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   VG Berlin, 31.01.2002 - 11 A 286.02   

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https://dejure.org/2002,20878
VG Berlin, 31.01.2002 - 11 A 286.02 (https://dejure.org/2002,20878)
VG Berlin, Entscheidung vom 31.01.2002 - 11 A 286.02 (https://dejure.org/2002,20878)
VG Berlin, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 11 A 286.02 (https://dejure.org/2002,20878)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis bei 18 Punkten; Punkterabatt vor Entziehung der Fahrerlaubnis; Besserstellung von im alten Punktemaßnahmekatalog steckenden Fahrerlaubnisinhabern; Auwechseln der Rechtsgrundlage für Entziehung der Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 338
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus VG Berlin, 31.01.2002 - 11 A 286.02
    Ein Auswechseln der Rechtsgrundlage für die angefochtene Entziehungsverfügung ist vorliegend zulässig, denn die anderweitige Rechtsgrundlage und damit rechtliche Begründung führt nicht zu einer Wesensveränderung der angefochtenen Entziehungsverfügung (vgl. Stelkens/Bonk/Leonhardt, Verwaltungsverfahrensgesetz, § 45 VwVfG Rdnr. 13; BVerwGE 64, 356).
  • VG Düsseldorf, 28.02.2013 - 6 L 297/13

    Zum Entzug der Fahrerlaubnis außerhalb des Punktesystems

    Vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2002 - 11 A 286.02 -, NZV 2002, 338, juris, wonach eine fünfmalige erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb von vier Jahren einen Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen kann.
  • VGH Bayern, 07.02.2012 - 11 CS 11.2708

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Eine fünfmalige erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb von vier Jahren kann einen Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen (VG Berlin vom 31.01.2002 NZV 2002, 338).
  • OVG Brandenburg, 27.01.2005 - 5 B 211/04

    Erneute Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar

    Erforderlich ist mithin, dass die einzelnen Schritte des Maßnahmenkatalogs vor der Entziehung der Fahrerlaubnis erfolglos durchlaufen werden (OVG Hamburg, Beschluss vom 25. November 1999 - 3 Bs 393/99 -, NJW 2000, 1353 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2002 - 1 L 18/02 -, NZV 2002, 431; vgl. auch VG Potsdam, Beschluss vom 16. September 2002 - 10 L 580/02 -, veröffentlicht in juris; a. A. VG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2002 - 11 A 286/02 -, NZV 2002, 338 f.)".
  • OVG Brandenburg, 16.07.2003 - 4 B 145/03

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis ; Warnfunktion der der

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  • VG Gelsenkirchen, 28.01.2013 - 7 L 1516/12

    Entziehung, Fahrerlaubnis, Ungeeignetheit, Gutachtenaufforderung, Anforderungen

    Die wiederholten Geschwindigkeitsverstöße lassen schließlich den Rückschluss zu, dass dem Antragsteller hinsichtlich der Gefährlichkeit von zu schnellem Fahren die nötige Einsicht fehlt, vgl. VG München, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - M1 S 06.4357 -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2002 - 11 A 286.02 -, juris.
  • VG Potsdam, 16.09.2002 - 10 L 580/02

    Die Warnfunktion der Maßnahmen nach dem Punktsystem

    Die gegenteilige Ansicht (vgl. VG Berlin, Beschluss v. 31.1. 2002 -11 A 286.02-, NZV 2002, 338 ) stützt sich zu Unrecht auf § 4 Abs. 6 StVG .
  • VG Gelsenkirchen, 26.03.2014 - 7 L 373/14

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Punkte; Ungeeignetheit

    Die wiederholten Geschwindigkeitsverstöße lassen zudem den Rückschluss zu, dass dem Antragsteller hinsichtlich der Gefährlichkeit von zu schnellem Fahren die nötige Einsicht fehlt, vgl. VG München, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - M1 S 06.4357 -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2002 - 11 A 286.02 -, juris.
  • VG Berlin, 18.06.2004 - 4 A 163.04

    Bonussystem, Punktesystem

    Dies ist aber in diesem Regelungssystem angelegt und kann nicht durch Anknüpfung an den Zeitpunkt der Kenntnis der Fahrerlaubnisbehörde auf Grund einer entsprechenden Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes gemäß § 4 Abs. 6 StVG überwunden werden (so aber: Beschluss der 11. Kammer vom 31. Januar 2002 - VG 11 A 286.02 -, NZV 2002 S. 338 f.).
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