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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98   

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BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98 (https://dejure.org/1999,651)
BVerwG, Entscheidung vom 17.11.1999 - 11 A 4.98 (https://dejure.org/1999,651)
BVerwG, Entscheidung vom 17. November 1999 - 11 A 4.98 (https://dejure.org/1999,651)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    Art. 2 GG, § 18 AEG, § 20 AEG, § 41 BImSchG, § 42 BImSchG, § 43 BImSchG, § 1 16.BImSchV, § 74 VwVfG
    Planfeststellung; Schallschutz; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung; erheblicher baulicher Eingriff; Erhöhung des Beurteilungspegels; Abwägungsgebot; Fiktion fehlender Lärmzunahme; Wiederinbetriebnahme teilungsbedingt unterbrochener Schienenwege; E

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung; erheblicher baulicher Eingriff; Erhöhung des Beurteilungspegels; Abwägungsgebot; Fiktion fehlender Lärmzunahme; Wiederinbetriebnahme teilungsbedingt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 110, 81
  • NVwZ 2000, 567
  • DVBl 2000, 796
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 28.10.1998 - 11 A 3.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98
    Die Anwohner haben jedenfalls dann, wenn die zu erwartenden Immissionen für sie eine Eigentums- oder Gesundheitsbeeinträchtigung darstellen können, einen Anspruch darauf, daß diese Belange in die Abwägung eingestellt und angemessen berücksichtigt werden (im Anschluß an Urteil vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 3.98 - BVerwGE 107, 350 ).«.

    So verhielt es sich jedoch nicht, wie der erkennende Senat bereits in seinem denselben Planfeststellungsabschnitt betreffenden Urteil vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 3.98 - (BVerwGE 107, 350 >353 f.<) festgestellt hat.

    Das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 3.98 - (BVerwGE 107, 350 ff.) ausgeführt.

    Diese Auffassung entspricht nicht der Rechtslage (ebenso bereits BVerwGE 107, 350 ff.).

  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91

    Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98
    Vielmehr läßt sich die Grenze nur aufgrund wertender Betrachtung des Einzelfalles ziehen (vgl. BGHZ 122, 76 >80/81< mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Werden hier entsprechend diesen Maßstäben bei den Klägern zu 3 und 4 die vom Bundesgerichtshof für Mischgebiete entwickelten Annäherungswerte von 72/62 dB(A) bei Tag/Nacht (BGH, Urteil vom 10. Dezember 1987 - III ZR 204/86 - BauR 1988, S. 204 >206<; BGHZ 122, 76 >82/83<) herangezogen, ergibt sich für deren Grundstücke Nienbergen 30 und Thune 14 selbst dann noch eine Überschreitung, wenn der Nachtwert für das letztere Grundstück wegen der Außenbereichslage zusätzlich um einen Wert von 2 oder 3 dB(A) erhöht wird.

    Auch die für das in einem Wohngebiet liegende Grundstück der Kläger zu 9 zu erwartenden Beurteilungspegel liegen nachts über 60 dB(A) und damit in einem Bereich, der sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits unmittelbar der Enteignungsschwelle nähert oder diese schon erreicht (vgl. BGHZ 97, 361 >366<; 122, 76 >81<).

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98
    ee) Der darin liegende Mangel bei der Abwägung ist offensichtlich im Sinne des § 20 Abs. 7 Satz 1 AEG ; denn er betrifft die Zusammenstellung und Aufbereitung des Abwägungsmaterials und ergibt sich ohne weiteres aus der Planbegründung (vgl. BVerwGE 64, 33 >38<).

    Er war hinsichtlich der Kläger zu 3, 4 und 9 auch von Einfluß auf das Abwägungsergebnis; denn nach den Umständen des vorliegenden Falles besteht die konkrete Möglichkeit, daß hinsichtlich dieser Kläger ohne den Mangel die Planung anders ausgefallen wäre (dazu vgl. BVerwGE 64, 33 >38 379 f.<; Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 11 A 100.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 18 S. 73 f.).

