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   VG Oldenburg, 05.02.2010 - 11 A 2543/08   

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https://dejure.org/2010,13585
VG Oldenburg, 05.02.2010 - 11 A 2543/08 (https://dejure.org/2010,13585)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 05.02.2010 - 11 A 2543/08 (https://dejure.org/2010,13585)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 05. Februar 2010 - 11 A 2543/08 (https://dejure.org/2010,13585)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zum Erlöschen eines Aufenthaltstitels durch längeren Auslandaufenthalt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Feststellungsklage als statthafte Klageart bei Unterlassen der Erteilung eines Verwaltungsaktes über das Erlöschen des Aufenthaltstitels eines Ausländers; Die Ausländerbehörde als Trägerin der materiellen Beweislast bei Berufung auf eine Norm i.R.d. Geltendmachung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erlöschen eines Aufenthaltstitels durch längeren Auslandaufenthalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Feststellungsklage als statthafte Klageart bei Unterlassen der Erteilung eines Verwaltungsaktes über das Erlöschen des Aufenthaltstitels eines Ausländers; Die Ausländerbehörde als Trägerin der materiellen Beweislast bei Berufung auf eine Norm i.R.d. Geltendmachung des ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 16.03.1999 - 10 TZ 325/99

    Erlöschen der Aufenthaltsgenehmigung nach Ausreise und Versäumung der

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.02.2010 - 11 A 2543/08
    Denn eine solche längere Frist kann von der Behörde nicht nachträglich bestimmt werden, um das bereits eingetretene Erlöschen des Aufenthaltstitels wieder rückgängig zu machen (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 16. März 1999 - 10 TZ 325/99 -, InfAuslR 1999, 454; VG Augsburg, Urteil vom 15. April 2009 - AU 6 K 08.1772 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 203/06

    Erlöschen des aus Art. 7 Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei (ARB

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.02.2010 - 11 A 2543/08
    Der Grund des Auslandsaufenthaltes und die Gründe dafür, dass der Ausländer nicht fristgerecht wieder eingereist ist, sind dabei grundsätzlich irrelevant (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 09. April 2009 - 11 ME 484/08 - Juris; Urteil vom 27. März 2008 - 11 LB 203/06 - Juris; Schäfer, GK-AufenthG, § 51 Rn. 59, 61 - 63, 71).
  • BGH, 20.06.1978 - VI ZR 15/77

    Kurzschluß in der Nähe des Brandherdes - § 286 ZPO, Anscheinsbeweis,

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.02.2010 - 11 A 2543/08
    Es müssten aber zumindest Umstände vorgetragen oder aus anderen Gründen für das Gericht ersichtlich sein, die es als ernsthaft möglich erscheinen lassen, dass die indischen Behörden im Fall der Klägerin abweichend von ihrer gewöhnlichen Praxis die Ein- und Ausreise nicht mit Stempeln im Reisepass dokumentiert haben (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1978 - VI ZR 15/77 - NJW 1978, 2032 f.; Anders/ Gehle, aaO., Rn. 358, die natürlich jeweils die im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegebene Möglichkeit, dass sich solche Umstände nicht aus dem Parteivortrag ergeben, sondern vom Gericht von Amts wegen ermittelt wurden, außer Acht lassen).
  • OVG Niedersachsen, 09.04.2009 - 11 ME 484/08

    Grundsatz der Unerheblichkeit des Grundes für den Eintritt des gesetzlichen

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.02.2010 - 11 A 2543/08
    Der Grund des Auslandsaufenthaltes und die Gründe dafür, dass der Ausländer nicht fristgerecht wieder eingereist ist, sind dabei grundsätzlich irrelevant (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 09. April 2009 - 11 ME 484/08 - Juris; Urteil vom 27. März 2008 - 11 LB 203/06 - Juris; Schäfer, GK-AufenthG, § 51 Rn. 59, 61 - 63, 71).
  • VG Augsburg, 15.04.2009 - Au 6 K 08.1772

    Feststellungsklage auf Feststellung des Fortbestehens einer

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.02.2010 - 11 A 2543/08
    Denn eine solche längere Frist kann von der Behörde nicht nachträglich bestimmt werden, um das bereits eingetretene Erlöschen des Aufenthaltstitels wieder rückgängig zu machen (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 16. März 1999 - 10 TZ 325/99 -, InfAuslR 1999, 454; VG Augsburg, Urteil vom 15. April 2009 - AU 6 K 08.1772 -, juris).
  • VG Freiburg, 18.03.2013 - 4 K 244/13

    Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft

    Bei dieser Sachlage kann nicht zwingend auf das Erlöschen des Aufenthaltstitels geschlossen werden, zumal für das Vorliegen des Erlöschenstatbestands letzten Endes die Ausländerbehörde die materielle Beweislast trägt und Zweifel am Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG hier somit zu Lasten der Antragsgegnerin gingen ( siehe u. a. VG Oldenburg, Urteil vom 05.02.2010 - 11 A 2543/08 - juris, m.w.N. ).
  • VG Berlin, 27.01.2011 - 20 K 29.10

    Erlöschen des Aufenthaltstitels nach langer Ausreise und Frage des Erlöschens der

    Das erforderliche Feststellungsinteresse ergibt sich daraus, dass der Kläger Rechtssicherheit darüber haben muss, ob sein gefestigtes Aufenthaltsrecht fortbesteht und er sich noch rechtmäßig in Deutschland aufhält (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 1990 - 1 C 8/89 -, zitiert nach juris; VG Oldenburg, Urteil vom 5. Februar 2010 - 11 A 2543/08 -, zitiert nach juris).
  • VG München, 16.03.2011 - M 23 K 10.2469

    Assoziationsrechtliche Aufenthaltserlaubnis für türkische Staatsangehörige

    Denn es liegt auf der Hand, dass die Klägerin Rechtssicherheit darüber haben muss, ob ihr Aufenthaltsrecht fortbesteht und sie ohne Visum in das Bundesgebiet einreisen und sich dort rechtmäßig aufhalten kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.11.1990-1 C/980; VG Oldenburg Urteil vom 05.02.2010-11 A 2543/08).
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