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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2007 - L 11 (16) KR 16/04   

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https://dejure.org/2007,23728
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2007 - L 11 (16) KR 16/04 (https://dejure.org/2007,23728)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.01.2007 - L 11 (16) KR 16/04 (https://dejure.org/2007,23728)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - L 11 (16) KR 16/04 (https://dejure.org/2007,23728)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung zwischen abhänginger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit; Arbeitszeitorientierte Vergütung als Indiz für eine abhängige Beschäftigung; Anwesenheitspflicht des Beschäftigten und Höhe der Vergütung als Indiz für abhängige Beschäftigung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • LSG Sachsen, 22.04.2016 - L 1 KR 228/11

    Krankenversicherung - (zeit)geringfügige Beschäftigung; Arbeitnehmerüberlassung;

    Bei diesen Tatsachen handelt es sich jedoch nicht um Umstände, die den Inhalt des Arbeitsverhältnisses und der Tätigkeit prägen, sondern um solche, die sich als Rechtsfolge ergeben, wenn keine abhängige Beschäftigung ausgeübt wird (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R - juris Rn. 24; BAG, Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - juris Rn. 34; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Januar 2007 - L 11 (16) KR 16/04 - juris Rn. 23).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2022 - L 9 R 2663/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - geringfügig entlohnter LKW-Fahrer ohne

    Bei diesen Tatsachen handelt es sich jedoch nicht um Umstände, die den Inhalt des Arbeitsverhältnisses und der Tätigkeit prägen, sondern um solche, die sich als Rechtsfolge ergeben, wenn keine abhängige Beschäftigung ausgeübt werden soll (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R - Juris Rdnr. 24; BAG, Urteil vom 19.11.1997 - 5 AZR 21/97 -, Juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.01.2007 - L 11 (16) KR 16/04 -, Juris).
  • LAG Hessen, 13.03.2015 - 10 Sa 575/14

    Arbeitnehmer kann auch sein, wer in einem Home-Office EDV-Programme entwickelt,

    Ein Status als Selbständiger wird teilweise bejaht, wenn einem hochqualifizierten Programmentwickler in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht keine Vorgaben gemacht werden und lediglich erwartet wird, dass ein bestimmtes Produkt zu einem bestimmten Termin fertig gestellt ist (vgl. Wedde Telearbeit 2002 S. 41; a.A. aber im Einzelfall LSG Nordrhein?Westfalen 16. Januar 2007 - L 11 (16) KR 16/04 - Juris).

    Dass der Kläger in seiner Programmiertätigkeit weitgehend frei von inhaltlichen Weisungen arbeiten konnte, ist dem Umstand geschuldet, dass es sich um eine qualifizierte, höherwertige Tätigkeit handelt (vgl. auch LSG Nordrhein?Westfalen 16. Januar 2007 - L 11 (16) KR 16/04 - Juris) .

  • LSG Sachsen, 12.02.2018 - L 9 KR 496/17

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen einen

    Bei diesen Tatsachen handelt es sich jedoch nicht um Umstände, die den Inhalt des Arbeitsverhältnisses und der Tätigkeit prägen, sondern um solche, die sich als Rechtsfolge ergeben, wenn keine abhängige Beschäftigung ausgeübt wird (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R - juris Rn. 24; BAG, Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - juris Rn. 34; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Januar 2007 - L 11 (16) KR 16/04 - juris Rn. 23).
  • LSG Sachsen, 23.10.2018 - L 9 KR 263/13

    Sozialversicherungspflicht eines für eine Fahrschule tätigen Fahrlehrers auf der

    Sie verkennt, dass es sich bei den letztgenannten Tatsachen nicht um Umstände handelt, die den Inhalt des Arbeitsverhältnisses und der Tätigkeit prägen, sondern um solche, die sich als Rechtsfolge ergeben, wenn die Feststellungen ergeben, dass keine abhängige Beschäftigung ausgeübt wird (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R - Rn. 24, juris; BAG, Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - Rn. 34, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Januar 2007 - L 11 (16) KR 16/04 - Rn. 23, juris).
  • LSG Sachsen, 24.09.2019 - L 9 KR 193/14

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Hausmeister/Betriebshandwerker

    Sie verkennt, dass es sich bei den letztgenannten Tatsachen nicht um Umstände handelt, die den Inhalt des Arbeitsverhältnisses und der Tätigkeit prägen, sondern um solche, die sich als Rechtsfolge ergeben, wenn die Feststellungen ergeben, dass keine abhängige Beschäftigung ausgeübt wird (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R - juris Rn. 24; BAG, Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - juris Rn. 34; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Januar 2007 - L 11 (16) KR 16/04 - juris Rn. 23).
  • LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 1 KR 217/15
    Sie würde verkennen, dass es sich bei den letztgenannten Tatsachen nicht um Umstände handelt, die den Inhalt des Arbeitsverhältnisses und der Tätigkeit prägen, sondern um solche, die sich als Rechtsfolge ergeben, wenn die Feststellungen ergeben, dass keine abhängige Beschäftigung ausgeübt wird (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R - juris Rn. 24; BAG, Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - juris Rn. 34; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Januar 2007 - L 11 (16) KR 16/04 - juris Rn. 23).
  • LSG Sachsen, 21.03.2014 - L 1 KR 179/09

    Krankenversicherung - abhängige Beschäftigung; Berufsfachschule; Dozent;

    Sie verkennt, dass es sich bei den letztgenannten Tatsachen nicht um Umstände handelt, die den Inhalt des Arbeitsverhältnisses und der Tätigkeit prägen, sondern um solche, die sich als Rechtsfolge ergeben, wenn die Feststellungen ergeben, dass keine abhängige Beschäftigung ausgeübt wird (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R - juris Rn. 24; BAG, Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - juris Rn. 34; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Januar 2007 - L 11 (16) KR 16/04 - juris Rn. 23).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2021 - L 9 BA 1700/19
    Bei diesen Tatsachen handelt es sich jedoch nicht um Umstände, die den Inhalt des Arbeitsverhältnisses und der Tätigkeit prägen, sondern um solche, die sich als Rechtsfolge ergeben, wenn keine abhängige Beschäftigung ausgeübt werden soll (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R - Juris Rdnr. 24; Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 19.11.1997 - 5 AZR 21/97 -, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.01.2007 - L 11 (16) KR 16/04 -, juris).
  • LSG Sachsen, 22.02.2016 - 1 KR 217/15

    Krankenversicherung - (abhängige) Beschäftigung; Anordnung der aufschiebenden

    Sie würde verkennen, dass es sich bei den letztgenannten Tatsachen nicht um Umstände handelt, die den Inhalt des Arbeitsverhältnisses und der Tätigkeit prägen, sondern um solche, die sich als Rechtsfolge ergeben, wenn die Feststellungen ergeben, dass keine abhängige Beschäftigung ausgeübt wird (vgl. hierzu: BSG , Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R - juris Rn. 24; BAG, Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - juris Rn. 34; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Januar 2007 - L 11 (16) KR 16/04 - juris Rn. 23).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2021 - L 9 BA 2744/18
  • LSG Sachsen, 13.08.2021 - L 1 KR 327/16
  • SG Duisburg, 05.08.2021 - S 10 R 802/14
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2015 - L 11 KR 204/15

    Beitragsnachforderung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung

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