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98
    Da weder § 41 Abs. 1 BImSchG noch das planerische Abwägungsgebot den Betroffenen einen Anspruch auf bestimmte Schallschutzmaßnahmen gewährt, ist es grundsätzlich sachgerecht, das Begehren, im Rahmen der Planfeststellung für Bau oder Änderung einer Verkehrsanlage aktiven Schallschutz zu erhalten, im Wege einer Neubescheidungsklage entsprechend § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO zu verfolgen (vgl. BVerwGE 87, 332 >345 ff.<; 104, 123 >134<).

    Da bei Räumen und Fenstern üblicher Größe und Beschaffenheit bei geschlossenen Einfachfenstern ein Unterschied vom 20 bis 25 dB(A) zwischen den Mittelungspegeln innen und außen angenommen werden kann (vgl. BVerwGE 104, 123 >130 f.<), befinden sich die Kläger zu 4 bei den für ihr Grundstück prognostizierten nächtlichen Außenpegeln von 69/70 dB(A) in einem kritischen Bereich.

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98
    Wie sich aus der Entstehungsgeschichte dieser Vorschriften ergibt, ist ein baulicher Eingriff nur dann erheblich, wenn in die Substanz des Schienenweges, d.h. der Gleisanlage mit ihrem Unter- und Überbau einschließlich einer Oberleitung (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 3.97 -, NVwZ 1999, S. 67 ), eingegriffen wird, soweit es sich nicht lediglich um Erhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen oder um kleinere Baumaßnahmen handelt.

    Diese Begrenzung der Reichweite der dargestellten Fiktion wahrt einerseits die genannten Interessen des Vorhabenträgers, beläßt aber andererseits auch den Anwohnern jedenfalls dann, wenn die zu erwartenden Einwirkungen für sie Eigentums- oder Gesundheitsbeeinträchtigungen darstellen können und dies substantiiert geltend gemacht wird oder sich der Planfeststellungsbehörde angesichts der konkreten Situation aufdrängen muß (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 3.97 - NVwZ 1999, S. 67 >68<), den Anspruch auf Einstellung und angemessene Berücksichtigung ihrer Interessen in der Abwägung.

  • BGH, 10.12.1987 - III ZR 204/86

    Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Entschädigung -

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98
    Werden hier entsprechend diesen Maßstäben bei den Klägern zu 3 und 4 die vom Bundesgerichtshof für Mischgebiete entwickelten Annäherungswerte von 72/62 dB(A) bei Tag/Nacht (BGH, Urteil vom 10. Dezember 1987 - III ZR 204/86 - BauR 1988, S. 204 >206<; BGHZ 122, 76 >82/83<) herangezogen, ergibt sich für deren Grundstücke Nienbergen 30 und Thune 14 selbst dann noch eine Überschreitung, wenn der Nachtwert für das letztere Grundstück wegen der Außenbereichslage zusätzlich um einen Wert von 2 oder 3 dB(A) erhöht wird.
  • BGH, 23.10.1986 - III ZR 112/85

    Pflicht zur entschädigungslosen Hinnahme von Verkehrslärmimmissionen

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98
    Bei der Klägerin zu 15 wird zwar sogar der für Gewerbegebiete als Leitwert in Betracht kommende Lärmgrenzwert von 65 dB(A) bei Nacht (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1986 - III ZR 112/85 - LM Art. 14 (Cb) GrundG Nr. 54 Bl. 1078) voraussichtlich deutlich überschritten.
  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 100.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Klagefrist und Grundsatz von Treu und

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98
    Er war hinsichtlich der Kläger zu 3, 4 und 9 auch von Einfluß auf das Abwägungsergebnis; denn nach den Umständen des vorliegenden Falles besteht die konkrete Möglichkeit, daß hinsichtlich dieser Kläger ohne den Mangel die Planung anders ausgefallen wäre (dazu vgl. BVerwGE 64, 33 >38 379 f.<; Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 11 A 100.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 18 S. 73 f.).
  • BGH, 17.04.1986 - III ZR 202/84

