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   VG Berlin, 18.12.2008 - 11 A 436.07   

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https://dejure.org/2008,32748
VG Berlin, 18.12.2008 - 11 A 436.07 (https://dejure.org/2008,32748)
VG Berlin, Entscheidung vom 18.12.2008 - 11 A 436.07 (https://dejure.org/2008,32748)
VG Berlin, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - 11 A 436.07 (https://dejure.org/2008,32748)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Ausweisungsverfügung gegenüber einem serbischen Staatsangehörigen; Ausgestaltung des Stützens einer Ausweisungsentscheidung in rechtlich nicht zu beanstandender Weise auf generalpräventive Erwägungen; Anforderungen an das Vorliegen ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Ausweisung eines ausländischen Straftäters bei Mordversuch an früherer Ehefrau

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausweisung bei Mordversuch an früherer Ehefrau

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ausweisung eines ausländischen Straftäters bei Mordversuch an früherer Ehefrau

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausweisung eines ausländischen Straftäters bei Mordversuch an früherer Ehefrau rechtmäßig - Ausweisung hat generalpräventive Wirkung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin, 30.09.2003 - 8 B 5.02

    Ausweisung, Sperrwirkung, Befristung der Wirkungen der Ausweisung, Regel- und

    Auszug aus VG Berlin, 18.12.2008 - 11 A 436.07
    Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat in seinem Urteil 30. September 2003 (OVG 8 B 5.02) entschieden, dass bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einer sich daran anschließenden auf general- und spezialpräventiver Erwägung gestützten Ausweisung eine Befristungsentscheidung bei deutscher Ehefrau und deutschem Kind auf vier Jahre rechtmäßig ist.

    Angesichts der Schwere der Straftat wären grundlegende Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Gesellschaft gefährdet, wenn das Handeln des Klägers ohne ausreichende ausländerrechtliche Sanktion bliebe (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 30.09.2003 - OVG 8 B 5.02 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - 11 S 1884/94

    Ausweisung eines Ausländers im Falle des AuslG 1990 § 48 Abs 1 Nr 2; Jugendstrafe

    Auszug aus VG Berlin, 18.12.2008 - 11 A 436.07
    Wie allgemein bei einer Ausweisung, die je selbständig auf spezial- und generalpräventive Erwägungen gestützt ist, reicht es im vorliegenden rechtlichen Zusammenhang aus, wenn eine der beiden Begründungen den Anforderungen an den Ausweisungszweck genügt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Oktober 1994 - 11 S 1884/94 - EZAR 035 Nr. 9 S. 5).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 241/77

    Ausweisung I

    Auszug aus VG Berlin, 18.12.2008 - 11 A 436.07
    Mit einer gleichförmigen Behördenpraxis als Reaktion auf ein polizeiwidriges Verhalten soll eine im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne der §§ 53-55 AufenthG liegende Verhaltenssteuerung bei den sich im Bundesgebiet aufhaltenen Ausländern ausgelöst und erzielt werden (vgl. Jacober/Weite, Ausländerrecht [10.2008], § 53 AufenthG Rdnr. 15; Hofmann/Hoffmann, Ausländerrecht [2008], § 11 Rdnr. 17, § 56 Rdnr. 22; Renner, Ausländerrecht, 8. Auflage [2005], § 55 Rdnr. 26 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. Beschluss vom 17. Januar 1979 - 1 BvR 241/77 - BVerfGE 50, 166, 175 f.).
  • VGH Hessen, 09.09.1993 - 12 TH 1284/93

    AUSWEISUNG; REGELAUSWEISUNG; TÜRKE; STRAFTAT

    Auszug aus VG Berlin, 18.12.2008 - 11 A 436.07
    Eine sorgfältige Analyse des Tatgeschehens ergibt somit, dass es sich nicht um ein von rationalen Erwägungen nicht gesteuertes eruptives Verhalten gehandelt hat (vgl. dazu ebenso im Ergebnis Hessischer VGH, Beschluss vom 9. September 1993 - 12 TH 1284/93 - AuAS 1993, 255, 256).
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