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   VG Berlin, 12.09.2008 - 4 A 139.08, 11 A 453.08   

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VG Berlin, 12.09.2008 - 4 A 139.08, 11 A 453.08 (https://dejure.org/2008,5039)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.09.2008 - 4 A 139.08, 11 A 453.08 (https://dejure.org/2008,5039)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. September 2008 - 4 A 139.08, 11 A 453.08 (https://dejure.org/2008,5039)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Wiederherstellung der die aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis; Teilnahme mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis; Fähigkeit zur Trennung von Cannabiskonsum und Führen von Fahrzeugen bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Blutentnahme ohne richterliche Anordnung

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Blutentnahme ohne richterliche Anordnung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Blutentnahme ohne richterliche Anordnung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Blutentnahme ohne richterliche Anordnung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Blutprobenentnahme - auch Verwaltungsgerichte sehen kein Verwertungsverbot

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentzug nach Blutentnahme ohne richterliche Anordnung?

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnis-Entzug nach Blutentnahme ohne richterliche Anordnung zulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug auch bei rechtswidriger Blutentnahme

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Blutentnahme ohne richterliche Anordnung zulässig

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2008 - 4 A 139.08
    Mag man auch voraussetzen können, dass zwischen dem Zeitpunkt der Kontrolle um 8.20 Uhr und dem Zeitpunkt der Blutentnahme um 9.45 Uhr schon aufgrund der Tageszeit wohl problemlos ein Bereitschaftsrichter hätte erreicht werden können, so ist doch zu berücksichtigen, dass die Entscheidung der Polizeibeamten, selbst die Entnahme anzuordnen, einer jahrzehntelangen Praxis entsprach (vgl. zu diesem Aspekt Götz, Anmerkung zu OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ss 532/07, NStZ 2008, S. 239), deren Zulässigkeit noch kurz zuvor - in Kenntnis der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung - von richterlicher Seite bestätigt worden war (vgl. LG Hamburg, a. a. O.).

    Ist damit ein willkürlicher Verstoß gegen den Richtervorbehalt nach § 81a Abs. 2 StPO eher fernliegend, so ist auch zu berücksichtigen, dass ein hypothetischer Ersatzeingriff vorliegend wohl unproblematisch rechtmäßig gewesen wäre, da ein Bereitschaftsrichter angesichts der positiv auf Cannabis getesteten - vom Antragsteller freiwillig abgegebenen - Urinprobe, der Angaben des Antragstellers, am Abend zuvor einen "Joint" geraucht zu haben, und des müden und trägen Erscheinungsbildes des Antragstellers eine Anordnung zur Blutentnahme hätte erteilen müssen (vgl. in diesem Sinne auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ss 532/07, NStZ 2008, S. 238; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 1 Ss 151/07, zitiert nach juris [dort Rn. 6 a. E.]).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2005 - 10 S 1642/05

    Unterschied zwischen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 46 Abs 1 FeV und

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2008 - 4 A 139.08
    Das Führen eines Kraftfahrzeuges unter akutem Cannabiseinfluss belegt nach übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung - jedenfalls jenseits der Grenze einer THC-Konzentration von 2, 0 ng/ml im Blut, die hier um das Fünfeinhalbfache überschritten ist - bereits die fehlende Fähigkeit zur Trennung von Konsum und Führen bei Gelegenheitskonsumenten und rechtfertigt die Annahme von Ungeeignetheit gemäß Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV (vgl. aus der Rechtsprechung nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. September 2005 - 10 S 1642/05, VRS 109, 450 [451]; ferner die Nachweise bei Köhler-Rott, ZAR 2007, S. 682 [687, Fn. 35]).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2007 - 10 S 2302/06

    Mangelnde Fahreignung aufgrund Konsums von Cannabis - Erstkonsum nicht

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2008 - 4 A 139.08
    Angesichts dessen sowie des festgestellten THC-Carbonsäurewertes in der Blutprobe ist der Rückschluss der Behörde auf einen (wenigstens) gelegentlichen Cannabiskonsum des Antragstellers auch ohne die Durchführung weiterer Ermittlungen nicht zu beanstanden (vgl. auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Februar 2007 - 10 S 2302/06, zitiert nach juris [dort Rn. 15f.]).
  • VG Berlin, 23.12.2004 - 4 A 544.04

    Abstinenznachweis zur Wiederherstellung der Fahreignung nach Alkohol- und

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2008 - 4 A 139.08
    Ohne das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte im Einzelfall besteht auch bei nicht abhängigen Konsumenten regelmäßig kein Anlass, die Kraftfahreignung, soweit ein gegenwärtig andauernder Konsum nicht feststeht, bereits nach sechs Monaten (so OVG Bremen, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 1 B 206/03, DAR 2004, 284 [285]) oder nach einem noch früheren Zeitpunkt wieder als gegeben anzusehen, wie es die Kammer (in anderer Besetzung) in ihrem Beschluss vom 23. Dezember 2004 - VG 4 A 544.04 - allerdings für denkbar gehalten hat.
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2008 - 4 A 139.08
    12 Dabei ist es nach Ansicht des Gerichts erforderlich, dass ein Betroffener im Regelfall gegen den Entzug der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums mit dem Einwand, er habe die Fahreignung wegen einer Verhaltensänderung wiedererlangt, in entsprechender Anwendung von Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV nur bei nachgewiesenem Übergang zu einem straßenverkehrsrechtlich zulässigen Gebrauch des Betäubungsmittels für die Dauer mindestens eines Jahres durchdringen kann (VGH München, Beschluss vom 9. Mai 2005 - 11 CS 04.2526, a. a. O).
  • OVG Bremen, 30.06.2003 - 1 B 206/03

    Fahrerlaubnisentziehung nach Kokainkonsum - Fahrerlaubnis; Kokain;

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2008 - 4 A 139.08
    Ohne das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte im Einzelfall besteht auch bei nicht abhängigen Konsumenten regelmäßig kein Anlass, die Kraftfahreignung, soweit ein gegenwärtig andauernder Konsum nicht feststeht, bereits nach sechs Monaten (so OVG Bremen, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 1 B 206/03, DAR 2004, 284 [285]) oder nach einem noch früheren Zeitpunkt wieder als gegeben anzusehen, wie es die Kammer (in anderer Besetzung) in ihrem Beschluss vom 23. Dezember 2004 - VG 4 A 544.04 - allerdings für denkbar gehalten hat.
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2008 - 1 Ss 151/07

    Annahme eines Beweisverwertungsverbots hinsichtlich des Ergebnisses einer ohne

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2008 - 4 A 139.08
    Ist damit ein willkürlicher Verstoß gegen den Richtervorbehalt nach § 81a Abs. 2 StPO eher fernliegend, so ist auch zu berücksichtigen, dass ein hypothetischer Ersatzeingriff vorliegend wohl unproblematisch rechtmäßig gewesen wäre, da ein Bereitschaftsrichter angesichts der positiv auf Cannabis getesteten - vom Antragsteller freiwillig abgegebenen - Urinprobe, der Angaben des Antragstellers, am Abend zuvor einen "Joint" geraucht zu haben, und des müden und trägen Erscheinungsbildes des Antragstellers eine Anordnung zur Blutentnahme hätte erteilen müssen (vgl. in diesem Sinne auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ss 532/07, NStZ 2008, S. 238; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 1 Ss 151/07, zitiert nach juris [dort Rn. 6 a. E.]).
  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2008 - 4 A 139.08
    9 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 12. Februar 2007 - 2 BvR 273/06, NJW 2007, S. 1345) ist Folge der Regelung in § 81a Abs. 2 StPO, dass die Strafverfolgungsbehörden regelmäßig versuchen müssen, eine Anordnung des zuständigen Richters zu erlangen, bevor sie selbst eine Blutprobe anordnen.
  • LG Hamburg, 12.11.2007 - 603 Qs 470/07

    Beweisverwertungsverbot: Verwertbarkeit eines Blutalkohol-Gutachtens;

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2008 - 4 A 139.08
    In der strafrechtlichen Rechtsprechung wird teilweise vertreten, dass bei Trunkenheitsfahrten regelmäßig wegen der Gefährdung des Untersuchungserfolges die Einholung einer richterlichen Anordnung der Blutentnahme entbehrlich sei (LG Hamburg, Beschluss vom 12. November 2007 - 603 Qs 470/07; AG Berlin-Tiergarten, Urteil vom 5. Juni 2008 - (339/299 Ds) 3032 PLs 9355/07 (78/07); beide zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2008 - 4 A 139.08
    Für gelegentlichen Konsum genügt es nach obergerichtlicher Rechtsprechung, dass mindestens zweimal in voneinander unabhängigen Konsumakten Cannabis eingenommen wurde (so etwa der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung, vgl. grundlegend Beschluss vom 25. Januar 2006 - 11 CS 05.1453, zitiert nach juris; ferner die Nachweise bei Köhler-Rott, a. a. O., S. 686, Fn. 28).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

  • LG Berlin, 23.04.2008 - 528 Qs 42/08

    Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren: Folgen der Missachtung des

  • OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07

    Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen

  • VG Osnabrück, 20.02.2009 - 6 A 65/08

    Amphetamin; Beweisverwertungsverbot; Blutentnahme; Drogenkonsum, unbewusster;

    Diesen Erwägungen schließt sich das erkennende Gericht an (ebenso VG Berlin, B. v. 12.09.2008 - 11 A 453/08 -, NJW 2009, 245; VG Braunschweig, B. v. 29.01.2008 - 6 B 214/07 -, www.dbovg.niedersachsen.de; in der Tendenz ähnlich OVG Lüneburg, B. v. 14.08.2008 - 12 ME 183/08 -, Blutalkohol 2008, 416, unter Hinweis auf BVerwG, B. v. 19.03.1996 - 11 B 14.96 -, DAR 1996, 329).
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Rechtsprechung
   VG Berlin, 12.09.2008 - 11 A 453.08   

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VG Berlin, Entscheidung vom 12.09.2008 - 11 A 453.08 (https://dejure.org/2008,7897)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. September 2008 - 11 A 453.08 (https://dejure.org/2008,7897)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Antrags auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes; Entziehung der Fahrerlaubnis bei fehlender Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen; Beweisverwertungsverbot des Ergebnisses einer Blutuntersuchung; Beweisverwertungsverbote im Strafprozess gegenüber ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Blutentnahme ohne richterliche Anordnung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Blutentnahme ohne richterliche Anordnung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Blutprobenentnahme - auch Verwaltungsgerichte sehen kein Verwertungsverbot

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Blutentnahme vom Polizisten angeordnet - Beweisverwertungsverbot

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beweisverwertungsverbot für Blutuntersuchung bei Führerscheinentzug

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug auch bei rechtswidriger Blutentnahme

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 30.9.2008)

    Entziehung der Fahrerlaubnis auch bei rechtswidriger Blutentnahme zulässig!

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 245
  • NZV 2009, 206
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.08.2008 - 1 S 100.08

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Alkoholmissbrauchs

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2008 - 11 A 453.08
    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den angefochtenen Bescheid Bezug genommen, der die Sach- und Rechtslage zutreffend wiedergibt und dem die Kammer folgt ( § 117 Abs. 5 VwGO ) Es kommt dabei weder auf den Umstand an, dass es sich um einen einmaligen (nachgewiesenen) Amfetaminkonsum handelte, noch darauf, dass die Antragstellerin kein Kfz, sondern ein Fahrrad im Straßenverkehr geführt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32/07 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. August 2008 - OVG 1 S 100/08 - ).

    Dem überragenden Interesse an der Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs und der damit verbundenen, sich aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 S. 2 GG ergebenden Schutzpflicht des Staates für Leib und Leben der anderen Verkehrsteilnehmer (vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 7. August 2008 - OVG 1 S 100.08 - m.w.N.) steht das - unter einfachem Gesetzesvorbehalt stehende - Grundrecht des Antragstellers auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG gegenüber, wobei es sich bei der ärztlich durchgeführten Blutentnahme um einen Grundrechtseingriff von relativ geringer Intensität und Tragweite handelte.

    Daher gilt der Grundsatz, dass die Gefahren für die Allgemeinheit, die von einem zum Führen von Kraftfahrzeugen als ungeeignet geltenden Verkehrsteilnehmer ausgehen, jedenfalls solange schwerer wiegen als das private Interesse des Einzelnen, weiterhin am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen zu können, wie die durch die Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr unter Drogeneinfluss begründeten Zweifel an seiner Kraftfahreignung nicht ausgeräumt sind (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 7. August 2008 - OVG 1 S 100.08 - m.w.N.; std. Rspr.).

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2008 - 11 A 453.08
    Die Annahme eines (strafprozessualen) Beweisverwertungsverbotes käme nur dann in Betracht, wenn die Durchführung der Maßnahme auf einer bewusst fehlerhaften bzw. objektiv willkürlichen Annahme der Eingriffsbefugnis durch den Polizeibeamten beruht hätte (vgl. BVerfG NJW 2007, 1425; NJW 2006, 2684 [BVerfG 16.03.2006 - 2 BvR 954/02] ; BGH NStZ-RR 2007, 242; NJW 2007, 2269; OLG Stuttgart, a.a.O.).

    Dieses wird seinerseits wesentlich von der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter bestimmt (vgl. zu allem BVerfG NJW 2006, 2684, 2686 [BVerfG 16.03.2006 - 2 BvR 954/02] und NStZ 2006, 46, 47 [BVerfG 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04] ; BGH NJW 2007, 2269, 2271; OLG Hamburg, a.a.O.).

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02

    Hinreichende Bestimmtheit von § 96 Nr 4 AMG 1976 iVm § 2 Abs 1 Nr 5 AMG 1976 -

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2008 - 11 A 453.08
    Die Annahme eines (strafprozessualen) Beweisverwertungsverbotes käme nur dann in Betracht, wenn die Durchführung der Maßnahme auf einer bewusst fehlerhaften bzw. objektiv willkürlichen Annahme der Eingriffsbefugnis durch den Polizeibeamten beruht hätte (vgl. BVerfG NJW 2007, 1425; NJW 2006, 2684 [BVerfG 16.03.2006 - 2 BvR 954/02] ; BGH NStZ-RR 2007, 242; NJW 2007, 2269; OLG Stuttgart, a.a.O.).

    Dieses wird seinerseits wesentlich von der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter bestimmt (vgl. zu allem BVerfG NJW 2006, 2684, 2686 [BVerfG 16.03.2006 - 2 BvR 954/02] und NStZ 2006, 46, 47 [BVerfG 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04] ; BGH NJW 2007, 2269, 2271; OLG Hamburg, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik;

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2008 - 11 A 453.08
    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den angefochtenen Bescheid Bezug genommen, der die Sach- und Rechtslage zutreffend wiedergibt und dem die Kammer folgt ( § 117 Abs. 5 VwGO ) Es kommt dabei weder auf den Umstand an, dass es sich um einen einmaligen (nachgewiesenen) Amfetaminkonsum handelte, noch darauf, dass die Antragstellerin kein Kfz, sondern ein Fahrrad im Straßenverkehr geführt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32/07 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. August 2008 - OVG 1 S 100/08 - ).

    Diese staatliche Schutzpflicht gilt auch und gerade im Hinblick auf die Sicherheit des Straßenverkehrs (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20. Juni 2002, NJW 2002, 2378 [BVerfG 20.06.2002 - 1 BvR 206/96]) und somit für die Abwehr von Gefahren, die durch die Teilnahme von nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeigneten Fahrern am Straßenverkehr entstehen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 - ).

  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2008 - 11 A 453.08
    Hierbei ist zu beachten, dass die Grundsätze, nach denen die Ergebnisse einer Blutuntersuchung nach § 81 a Abs. 2 StPO einem Verwertungsverbot unterliegen können (s. dazu OLG Stuttgart, Beschl. v. 26. November 2007 - 1 Ss 532/07 -, NStZ 2008, 238 m.w.N.), ohnehin nicht ohne Weiteres auf das Verwaltungsverfahrens-, insbesondere das Fahrerlaubnisrecht übertragen werden können (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern; Beschl. v. 20. März 2008 - 1 M 12/08 - m.w.N. zitiert nach [...]).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2008 - 11 A 453.08
    Diese staatliche Schutzpflicht gilt auch und gerade im Hinblick auf die Sicherheit des Straßenverkehrs (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20. Juni 2002, NJW 2002, 2378 [BVerfG 20.06.2002 - 1 BvR 206/96]) und somit für die Abwehr von Gefahren, die durch die Teilnahme von nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeigneten Fahrern am Straßenverkehr entstehen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 - ).
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 135/07

    Keine grobe Verkennung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen durch die

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2008 - 11 A 453.08
    Die Annahme eines (strafprozessualen) Beweisverwertungsverbotes käme nur dann in Betracht, wenn die Durchführung der Maßnahme auf einer bewusst fehlerhaften bzw. objektiv willkürlichen Annahme der Eingriffsbefugnis durch den Polizeibeamten beruht hätte (vgl. BVerfG NJW 2007, 1425; NJW 2006, 2684 [BVerfG 16.03.2006 - 2 BvR 954/02] ; BGH NStZ-RR 2007, 242; NJW 2007, 2269; OLG Stuttgart, a.a.O.).
  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2008 - 11 A 453.08
    Zwar spricht einiges dafür, dass unter Berücksichtigung der im vorgenannten Beschluss des Landgerichts dargelegten Maßstäbe, insbesondere unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG vom 12. Februar 2007 - 2 BvR 273/06 - (NJW 2007, 1345), auch im vorliegenden Fall die Anordnung der Blutentnahme durch einen Polizeibeamten gegen den Richtervorbehalt des § 81 a Abs. 2 StPO verstieß und somit rechtswidrig war.
  • OVG Niedersachsen, 27.10.2000 - 12 M 3738/00

    Sofortige Vollziehung der Entziehung der Fahrerlaubnis auf Grund des regelmäßigen

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2008 - 11 A 453.08
    In der Rechtsprechung wird sogar angenommen ( OVG Lüneburg, Beschl. v. 27. Oktober 2000 - 12 M 3738/00 -, NJW 2001, 459), dass selbst das Verwertungsverbot des § 136 a Abs. 3 Satz 2 StPO gegenüber dem Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs nach Maßgabe einer Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen zurückzutreten habe.
  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung -

    Auszug aus VG Berlin, 12.09.2008 - 11 A 453.08
    Dieser Gesichtspunkt rechtfertigt es, dass sich etwa der Umstand, dass ein Gutachten über die Fahreignung unberechtigterweise von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet wurde, dann auf die Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht auswirkt, wenn das Gutachten dennoch erstellt worden ist und ein eindeutig negatives Ergebnis ausweist (vgl. BVerwGE 65, 157, [BVerwG 18.03.1982 - 7 C 69/81] std. Rspr. vgl. zuletzt OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Mai 2008 - 1 S 77.08 -).
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04

    Keine Grundrechtsverletzung durch strafrechtliche Verurteilung, die unter anderem

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2008 - 1 M 12/08

    Beweisverwertungsverbote im Fahrerlaubnisrecht

  • LG Berlin, 23.04.2008 - 528 Qs 42/08

    Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren: Folgen der Missachtung des

  • VG Köln, 14.01.2011 - 11 L 23/11

    Zum Entzug der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlendem

    So ausdrücklich und zutreffend VG Berlin, Beschluss vom 12. September 2008 - 11 A 453/08 -, NJW 2009, 245.
  • VG Osnabrück, 20.02.2009 - 6 A 65/08

    Amphetamin; Beweisverwertungsverbot; Blutentnahme; Drogenkonsum, unbewusster;

    Diesen Erwägungen schließt sich das erkennende Gericht an (ebenso VG Berlin, B. v. 12.09.2008 - 11 A 453/08 -, NJW 2009, 245; VG Braunschweig, B. v. 29.01.2008 - 6 B 214/07 -, www.dbovg.niedersachsen.de; in der Tendenz ähnlich OVG Lüneburg, B. v. 14.08.2008 - 12 ME 183/08 -, Blutalkohol 2008, 416, unter Hinweis auf BVerwG, B. v. 19.03.1996 - 11 B 14.96 -, DAR 1996, 329).
  • VG Gelsenkirchen, 27.05.2009 - 7 K 4440/08

    Sofortiger Entzug der Fahrerlaubniss nach nur einmaligem Kokainkonsum ohne

    So auch: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.05.2007 - 10 S 608/07 -, juris, und VG Berlin, Beschluss vom 12.09.2008 - 11 A 453/08 -, beck-online.
  • VG Köln, 05.07.2010 - 11 L 904/10

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen des Konsums von

    So ausdrücklich und zutreffend VG Berlin, Beschluss vom 12. September 2008 - 11 A 453/08 -, NJW 2009, 245.
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