    Entschädigung wegen Verkehrsimmissionen

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98
    Auch die für das in einem Wohngebiet liegende Grundstück der Kläger zu 9 zu erwartenden Beurteilungspegel liegen nachts über 60 dB(A) und damit in einem Bereich, der sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits unmittelbar der Enteignungsschwelle nähert oder diese schon erreicht (vgl. BGHZ 97, 361 >366<; 122, 76 >81<).
  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 17.96

    Verfassungsrecht - Anspruch auf körperliche Integrität

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98
    Auch diesen Gesichtspunkt wird die Planfeststellungsbehörde in ihre Abwägung einzubeziehen und dabei zu berücksichtigen haben, daß für die unter dem Gesundheitsaspekt entscheidenden Innenraumpegel nach dem derzeitigen Stand der Lärmwirkungsforschung Dauerschallpegel am Ohr des Schläfers in einem Bereich zwischen 30 und 35 dB(A) und Pegelspitzen in der Größenordnung von 40 dB(A) nicht überschritten werden sollten (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 23. April 1997 - BVerwG 11 A 17.96 - >Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 13 S. 9 f.< mit weiteren Nachweisen aus der Lärmforschung).
  • BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 A 19.94

    Verkehrslärm - Schienenweg - Änderung - Wiedererrichtung - Wesentliche Änderung

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz -

  • BVerwG, 27.08.1996 - 11 VR 10.96

    Recht des Schienenverkehrs - Vorwegnahme des Planfeststellungsverfahrens durch

  • BVerwG, 27.01.1995 - 7 VR 16.94

    Ausbau der Bahnverbindung zwischen Hamburg und Berlin - Auswechslung von Gleisen

  • VGH Bayern, 19.08.2014 - 22 B 11.2608

    In einer Berufungsbegründung erfolgte Verweisung auf ein Parallelverfahren ohne

    Für derartige Schutzauflagen ist kein Raum, wenn das planfestzustellende Vorhaben im Vergleich zu dem Zustand des Schienenwegs, der ohne die Planung bestünde, zu keiner Verschlechterung der Lärmsituation für die Nachbarschaft führt (BVerwG, U.v. 17.11.1999 - 11 A 4.98 - BVerwGE 110, 81/86 f.; BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 5.07 - NVwZ 2009, 50/51).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat die Rechtsprechung in dem Fall anerkannt, dass eine Eisenbahnstrecke, die ehedem die kürzeste Verbindung zwischen dem mitteldeutschen Raum und den Nordseehäfen darstellte, als Folge der deutschen Teilung abschnittsweise vollständig demontiert und der Verkehr schließlich zur Gänze eingestellt worden war (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.1998 - 11 A 3.98 - BVerwGE 107, 350; U.v. 17.11.1999 - 11 A 4.98 - BVerwGE 110, 82; U.v. 12.4.2000 - 11 A 18.98 - BVerwGE 111, 108).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die neu zu erwartenden Einwirkungen für die Betroffenen Eigentums- oder Gesundheitsbeeinträchtigungen darstellen (vgl. zu diesem weiteren Erfordernis BVerwG, U.v. 28.10.1998 a.a.O. S. 357; U.v. 17.11.1999 a.a.O. S. 88: U.v. 12.4.2000 a.a.O. S. 114).

    Vorliegend fehlt es jedenfalls bereits an der Voraussetzung, dass sich die Geräuschvorbelastung der Umgebung, die sich aus dem zulässigen Nutzungsumfang eines Schienenwegs ergibt, zu einer bloßen Fiktion verflüchtigt hat, die in der Realität keinerlei Entsprechung mehr fand (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, U.v. 17.11.1999 a.a.O. S. 87).

    Insoweit sollen am Ohr einer schlafenden Person zwischen 30 und 35 dB(A) liegende Dauerschallpegel nicht überschritten werden (BVerwG, U.v. 17.11.1999 - 11 A 4.98 - BVerwGE 110, 81/90 f.).

    Dieser Maximalpegel liegt zwar deutlich oberhalb des Wertes von 40 dB(A), den Pegelspitzen unter gesundheitlichem Aspekt nicht überschreiten sollen (BVerwG, U.v. 17.11.1999 - 11 A 4.98 - BVerwGE 110, 81/90).

    Denn die diesbezüglichen Verpflichtungen von Betreibern einer Eisenbahninfrastruktur sind in den §§ 41 f. BImSchG und den auf der Grundlage von § 43 BImSchG erlassenen Rechtsverordnungen abschließend festgelegt (vgl. zum kodifikatorischen Charakter dieser Regelungen z.B. BVerwG, U.v. 9.2.1995 - 4 C 26.93 - BVerwGE 97, 367/371; U.v. 17.11.1999 - 11 A 4.98 - BVerwGE 110, 81/88; U.v. 21.5.2003 - 9 A 40.02 - NVwZ 2003, 1381; U.v. 15.12.2011 - 7 A 11.10 - NVwZ 2012, 1120 Rn. 29).

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 18.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Abwägungsgebot;

    Bei der Wiederinbetriebnahme von Gleisen, die aufgrund einer Unterbrechung des betreffenden Schienenwegs infolge der deutschen Teilung zwar nicht entwidmet, aber außer Betrieb gestellt und abgebaut oder in einer dem Abbau gleichkommenden Weise verfallen waren, findet die Berücksichtigung der bisherigen planungsrechtlichen Situation als schutzmindernde Vorbelastung dort ihre Grenze, wo über die tatsächliche Vorbelastung hinausgehende Einwirkungen zu erwarten sind, die Eigentums- oder Gesundheitsbeeinträchtigungen darstellen können (vgl. BVerwGE 107, 350 und Urteil vom 17. November 1999 - BVerwG 11 A 4.98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Rechtsprechung des Senats zu möglichen Eigentums- oder Gesundheitsbeeinträchtigungen in solchen Fällen (vgl. BVerwGE 107, 350 und Urteil vom 17. November 1999 - BVerwG 11 A 4.98 - zur Veröffentlichung vorgesehen) kann auf die Beeinträchtigung der kommunalen Planungshoheit nicht entsprechend angewandt werden.

    Jedenfalls bei der Wiederinbetriebnahme von Gleisen, die aufgrund einer Unterbrechung des betreffenden Schienenweges infolge der deutschen Teilung außer Betrieb gestellt und abgebaut oder in einer dem Abbau gleichkommenden Weise verfallen waren, findet nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats die Berücksichtigung der bisherigen planungsrechtlichen Situation als schutzmindernde Vorbelastung dort ihre Grenze, wo über die tatsächliche Vorbelastung hinausgehende Einwirkungen zu erwarten sind, die Eigentums- oder Gesundheitsbeeinträchtigungen darstellen können, und dies substantiiert geltend gemacht wird oder sich der Planfeststellungsbehörde angesichts der konkreten Situation aufdrängen muß (vgl. BVerwGE 107, 350 ; Urteil vom 17. November 1999 - BVerwG 11 A 4.98 - S. 20).

    Die in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 3.98 - (BVerwGE 107, 350) und 17. November 1999 - BVerwG 11 A 4.98 - entwickelte Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Lärmbeeinträchtigungen bei der Wiederinbetriebnahme zuvor teilungsbedingt stillgelegter Bahnstrecken gilt auch für Anwohner solcher Streckenabschnitte, die nicht insgesamt, sondern nur durch den Abbau oder die Vernachlässigung eines Gleises teilweise stillgelegt waren und bei denen teilungsbedingt eine erhebliche Reduzierung der Verkehrsmenge eingetreten war.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2008 - 7 D 34/07

    Unzumutbare Immissionen wg. Einkaufszentrumserweiterung?

    vgl.: BVerwG, Urteil vom 17. November 1999 - 11 A 4.98 -, NVwZ 2000, 567 = JURIS-Dokumentation (RdNr. 65) unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 25. März 1993 - III ZR 60/91 -, BGHZ 122, 76.
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 5.07

    Lärmschutz; wesentliche Änderung; Schienenweg; Bahnstrecke; Abwägungsgebot;

    Das gilt selbst dann, wenn die für den Planfall prognostizierten Belastungswerte oberhalb der grundrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle liegen (im Anschluss an Urteil vom 17. November 1999 BVerwG 11 A 4.98 BVerwGE 110, 81 ).

    Soweit die Rechtsprechung diesen Grundsatz für den Fall teilungsbedingter Streckenstilllegungen eingeschränkt hat (vgl. Urteil vom 17. November 1999 a.a.O. S. 87 f.), handelt es sich um einen Billigkeitsausgleich, der der Sondersituation der Wiedervereinigung geschuldet ist und deshalb zumindest in aller Regel nicht auf andere Fallgestaltungen übertragen werden kann, in denen die tatsächliche hinter der plangegebenen Vorbelastung zurückbleibt.

    aa) Führt ein Planvorhaben im Vergleich zu dem Zustand des Schienenwegs, der ohne die Planung bestünde, zu keiner Verschlechterung der Lärmsituation für die Nachbarschaft, so braucht die Planfeststellungsbehörde die Lärmproblematik im Rahmen der Abwägung grundsätzlich nicht aufzugreifen (vgl. Urteil vom 17. November 1999 - BVerwG 11 A 4.98 - BVerwGE 110, 81 ).

    bb) Den Grundsatz, nur bei Lärmsteigerungen gegenüber der Vorbelastung müsse die Lärmproblematik im Rahmen der Abwägung aufgegriffen werden, hat der Senat allein für den Fall eingeschränkt, dass die Wiederertüchtigung einer teilungsbedingt ganz oder teilweise unterbrochenen Bahnstrecke zu Lärmbeeinträchtigungen führt, die die grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle (Art. 2 Abs. 2, Art. 14 Abs. 1 GG) überschreiten (Urteile vom 17. November 1999 a.a.O. S. 87 und vom 12. April 2000 - BVerwG 11 A 18.98 - BVerwGE 111, 108 ; vgl. auch bereits Urteil vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 3.98 - BVerwGE 107, 350 ).

    cc) Die in Rede stehende Ausnahme lässt sich indessen, worauf in dem Urteil vom 17. November 1999 (a.a.O. S. 88) schon ausdrücklich hingewiesen worden ist, nicht ohne Weiteres auf andere Fälle plangegebener Vorbelastung übertragen.

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 A 28.12

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Präklusion; Anstoßwirkung; Auslegung;

    b) Dem Lärmzuwachs auf der bereits vorhandenen Strecke ist im Rahmen des Gebots planerischer Abwägung Rechnung zu tragen (siehe Urteil vom 17. November 1999 - BVerwG 11 A 4.98 - BVerwGE 110, 81 = Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 53 S. 55 f. sowie Beschluss vom 26. Januar 2000 - BVerwG 4 VR 19.99 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 156 Rn. 12).

    Mit der mittlerweile durch Zeitablauf erledigten Fallkonstellation der Wiedereröffnung teilungsbedingt unterbrochener Eisenbahnstrecken (siehe insbes. Urteile vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 3.98 - BVerwGE 107, 350 = Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 23 S. 65 und vom 17. November 1999 - BVerwG 11 A 4.98 - BVerwGE 110, 81 = Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 31 S. 54 f.) sind die insoweit anzuerkennenden Ausnahmesituationen nicht abschließend umschrieben.

  • BVerwG, 10.11.2004 - 9 A 67.03

    Schallschutz; Neubau; bauliche Änderung; wesentliche Änderung; Schienenweg;

    Zwar handelt es sich dabei um einen erheblichen baulichen Eingriff im Sinne dieser Vorschrift, weil die geplanten Gleise nicht in der Lage der früheren Vorortbahngleise, sondern ihnen gegenüber deutlich versetzt errichtet werden sollen, in die Substanz des Schienenwegs mithin in größerem Umfang eingegriffen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 1999 - BVerwG 11 A 4.98 - BVerwGE 110, 81 ).

    Wie schon zu § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Alternative der 16. BImSchV ausgeführt wurde, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die durch den geänderten Schienenweg verursachten Schallimmissionen auf den Grundstücken der Kläger Werte von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts erreichen oder sogar überschreiten, oberhalb derer in Wohngebieten ein aus Sicht des Grundrechtsschutzes kritischer Bereich beginnt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 1999, a.a.O. S. 89 f.).

  • BVerwG, 28.12.2017 - 3 B 15.16

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Erschütterungsschutz; Instandsetzungs- und

    Die Reparatur und Instandsetzung eines Schienenwegs nach einer Streckenstilllegung stellen selbst dann keinen erheblichen baulichen Eingriff im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der 16. BImSchV dar, wenn es sich um eine grundlegende Rekonstruktion der Gleisanlage handelt (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 17. November 1999 - 11 A 4.98 - BVerwGE 110, 81 und vom 12. April 2000 - 11 A 18.98 - BVerwGE 111, 108 ).

    Die Wiederherstellung der Bahnanlage im Rahmen des planungsrechtlichen Bestands ist vielmehr nur als Nachholung der stilllegungsbedingt unterbliebenen Erhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen zu bewerten (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. November 1999 - 11 A 4.98 - BVerwGE 110, 81 und vom 12. April 2000 - 11 A 18.98 - BVerwGE 111, 108 ).

    In diesem Fall wird mit der Gewährung von Lärmschutz ein Billigkeitsausgleich geleistet in einer Situation, in der die plangegebene Vorbelastung in der Realität über Jahrzehnte keine Entsprechung gefunden hat und deswegen einer juristischen Fiktion gleichkommt (BVerwG, Urteile vom 17. November 1999 - 11 A 4.98 - BVerwGE 110, 81 und vom 9. Juli 2008 - 9 A 5.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 66 Rn. 18).

  • BVerwG, 22.01.2004 - 4 A 32.02

    Straßenbauvorhaben; Planfeststellung; gerichtliche Überprüfung; erstinstanzliche

    Ist den Klägern zu 8 und 9 schon in Anwendung der Verkehrslärmschutzverordnung Lärmschutz zu gewähren, so bedarf keiner Erörterung, ob das Grundgesetz oder das Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmschutzmaßnahmen ggf. auch dann gebietet, wenn der nach § 3 der 16. BImSchV i.V.m. der Anlage 1 ermittelte Beurteilungspegel zwar den nach § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV maßgeblichen Immissionsgrenzwert unterschreitet, sich aber bei einer Gesamtbeurteilung der Lärmsituation unter Einbeziehung weiterer Lärmquellen einen Summenpegel ergibt, der (weit) höher liegt (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1 und vom 17. November 1999 - BVerwG 11 A 4.98 - BVerwGE 110, 81).
  • VGH Bayern, 09.12.2015 - 22 A 15.40025

    Fehlende Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Feststellung der UVP-Pflicht

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz, dass es auf das Maß der rechtlich zulässigen Nutzbarkeit ankommt, hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Fall anerkannt, dass eine Eisenbahnstrecke, die ehedem die kürzeste Verbindung zwischen dem mitteldeutschen Raum und den Nordseehäfen darstellte, als Folge der deutschen Teilung abschnittsweise vollständig demontiert und der Verkehr schließlich zur Gänze eingestellt worden war (vgl. BVerwG, U. v. 28.10.1998 - 11 A 3.98 - BVerwGE 107, 350; U. v. 17.11.1999 - 11 A 4.98 - BVerwGE 110, 82; U. v. 12.4.2000 - 11 A 18.98 - BVerwGE 111, 108).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die neu zu erwartenden Einwirkungen für die Betroffenen Eigentums- oder Gesundheitsbeeinträchtigungen darstellen (vgl. zu diesem weiteren Erfordernis BVerwG, U. v. 28.10.1998 a. a. O. S. 357; BVerwG, U. v. 17.11.1999 a. a. O. S. 88: BVerwG, U. v. 12.4.2000 a. a. O. S. 114).

    Abgesehen davon fehlt es auch an der Voraussetzung, dass sich die Geräuschvorbelastung der Umgebung, die sich aus dem zulässigen Nutzungsumfang eines Schienenwegs ergibt, zu einer bloßen Fiktion verflüchtigt hat, die in der Realität keinerlei Entsprechung mehr fand (vgl. BVerwG, U. v. 17.11.1999 a. a. O. S. 87).

