • BB 1978, 224
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 02.03.1977 - 109/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,3498
EuGH, 02.03.1977 - 109/75 (https://dejure.org/1977,3498)
EuGH, Entscheidung vom 02.03.1977 - 109/75 (https://dejure.org/1977,3498)
EuGH, Entscheidung vom 02. März 1977 - 109/75 (https://dejure.org/1977,3498)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,3498) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1988 - 166/86

    Irish Cement Limited gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beihilfe

    - Schlußanträge in der Rechtssache 114/75, Streichungsbeschluß vom 2. März 1977, Slg. 1977, 381, 386.4 - Schlußanträge des Generalanwalts Capotorti in der Rechtssache 125/78, GEMA, Slg. 1979, 3173, 3200.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1981 - 60/81

    International Business Machines Corporation gegen Kommission der Europäischen

    Das gleiche gilt für die Schlußanträge des Generalanwalts Mayras in den verbundenen Rechtssachen 109 und 114/75, NCC/Kommission, Slg. 1977, 381, auf die sich IBM ebenfalls bezogen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 22.10.1975 - 109/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,2143
EuGH, 22.10.1975 - 109/75 (https://dejure.org/1975,2143)
EuGH, Entscheidung vom 22.10.1975 - 109/75 (https://dejure.org/1975,2143)
EuGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1975 - 109/75 (https://dejure.org/1975,2143)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,2143) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • EuGH, 18.05.1982 - 155/79

    AM & S / Kommission

    Wenn diese Ausführungen eines Beweises bedürften, so könne er in dem Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes in der Rechtssache 109/75 R (National Carbonising Company Limited/Kommission, Slg. 1975, 1193) gefunden werden.
  • EuG, 26.10.2001 - T-184/01

    IMS Health / Kommission

    Ferner findet sich im Beschluss des Gerichtshofes vom 22. Oktober 1975 in der Rechtssache 109/75 R (National Carbonising Company/Kommission, Slg. 1975, 1193, im Folgenden: Beschluss NCC) keinerlei Rechtfertigung für die von NDC und NDC Health im Wege der Analogie gezogene Schlussfolgerung, dass die Antragstellerin das Fehlen einer plausiblen Rechtsgrundlage für die angefochtene Entscheidung glaubhaft machen müsse.
  • EuGH, 11.04.2002 - C-481/01

    NDC Health / IMS Health und Kommission

    In diesem Zusammenhang hat der Präsident des Gerichts in den Randnummern 58 bis 64 des angefochtenen Beschlusses mehrere Beschlüsse des Gerichtshofes und des Gerichts untersucht (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 22. Oktober 1975 in derRechtssache 109/75 R, National Carbonising Company/Kommission, Slg. 1975, 1193, vom 29. September 1982 in den Rechtssachen 229/82 R und 228/82 R, Ford/Kommission, Slg. 1982, 3091, und vom 19. Juli 1995 in der Rechtssache C-149/95 P[R], Kommission/Atlantic Container Line u. a., Slg. 1995, I-2165; Beschlüsse des Gerichts vom 21. Mai 1990 in der Rechtssache T-23/90 R, Peugeot/Kommission, Slg. 1990, II-195, und vom 10. März 1995 in der Rechtssache T-395/94 R, Atlantic Container u. a./Kommission, Slg. 1995, II-595), angesichts deren er folgende Ausführungen gemacht hat: "65 Aus der erwähnten Rechtsprechung ergeben sich keine Grundsätze, die das Vorbringen, das die Kommission, unterstützt durch [NDC], geltend gemacht hat, untermauern würden, das sich auf die besondere Natur des Fumus boni iuris bezieht, der bei einem Antrag auf einstweilige Anordnung in Bezug auf eine vorläufige Entscheidung der Kommission, mit der Sicherungsmaßnahmen erlassen wurden, vorliegen muss.
  • EuGH, 17.01.1980 - 792/79

    Camera Care / Kommission

    Wie der Präsident des Gerichtshofes mit Bezug auf den EGKS-Vertrag in seinem Beschluß im Verfahren auf Erlaß einstweiliger Anordnungen vom 22. Oktober 1975 in der Rechtssache 109/75 R (Nationell Carbonising Company, Sig. 1975, 1193) ausgeführt hat, ist es mit den Grundsätzen des Aufbaus der Gemeinschaft vereinbar, daß möglicherweise notwendige einstweilige Maßnahmen von demjenigen Gemeinschaftsorgan getroffen werden, dessen Aufgabe es ist, die Beschwerden der Regierungen oder Privatpersonen entgegenzunehmen, Untersuchungen durchzuführen und im Falle festgestellter Zuwiderhandlungen die angemessenen Entscheidungen zu erlassen, wobei die Rolle des Gerichtshofes darin besteht, die gerichtliche Kontrolle über das Vorgehen der Kommission auszuüben.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92

    H. J. Banks & Co. Ltd gegen British Coal Corporation.

    (54) - Beschluß vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 792/79 R (Camera Care, Slg. 1980, 119, Randnr. 20), in dem der Gerichtshof mit Bezug auf den EWG-Vertrag dieselben Grundsätze des Aufbaus der Gemeinschaft als anwendbar erachtet hat, wie sie nach der Entscheidung in der Rechtssache National Carbonising Company für den EGKS-Vertrag gelten: Beschluß vom 22. Oktober 1975 in der Rechtssache 109/75 R (National Carbonising Company, Slg. 1975, 1193, Randnr. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht