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   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1998 - 10a D 53/95 .NE   

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https://dejure.org/1998,10731
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1998 - 10a D 53/95 .NE (https://dejure.org/1998,10731)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.12.1998 - 10a D 53/95 .NE (https://dejure.org/1998,10731)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Dezember 1998 - 10a D 53/95 .NE (https://dejure.org/1998,10731)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Vertretung mehrerer Eigentümer; Kosten; Prozeßgebühr; Mehrere Eigentümer desselben Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei Anfechtung eines Bebauungsplanes im Auftrag mehrerer Eigentümer selbständiger Grundstücke

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 616
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2012 - 2 D 63/09

    Erhöhung der nach Nr. 3200 VV- RVG angefallenen 1,6-fachen Verfahrensgebühr bei

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 19. Dezember 2011 - 18 E 1299/11 -, juris Rn. 2, m. w. N., und vom 21. Dezember 1998 - 10a D 53/95.NE -, juris (zur Anfechtung eines Bebauungsplans im Auftrag mehrere Eigentümer desselben Grundstücks); Thüringer OLG, Beschluss vom 18. Juli 2011 - 9 W 254/11 -, juris Rn. 2; OLG Koblenz, Beschluss vom 26. Juni 2008 - 14 W 404/08 -, juris Rn. 7 ff.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2005 - 1 K 74.05

    Bemessung der außergerichtlichen Kosten im Erinnerungsverfahren; Beurteilung der

    Denn wenn mehrere Eigentümer/-gemeinschaften einen Bebauungsplan angreifen, geschieht dies regelmäßig zur Abwehr der durch den Plan zu erwartenden Nachteile für das jeweilige Grundstück, so dass das Verfahren, rechtlich gesehen, ausschließlich dem Interesse des jeweils betroffenen Grundstückseigentümers dient, auch wenn - worauf die Erinnerungsgegner zutreffend hinweisen - eine Parallelität in der Rechtsbetroffenheit und in den Interessen der klagenden Eigentümer/-gemeinschaften gegeben sein mag (OVG Münster, NVwZ-RR 1999, 616 m.w.N.).
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