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

    Denn hierfür kann es zumal in der von der Beschwerde allein thematisierten Nachtzeit nur auf die Innenraumpegel ankommen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17. November 1999 BVerwG 11 A 4.98 Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 31 S. 58).

    Bei einem unter Gesundheitsaspekten einzuhaltenden Dauerschallpegel von 30 bis 35 dB(A) in Schlafräumen und einer Dämmwirkung geschlossener Einfachfenster von 20 bis 25 dB(A) erreicht ein Außenpegel von mehr als 60 dB(A) zwar einen kritischen Bereich (BVerwG, Urteil vom 17. November 1999 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2328/99

    Ausbau und Neubau einer Eisenbahnstrecke: Lärmschutz - Ausschluss der

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2015 - 5 S 2020/13

    Lärmschutz gegen Eisenbahnanlage; Grenzwerte der TA Lärm

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 5.15

    Anforderungen an die Begründung eines Planfeststellungsbeschlusses;

  • BVerwG, 31.01.2001 - 11 A 6.00

    Planfeststellung für Bau und Änderung von Schienenwegen; Abwägung der von dem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2011 - 11 D 93/09

    Notwendigkeit der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Freigabe

  • VGH Bayern, 23.02.2007 - 22 A 01.40089

    Planfeststellung für den viergleisigen Ausbau einer Eisenbahnstrecke

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2008 - 5 S 1694/07

    Lärmbeeinträchtigung durch Fußgängerwarnanlage an einem Bahnübergang

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.2000 - 1 C 12676/98
  • BVerwG, 14.11.2001 - 11 A 31.00

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Lärmschutz; Erschütterungsschutz;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2010 - 7 D 14/09

    Klage eines Anwohners gegen einen Bebauungsplan wegen der Festsetzung einer

  • VG Köln, 28.05.2001 - 11 K 3587/01

    Verkehrsbelastungen i.S.v. Lärmbelästigungen von Grundstückseigentümern durch

  • BVerwG, 21.05.2003 - 9 A 40.02

    Lehrter Bahnhof; Verkürzung des Bahnsteigdachs; Planfeststellung;

  • VGH Hessen, 04.04.2000 - 2 A 4587/96

    Planfeststellung einer Eisenbahnstrecke - Schallschutz

  • BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 9.12

    Anfechtungsklage; Ausbau; Planfeststellungsbeschluss; Schienenweg; aufschiebende

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 5 S 1271/22

    Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts betreffend die

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2002 - 1 C 11563/00

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans; Eingeschränkte verwaltungsgerichtliche

  • VGH Hessen, 16.04.2002 - 2 A 4636/96

    ICE-Strecke: Schallschutz

  • VGH Bayern, 24.07.2008 - 22 ZB 07.1938

    Anspruch eines Dritten auf aufsichtliches Einschreiten gegen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - 1 K 17/13

    Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Strecke Potsdam Griebnitzsee -

  • BVerwG, 23.10.2002 - 9 A 22.01

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Planrechtfertigung;

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 19.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Abwägungsgebot;

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2005 - 5 S 1382/04

    Planfeststellungsverfahren für den Umbau der Wieslauftalbahn

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2001 - 20 D 75/98

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses; Anordnung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2000 - 5 S 1136/98

    Behördliches Vorverfahren als Klagevoraussetzung der Verpflichtungsklage;

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 25.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Entwidmung/Teilentwidmung;

  • VGH Hessen, 16.04.2002 - 2 A 1262/97
  • VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 BV 08.791

    Sperrung der B 8 bei Regensburg für den Mautausweichverkehr nur teilweise

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 23.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Entwidmung -

  • VG Neustadt, 01.08.2016 - 3 K 74/16

    Hotelbetreiber hat keinen Anspruch auf Verlegung der Bushaltestelle gegenüber der

  • VG Cottbus, 06.04.2017 - 5 K 1806/14

    Pflicht zum Einschreiten gegen Straßenlärm in einem Wohngebiet

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2002 - 7a D 92/01

    Abwägungsmängel bei der Planung der Verbreiterung einer Bundesstraße;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2001 - 20 D 74/98

