Rechtsprechung
VG Berlin, 19.07.2000 - 11 A 356.97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Heranziehung zu Abschleppgebühren; Umsetzen eines verkehrswidrig abgestellten Pkw; Vollstreckungsmöglichkeit für eine öffentlich-rechtliche Geldforderung in Frankreich; Aufwand für eine Vollstreckung im Ausland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Feuerwehrzufahrt - Kfz-Umsetzung
Papierfundstellen
- NZV 2001, 56
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.1985 - 7 A 47/85
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus VG Berlin, 19.07.2000 - 11 A 356.97
Nach der Entscheidung des OVG Koblenz (NJW 1986, 1369) ist zwar ausnahmsweise der Fahrer für die Umsetzungsgebühren heranzuziehen, wenn sein Name und seine Anschrift vom Halter sofort mitgeteilt werden, die Entscheidung lässt jedoch nicht erkennen, ob dies auch gelten soll, wenn der Fahrer im Ausland wohnt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1980 - IV A 2654/79
Abschleppen eines Fahrzeugs; Kostenerstattung; Abschleppkosten; Behörde; …
Auszug aus VG Berlin, 19.07.2000 - 11 A 356.97
Der Entscheidung des OVG Münster (DAR 1980, 223) lässt sich zu der hier vorliegenden Frage Nichts entnehmen, im Gegenteil wird in dieser Entscheidung von einem gebührenpflichtigen Fahrzeugeigentümer ausgegangen.
- VG Aachen, 23.02.2011 - 6 K 1/10
Bedeutung der Haltereigenschaft für die Gebührenerhebung infolge eines …
Entsprechende Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen existieren für die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen nicht, vgl. in diesem Zusammenhang zu dem Fall eines in Frankreich lebenden Gebührenschuldners: VG Berlin, Urteil vom 19. Juli 2000 - 11 A 356.97 -, NZV 2001, 56.
Rechtsprechung
FG Berlin, 14.07.2000 - 11 A 356/97 |
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Haftung mehrerer Personen für Abschleppkosten