Rechtsprechung
VG Berlin, 31.01.2002 - 11 A 286.02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis bei 18 Punkten; Punkterabatt vor Entziehung der Fahrerlaubnis; Besserstellung von im alten Punktemaßnahmekatalog steckenden Fahrerlaubnisinhabern; Auwechseln der Rechtsgrundlage für Entziehung der Fahrerlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 2002, 338
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81
Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und …
Auszug aus VG Berlin, 31.01.2002 - 11 A 286.02
Ein Auswechseln der Rechtsgrundlage für die angefochtene Entziehungsverfügung ist vorliegend zulässig, denn die anderweitige Rechtsgrundlage und damit rechtliche Begründung führt nicht zu einer Wesensveränderung der angefochtenen Entziehungsverfügung (…vgl. Stelkens/Bonk/Leonhardt, Verwaltungsverfahrensgesetz, § 45 VwVfG Rdnr. 13; BVerwGE 64, 356).
- VG Düsseldorf, 28.02.2013 - 6 L 297/13
Zum Entzug der Fahrerlaubnis außerhalb des Punktesystems
Vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2002 - 11 A 286.02 -, NZV 2002, 338, juris, wonach eine fünfmalige erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb von vier Jahren einen Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen kann. - VGH Bayern, 07.02.2012 - 11 CS 11.2708
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens
Eine fünfmalige erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb von vier Jahren kann einen Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen (VG Berlin vom 31.01.2002 NZV 2002, 338). - OVG Brandenburg, 27.01.2005 - 5 B 211/04
Erneute Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar
Erforderlich ist mithin, dass die einzelnen Schritte des Maßnahmenkatalogs vor der Entziehung der Fahrerlaubnis erfolglos durchlaufen werden (OVG Hamburg, Beschluss vom 25. November 1999 - 3 Bs 393/99 -, NJW 2000, 1353 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2002 - 1 L 18/02 -, NZV 2002, 431; vgl. auch VG Potsdam, Beschluss vom 16. September 2002 - 10 L 580/02 -, veröffentlicht in juris; a. A. VG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2002 - 11 A 286/02 -, NZV 2002, 338 f.)".
- OVG Brandenburg, 16.07.2003 - 4 B 145/03
Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis ; Warnfunktion der der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Gelsenkirchen, 28.01.2013 - 7 L 1516/12
Entziehung, Fahrerlaubnis, Ungeeignetheit, Gutachtenaufforderung, Anforderungen …
Die wiederholten Geschwindigkeitsverstöße lassen schließlich den Rückschluss zu, dass dem Antragsteller hinsichtlich der Gefährlichkeit von zu schnellem Fahren die nötige Einsicht fehlt, vgl. VG München, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - M1 S 06.4357 -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2002 - 11 A 286.02 -, juris. - VG Potsdam, 16.09.2002 - 10 L 580/02
Die Warnfunktion der Maßnahmen nach dem Punktsystem
Die gegenteilige Ansicht (vgl. VG Berlin, Beschluss v. 31.1. 2002 -11 A 286.02-, NZV 2002, 338 ) stützt sich zu Unrecht auf § 4 Abs. 6 StVG . - VG Gelsenkirchen, 26.03.2014 - 7 L 373/14
Fahrerlaubnis; Entziehung; Punkte; Ungeeignetheit
Die wiederholten Geschwindigkeitsverstöße lassen zudem den Rückschluss zu, dass dem Antragsteller hinsichtlich der Gefährlichkeit von zu schnellem Fahren die nötige Einsicht fehlt, vgl. VG München, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - M1 S 06.4357 -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2002 - 11 A 286.02 -, juris. - VG Berlin, 18.06.2004 - 4 A 163.04
Bonussystem, Punktesystem
Dies ist aber in diesem Regelungssystem angelegt und kann nicht durch Anknüpfung an den Zeitpunkt der Kenntnis der Fahrerlaubnisbehörde auf Grund einer entsprechenden Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes gemäß § 4 Abs. 6 StVG überwunden werden (so aber: Beschluss der 11. Kammer vom 31. Januar 2002 - VG 11 A 286.02 -, NZV 2002 S. 338 f.).