    Anspruch auf Maßnahmen des verbesserten aktiven Lärmschutzes ; Beurteilung der

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 24.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Variantenauswahl;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 10/12

    Klagen gegen Verlegung und teilweisen Neubau der Straßenbahnlinie 310 in

  • VGH Hessen, 12.06.2012 - 2 C 2435/11

    Umbau von Bahnübergängen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 84/12

    Klagen gegen Verlegung und teilweisen Neubau der Straßenbahnlinie 310 in

  • BVerwG, 23.10.2002 - 9 A 12.02

    Begehren von Schallschutz bei dem Bau eines Schienenweges - Begriff der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2002 - 11 D 90/96
  • VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 BV 08.789

    Sperrung der B 8 bei Regensburg für den Mautausweichverkehr nur teilweise

  • VG Berlin, 22.12.2010 - 1 K 94.10

    Planfeststellungsbeschluss zur Invalidenstraße ist rechtmäßig

  • BVerwG, 04.12.2008 - 9 VR 19.08

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 8/12

    Klagen gegen Verlegung und teilweisen Neubau der Straßenbahnlinie 310 in

  • VG Berlin, 24.08.2005 - 1 A 327.04

    Tangentiale Verbindung Ost in Köpenick darf gebaut werden

  • VGH Bayern, 29.11.2012 - 15 N 09.693

    Immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (Bestimmtheit,

  • VGH Hessen, 12.06.2012 - 2 C 165/11

    Rechte der Gemeinde im Plangenehmigungsverfahren für Bahnübergänge;  Rechte der

  • VG Berlin, 14.02.2011 - 1 K 217.10

    Planfeststellungsbeschluss zur Axel-Springer-Straße ist rechtmäßig

  • BVerwG, 31.07.2003 - 4 B 61.03

    Zumutbarkeit von Fluglärmauswirkungen; Erfordernis einer Änderung von

  • BVerwG, 10.04.2003 - 4 VR 14.02
  • VG Aachen, 05.11.2009 - 3 L 456/08

    Verwaltungsgericht lehnt Nachbareilantrag gegen Baugenehmigung für Kauflandmarkt

  • BVerwG, 17.04.2007 - 9 A 28.06

    Ergänzung eines angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses hinsichtlich der

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2006 - 4 KS 12/03
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2015 - 1 KN 79/14

    Abwägungserheblichkeit; Bahnlärm; Bebauungsplan; Vorbelastung

  • VG Berlin, 06.02.2014 - 13 K 126.10

    Kein nachträglicher Lärmschutz an der Anhalter Bahn in Lichterfelde

  • VG Aachen, 29.04.2009 - 3 L 487/08

    Eilantrag gegen Fachmarktzentrum Langwahn in Eschweiler ohne Erfolg

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2002 - 7a D 41/01

    Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans; Städtebauliche Rechtfertigung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2009 - 10 D 56/07

    Haan: OVG kippt Windhövel-Planung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2002 - 7a D 92

    Schutzbedürftigkeit und Schutzwürdigkeit eines Grundstücks; Lärmschutz;

  • VG Berlin, 06.02.2014 - 13 K 136.10

    Wiederinbetriebnahme eines infolge der deutschen Teilung heruntergekommenen

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2005 - 5 S 1361/04

    Grünes Licht für Verlängerung der Wieslauftalbahn in Rudersberg

  • OVG Sachsen, 05.06.2012 - 5 A 255/10

    Zulassungsgründe, Divergenz, Lärmbelastung, Schallschutz, Verfahrensmangel,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2010 - 20 D 28/09

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses bei erheblichen

  • OVG Niedersachsen, 10.05.2005 - 7 ME 42/05

    Beurteilungspegel; Drittbetroffener; enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2011 - 10 D 104/08

    Festsetzung von bestimmten Arten der Nutzungen im Bebauungsplan hinsichtlich

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   BVerwG, 04.11.1998 - 11 A 4.98   

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