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   VG Oldenburg, 13.12.2010 - 11 A 249/10   

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https://dejure.org/2010,23862
VG Oldenburg, 13.12.2010 - 11 A 249/10 (https://dejure.org/2010,23862)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 13.12.2010 - 11 A 249/10 (https://dejure.org/2010,23862)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2010 - 11 A 249/10 (https://dejure.org/2010,23862)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einbürgerung in Deutschland geborener Kinder aufgrund des Völkerrechts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 RuStAG; Art 6 StAngEuÜbk; Art 24 Abs 2 EUGrdRCh; Art 3 EGKRÜbk; Art 8 MRK; Art 25 GG
    Einbürgerung, in Deutschland geborener Kinder; Einbürgerung, Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit; Einbürgerung, Wohl des Kindes; Einbürgerung, EMRK; Einbürgerung, Minderjärhige und Lebensunterhaltssicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einbürgerung in Deutschland geborener Kinder und das Völkerrecht

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • EGMR, 13.07.2010 - 26828/06

    KURIC AND OTHERS v. SLOVENIA

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.12.2010 - 11 A 249/10
    Obwohl das Recht auf eine Staatsangehörigkeit als solches nicht von der EMRK oder ihren Zusatzprotokollen garantiert wird, kann das willkürliche Vorenthalten der Staatsangehörigkeit wegen der Auswirkungen auf das Privatleben des Einzelnen unter bestimmten Umständen Fragen unter Art. 8 aufwerfen (EGMR, Kuric u.a. ./. Slowenien, Urteil vom 13. Juli 2010 - 26828/06, Ziff. 353; Karrasen ./. Finnland, Urteil vom 12. Januar 1999 - 31314/96, NVwZ 2000, 301 ; EKMR, Kafkasli ./. Türkei, Bericht vom 1. Juli 1997 - 21106/92 -, Ziff. 33).

    Der soweit ersichtlich einzige derartige Fall, in dem der Gerichtshof eine Verletzung von Art. 8 festgestellt hat (Kuric u.a. ./. Slowenien - 26828/06 -), betraf Personen, die ursprünglich als Staatsbürger des alten Jugoslawiens in Slowenien gelebt hatten und nach dem Zusammenbruch des gemeinsamen Staates plötzlich als Ausländer ohne Aufenthaltsrecht galten.

  • EGMR, 12.01.1999 - 31314/96
    Auszug aus VG Oldenburg, 13.12.2010 - 11 A 249/10
    Obwohl das Recht auf eine Staatsangehörigkeit als solches nicht von der EMRK oder ihren Zusatzprotokollen garantiert wird, kann das willkürliche Vorenthalten der Staatsangehörigkeit wegen der Auswirkungen auf das Privatleben des Einzelnen unter bestimmten Umständen Fragen unter Art. 8 aufwerfen (EGMR, Kuric u.a. ./. Slowenien, Urteil vom 13. Juli 2010 - 26828/06, Ziff. 353; Karrasen ./. Finnland, Urteil vom 12. Januar 1999 - 31314/96, NVwZ 2000, 301 ; EKMR, Kafkasli ./. Türkei, Bericht vom 1. Juli 1997 - 21106/92 -, Ziff. 33).

    Auf derselben Linie liegt die Entscheidung im Fall K. ./. Finnland, die insofern eher mit dem vorliegenden Fall vergleichbar ist, als es auch dort um ein im Aufenthaltsstaat geborenes Kind abgelehnter Asylbewerber ging: Unter dem Aspekt der "Willkür" hat der Gerichtshof ebenfalls in erster Linie geprüft, ob die Verweigerung der Einbürgerung eine nachvollziehbare Auslegung und Anwendung des innerstaatlichen Staatsangehörigkeitsrechts war; unter dem Aspekt "Folgen der Nichteinbürgerung" stellt er fest, dass der Beschwerdeführer dennoch einen gesicherten Aufenthaltsstatus erreichen konnte (vgl. NVwZ 2000, 301 ).

  • BVerwG, 29.07.1985 - 1 B 78.85

    Ermessensfehler - Einbürgerung eines Ausländers - Ablehnung der Einbürgerung

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.12.2010 - 11 A 249/10
    Im Interesse des Familienzusammenhalts und der Vermeidung von Rechtsunsicherheit sowie unterschiedlicher Loyalitätsanforderungen ist aber anzustreben, dass Eltern und minderjährige Kinder über den gleichen staatsbürgerlichen Status verfügen und den Schutz desselben Staates genießen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 1985 - 1 B 78.85 -, NJW 1985, 2908; Hailbronner/Renner/Maaßen, a.a.O., § 10, Rn. 70 f.; § 8, Rn. 98 ff.).
  • EKMR, 22.05.1995 - 21106/92

