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   LG Stuttgart, 04.06.2014 - 11 O 101/14   

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LG Stuttgart, 04.06.2014 - 11 O 101/14 (https://dejure.org/2014,33600)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 04.06.2014 - 11 O 101/14 (https://dejure.org/2014,33600)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Juni 2014 - 11 O 101/14 (https://dejure.org/2014,33600)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Stuttgart, 27.06.2014 - 11 O 51/14

    XING - Neue Möglichkeit ein Impressum einzufügen

    Der Beklagte seinerseits erwirkte aufgrund desselben XING-Profils gegen den Kläger im vorangegangenen Verfügungsverfahren LG Stuttgart 11 O 101/14 eine mit Urteil vom 4. Juni 2014 erlassene, noch nicht rechtskräftige einstweilige Verfügung, durch die dem Kläger untersagt wurde, geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien auf der Internet-Plattform XING anzubieten, ohne die gemäß § 5 TMG erforderlichen Informationen verfügbar zu halten, wie geschehen in dem Internetauftritt gemäß der Anlage AG 1 zum dortigen Schriftsatz des Klägers vom 9. April 2014, die der im hiesigen Verfahren vorgelegten Anlage K 1 -XING-Profil des Beklagten, ausgedruckt am 25. Februar 2014 - entspricht.

    Am unteren rechten Rand der Internetseite (Profil) befand sich ein mit dem Schriftzug "Impressum von (...)" bezeichneter Link (wiedergegeben im oberen Sreenshot der im Verfügungsverfahren 11 O 101/14 vorgelegten Anlage AG 6).

    g. Links auf die Anlage AG 6 (11 O 101/14) Bezug genommen.

    Beide Parteien haben sich außerdem auf ihr Vorbringen im Verfügungsverfahren 11 0 101/14 bezogen.

    Die Akten LG Stuttgart 11 O 101/14 wurden beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    Der Link befindet sich ausweislich der Anlage 11 O 101/14, AG 6, am unteren rechten Rand des Profils.

  • OLG Stuttgart, 14.08.2014 - 2 U 84/14

    Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist: Beginn der Übersendung per Telefax 18

    Der Antrag des Verfügungsbeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 4. Juni 2014, Az.: 11 O 101/14, wird.

    Die Berufung des Verfügungsbeklagten gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 4. Juni 2014, Az.: 11 O 101/14, wird als unzulässig.

    Mit einem auf den 7. Juli 2014 datierten Schriftsatz hat der Verfügungsbeklagte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 4. Juni 2014, Az.: 11 O 101/14 eingelegt und zugleich begründet.

    2. Das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 4. Juni 2014, Az.: 11 O 101/14, wird aufgehoben.

    Das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 4. Juni 2014, Az.: 11 O 101/14 (GA 93 ff.), wurde dem Beklagten am 6. Juni 2014 zugestellt (GA 112).

  • LG Stuttgart, 07.08.2014 - 11 O 84/14

    Zur Impressumspflicht bei foris.de und McAdvo

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich daher grundlegend von den Sachverhalten, die Gegenstand der Entscheidungen 11 O 72/14 (kanzlei-seiten.de) sowie 11 O 51/14 und 11 O 101/14 (XING-Profil) waren: Dort lagen jeweils Internetveröffentlichungen von Rechtsanwälten vor, mit denen diese sich aus Sicht eines außenstehenden Dritten in persönlich werbender, individuell gestalteter Form an den Betrachter der Seite wendeten, um die Vorzüge ihrer anwaltlichen Tätigkeit darzustellen, so dass es sich um eigenständige Unternehmensauftritte handelte, die sich von dem Rahmen des jeweiligen Portals abhoben.
  • LG Heidelberg, 09.12.2015 - 12 O 21/15

    Impressumspflicht für Rechtsanwaltsprofil auf einem Internet-Portal

    Entscheidend dafür, ob es sich bei dieser Internet-Veröffentlichung um ein eigenes Telemedium des Anbieters handelt, ist, ob er selbst über den Inhalt und das Bereithalten des Dienstes "also der konkreten Einzelveröffentlichung" im Rahmen des Internet-Portals bestimmen kann und sich sein Angebot für einen objektiven Dritten als eigenständigen Auftritt des Anbieters darstellt." (LG Stuttgart, MMR 2014, 674; OLG Karlsruhe, Urt. v. 27.4.2006 - 4 U 119/04; LG Stuttgart, Urt. v. 4.6.2014 - 11 O 101/14, zitiert nach Beck).
  • LG Heidelberg, 11.03.2015 - 12 O 57/14

    Unlauterer Wettbewerb im Internet: Verstoß gegen Informationspflichten bei

    Entscheidend dafür, ob es sich bei dieser Internet-Veröffentlichung um ein eigenes Telemedium des Anbieters handelt, ist, ob er selbst über den Inhalt und das Bereithalten des Dienstes "also der konkreten Einzelveröffentlichung im Rahmen des Internet-Portals bestimmen kann und sich sein Angebot für einen objektiven Dritten als eigenständigen Auftritt des Anbieters darstellt." (Landgericht Stuttgart, MMR 2014, 674; OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.04.2006 - 4 U 119/04 - Landgericht Stuttgart, Urteil vom 04.06.2014 - 11 O 101/14 - zitiert nach Beck -).
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