    KAFKASLI contre la TURQUIE

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.12.2010 - 11 A 249/10
    Obwohl das Recht auf eine Staatsangehörigkeit als solches nicht von der EMRK oder ihren Zusatzprotokollen garantiert wird, kann das willkürliche Vorenthalten der Staatsangehörigkeit wegen der Auswirkungen auf das Privatleben des Einzelnen unter bestimmten Umständen Fragen unter Art. 8 aufwerfen (EGMR, Kuric u.a. ./. Slowenien, Urteil vom 13. Juli 2010 - 26828/06, Ziff. 353; Karrasen ./. Finnland, Urteil vom 12. Januar 1999 - 31314/96, NVwZ 2000, 301 ; EKMR, Kafkasli ./. Türkei, Bericht vom 1. Juli 1997 - 21106/92 -, Ziff. 33).
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.12.2010 - 11 A 249/10
    Die Bestimmungen der Grundrechtecharta binden nach ihrem Art. 51 Abs. 1 Satz 1 die Mitgliedstaaten nur bei der Durchführung des Rechts der Union (vgl. BVerwG, Urteil vom. 30. März 2010 - 1 C 8/09 - , juris Rn. 35; Schwarze, EU-Kommentar, 2. Aufl., GR-Charta, Art. 51 Rn. 13).
  • VGH Hessen, 29.03.1995 - 12 TH 2856/94

    Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung: maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.12.2010 - 11 A 249/10
    Der von den Klägerinnen angeführte Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29.03.1995 - 12 TH 286.94 - (NVwZ-RR 1995, 470), der auf den Zeitpunkt der Antragsstellung abstellt, befasst sich demgegenüber mit einer Sonderkonstellation aus dem Aufenthaltsrecht (Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80) und ist nicht ohne Weiteres auf den Fall einer Einbürgerung übertragbar, bei der der einbürgernde Staat ein legitimes Interesse daran hat, dass sich der Einzubürgernde gerade zum Zeitpunkt der Einbürgerung rechtmäßig im Inland aufhält.
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.12.2010 - 11 A 249/10
    Eine solche Auffassung wäre daher contra legem und würde die Grenzen zulässiger völkerrechtskonformer Gesetzesauslegung sprengen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04 -, BVerfGE 111, 307 ff. - zit. nach juris Rn. 32 - 36 und 47).
  • BVerwG, 04.02.1982 - 1 B 9.82

    Voraussetzungen für die Einbürgerung eines sich unerlaubt in Deutschland

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.12.2010 - 11 A 249/10
    Dabei kommt es für die Erfüllung dieser Voraussetzung grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Einbürgerungsentscheidung an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.02.1982 - 1 B 9.82 -, InfAuslR 1982, 189).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2010 - 8 LA 154/10

    Vereinbarkeit des europäischen Grundrechts auf vorrangige Erwägung des Wohles des

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.12.2010 - 11 A 249/10
    Das Unionsrecht in diesem Sinne umfasst neben dem europäischen Primärrecht auch das Sekundärrecht, mithin das von den Organen der EU aufgrund von Kompetenzzuweisungen in den Verträgen erlassene Recht, insbesondere Rechtsakte nach Art. 288 AEUV, früher Art. 249 EGV (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Juli 2010 - 8 LA 154/10 -, juris; Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, Stand: Oktober 2006, EGV Art. 249 Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 13 LC 240/10

    Absehen vom Erfordernis der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit im Falle

    Die genannte Bestimmung vermittelt dem Einzelnen jedoch keinen Einbürgerungsanspruch (vgl. ausführlich VG Oldenburg, Urt. v. 13. Dezember 2010 - 11 A 249/10 - Juris, Rdnr. 21).
  • OVG Niedersachsen, 29.03.2012 - 8 LA 25/12

    Verpflichtung einer Ausländerbehörde zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Die von den Klägern geforderte unmittelbare Anwendung des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit vom 6. November 1997 (BGBl. II 2004, S. 578 f f.) hat das Verwaltungsgericht zutreffend mit der Begründung verneint, es handele sich um eine die Vertragsstaaten verpflichtende, aber grundsätzlich keine subjektiven Rechte des Einzelnen begründende völkerrechtliche Vereinbarung (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkeit, BT-Drs. 15/2145, S. 22: "Der letztgenannte Teil dieser Bestimmung zeigt auf, dass die in diesem Übereinkommen enthaltenen Grundsätze und Vorschriften nur Staatenverpflichtungen begründen und dementsprechend innerstaatlich kein unmittelbar anwendbares Recht sind.", und VG Oldenburg, Urt. v. 13.12.2010 - 11 A 249/10 -, juris Rn. 21).
  • VG Oldenburg, 29.02.2012 - 11 A 1512/11

    Passpflicht; Absehen von Passpflicht; Erfüllung der Passpflicht

    Daher muss die Frage, ob sich das Übereinkommen seinem Inhalt nach überhaupt unmittelbar an innerstaatliche Behörden und Gerichte richtet, nicht weiter vertieft werden (vgl. dazu verneinend das Urteil der Kammer vom 13. Dezember 2010 - 11 A 249/10 - juris).
  • VG Augsburg, 02.08.2011 - Au 1 K 11.736

    Das Zuwarten bis zur Volljährigkeit stellt bei minderjährigen türkischen

    Die genannte Bestimmung vermittelt dem Einzelnen jedoch keinen Einbürgerungsanspruch (VG Oldenburg vom 13.12.2010 Az.: 11 A 249/10 RdNr. 21).
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